Sanierung von 5 KITAs einschließlich Optimierung der Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau mit mindestens der gleichen Anzahl an KITA-Plätzen als Ergebnis der optimierten Planung sowie Planung und Neubau von 4 Kindertagesstätten jeweils einschließlich Vorfinanzierung für 9 Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der in 2 Lose aufgeteilte Auftrag dient der optimalen und schnellstmöglichen Erfüllung der Verpflichtung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von KITA-Betreuungsplätzen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII. Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter a).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Kindergärten
Referenznummer: 16/47-1
Kurze Beschreibung:
Sanierung von 5 KITAs einschließlich Optimierung der Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau mit mindestens der gleichen Anzahl an KITA-Plätzen als Ergebnis der optimierten Planung sowie Planung und Neubau von 4 Kindertagesstätten jeweils einschließlich Vorfinanzierung für 9 Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der in 2 Lose aufgeteilte Auftrag dient der optimalen und schnellstmöglichen Erfüllung der Verpflichtung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von KITA-Betreuungsplätzen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter a).
Sanierung von 5 KITAs einschließlich Optimierung der Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau mit mindestens der gleichen Anzahl an KITA-Plätzen als Ergebnis der optimierten Planung sowie Planung und Neubau von 4 Kindertagesstätten jeweils einschließlich Vorfinanzierung für 9 Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der in 2 Lose aufgeteilte Auftrag dient der optimalen und schnellstmöglichen Erfüllung der Verpflichtung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von KITA-Betreuungsplätzen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter a).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Kindergärten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Kindergärten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Magdeburg, Eigenbetrieb Kommunales Gebäudemanagement
Postanschrift: Gerhart-Hauptmann-Straße 24-26
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.magdeburg.de🌏
E-Mail: chris.wasser@kgm.magdeburg.de📧
Telefon: +49 391-5405722📞
Fax: +49 391-5405798 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=143975🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-03 📅
Datum des Beginns: 2017-06-19 📅
Datum des Endes: 2018-11-30 📅
2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 234-425910
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 215-391088
ABl. S-Ausgabe: 234
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter b).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sanierung von 5 KITAs einschließlich Optimierung der Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau mit mindestens der gleichen Anzahl an KITA-Plätzen als Ergebnis der optimierten Planung sowie Planung und Neubau von 4 Kindertagesstätten jeweils einschließlich Vorfinanzierung für 9 Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der in 2 Lose aufgeteilte Auftrag dient der optimalen und schnellstmöglichen Erfüllung der Verpflichtung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von KITA-Betreuungsplätzen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Sanierung von 5 KITAs einschließlich Optimierung der Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau mit mindestens der gleichen Anzahl an KITA-Plätzen als Ergebnis der optimierten Planung sowie Planung und Neubau von 4 Kindertagesstätten jeweils einschließlich Vorfinanzierung für 9 Standorte in der Landeshauptstadt Magdeburg. Der in 2 Lose aufgeteilte Auftrag dient der optimalen und schnellstmöglichen Erfüllung der Verpflichtung der Landeshauptstadt Magdeburg zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von KITA-Betreuungsplätzen nach § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter a).
Geschätzter Gesamtwert: 15 000 000 EUR 💰
Informationen über Lose: Los-Nr. 01 und Los-Nr. 02.
Bezeichnung des Loses: Los 01 – Sanierung von 2 Kitas und Neubau von 2 Kitas
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Mit Los 01 werden insgesamt 4 KITAs an 4 Standorten in Magdeburg ausgeschrieben. Los-Nr. 01 umfasst die Sanierung der 2 KITAs Moldenstraße 18 und Badeteichstraße 46 jeweils einschließlich optimierter Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau sowie die Planung und Neubau von 2 KITAs an den Standorten Große Steinernetischstraße und Herrenkrugstraße/Breitscheidstraße.
Mit Los 01 werden insgesamt 4 KITAs an 4 Standorten in Magdeburg ausgeschrieben. Los-Nr. 01 umfasst die Sanierung der 2 KITAs Moldenstraße 18 und Badeteichstraße 46 jeweils einschließlich optimierter Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau sowie die Planung und Neubau von 2 KITAs an den Standorten Große Steinernetischstraße und Herrenkrugstraße/Breitscheidstraße.
Zur Nutzung von Synergieeffekten erfolgt die Beauftragung in Form eines Generalunternehmervertrages zu einem Gesamtpauschalpreis, der alle vom Bieter zu erbringenden Leistungen einschließlich der Vorfinanzierung umfasst.
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter b).
Bezeichnung des Loses: Los 02 – Sanierung von 3 Kitas und Neubau von 2 Kitas
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Mit Los 02 werden insgesamt 5 KITAs an 5 Standorten in Magdeburg ausgeschrieben. Los-Nr. 02 umfasst die Sanierung der 3 KITAs Külzstraße 1, Braunlager Straße 5 und Klusweg 7 jeweils einschließlich optimierter Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau sowie die Planung und Neubau von 2 KITAs an den Standorten Olvenstedter Grund/Chaussee und Alt Salbke. Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich vor, den Standort Alt Salbke durch einen gleich geeigneten Alternativstandort zu ersetzen.
Mit Los 02 werden insgesamt 5 KITAs an 5 Standorten in Magdeburg ausgeschrieben. Los-Nr. 02 umfasst die Sanierung der 3 KITAs Külzstraße 1, Braunlager Straße 5 und Klusweg 7 jeweils einschließlich optimierter Planung oder als Alternativangebot Ersatzneubau sowie die Planung und Neubau von 2 KITAs an den Standorten Olvenstedter Grund/Chaussee und Alt Salbke. Die Landeshauptstadt Magdeburg behält sich vor, den Standort Alt Salbke durch einen gleich geeigneten Alternativstandort zu ersetzen.
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter c).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Magdeburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-oder Handelsregister.
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. Alle genannten Formulare für den Teilnahmewettbewerb stehen für die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten gemäß § 12a Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A mit dieser Aufforderung einen Verweis auf die gesonderte elektronische Adresse, über die die Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots direkt elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. Alle genannten Formulare für den Teilnahmewettbewerb stehen für die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zur Verfügung. Diejenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten gemäß § 12a Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A mit dieser Aufforderung einen Verweis auf die gesonderte elektronische Adresse, über die die Vergabeunterlagen für die Erstellung des Angebots direkt elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag an die Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt auf dem Postweg.
Die unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Informationen für die Prüfung der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen haben die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag an die Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt auf dem Postweg.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber gemäß I.3) zum Download bereit gestellten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen (soweit nur als Original gültig, im Original) rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Teilnahmeantrag“ und „EU-Bewerbungsbedingungen“. Sofern sich ein/e Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf Los 01 und Los 02 bewirbt, ist es zulässig die jeweils geforderten Anlagen nur für ein Los form- und fristgerecht einzureichenden, soweit diese für beide Lose gelten sollen. Für das weitere Los hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dann in den Formularen einen entsprechenden Hinweis dahingehend zu geben, welche Anlagen bereits mit dem anderen Los eingereicht wurden und sich auch auf das weitere Los beziehen.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben für den Teilnahmeantrag die vom Auftraggeber gemäß I.3) zum Download bereit gestellten Formblätter zu verwenden und im dort bezeichneten Umfange mit den jeweiligen Anlagen (soweit nur als Original gültig, im Original) rechtsverbindlich unterzeichnet im verschlossenen Briefumschlag, unter Verwendung des Formulars „Briefumschlag“ zurückzureichen. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Formular „EU-Teilnahmeantrag“ und „EU-Bewerbungsbedingungen“. Sofern sich ein/e Bewerber/Bewerbergemeinschaft auf Los 01 und Los 02 bewirbt, ist es zulässig die jeweils geforderten Anlagen nur für ein Los form- und fristgerecht einzureichenden, soweit diese für beide Lose gelten sollen. Für das weitere Los hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dann in den Formularen einen entsprechenden Hinweis dahingehend zu geben, welche Anlagen bereits mit dem anderen Los eingereicht wurden und sich auch auf das weitere Los beziehen.
Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer oder die Eintragungsbezeichnung eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer Mitgliedstaaten anzugeben. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder im Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hinsichtlich der von der Landeshauptstadt Magdeburg geforderten Erklärungen und Nachweise ist das Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder das Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ zu verwenden und von Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, die nicht präqualifiziert sind, vollständig auszufüllen. Präqualifizierte Unternehmen haben ihre PQ-Registernummer oder die Eintragungsbezeichnung eines gleichwertigen Verzeichnisses anderer Mitgliedstaaten anzugeben. Soweit im Formular „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder im Formular „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ auf Anlagen oder Web-Adressen verwiesen wird, sind diese von den Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft durchzunummerieren und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
Soweit keine Präqualifikation gegeben ist, sind zum Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124)“ oder des Formulars „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ folgende Angaben zu machen:
— Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit zutreffend).
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. In formeller Hinsicht geltend die unter III.1.1) genannten Anforderungen entsprechend. Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Stand 28.11.2016 6 Bewerbern zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. In formeller Hinsicht geltend die unter III.1.1) genannten Anforderungen entsprechend. Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Stand 28.11.2016 6 Bewerbern zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015), soweit er Planungs- und Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015), soweit er Planungs- und Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Mindeststandards:
Aufgrund der durch die Bewerber bis zur Abnahme der jeweiligen KITA zu erbringenden Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die im Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Aufgrund der durch die Bewerber bis zur Abnahme der jeweiligen KITA zu erbringenden Vorfinanzierung ist es sinnvoll und notwendig, dass die Bewerber/Bewerbergemeinschaften bereits für den Teilnahmewettbewerb eine Finanzierungszusage vorweisen. Erwartet werden hier marktübliche Finanzierungszusagen, die im Präqualifizierungsverfahren noch mit Gremien- und Dokumentenvorbehalt abgegeben werden können. Bei Abgabe des Angebots dürfen derartige Vorbehalte nicht mehr enthalten sein.
Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die je Los-Nr. geschätzte Auftragssumme (Los-Nr. 01: 7 500 000 EUR; Los-Nr. 02: 7 500 000 EUR). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Auftragswesen zugelassenen Kreditinstituts.
Vorzulegen ist eine Finanzierungszusage eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes für die je Los-Nr. geschätzte Auftragssumme (Los-Nr. 01: 7 500 000 EUR; Los-Nr. 02: 7 500 000 EUR). Erfolgt die Finanzierung aus Eigenmitteln, genügt eine aussagekräftige Bonitätsbescheinigung eines in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Auftragswesen zugelassenen Kreditinstituts.
Werden Nachunternehmer für die Objektplanung Gebäude und Innenräume im Sinne von § 34 HOAI eingesetzt, ist gemäß § 75 Abs. 1 VgV nachzuweisen, dass diese über die Berufsqualifikation als Architekt verfügen.
Werden Nachunternehmer für die Planung der Technischen Ausrüstung im Sinne von § 53 HOAI eingesetzt, ist gemäß § 75 Abs. 2 VgV nachzuweisen, dass diese über die Berufsqualifikation als Ingenieur verfügen.
Juristische Personen sind als Nachauftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Planungsaufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorgenannten Sinne benennen (§ 75 Abs. 3 VgV).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. In formeller Hinsicht geltend die unter III.1.1) genannten Anforderungen entsprechend. Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Bewerbern zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Los-Nr. 01 und 02. In formeller Hinsicht geltend die unter III.1.1) genannten Anforderungen entsprechend. Die nachfolgenden Angaben sind auch von präqualifizierten Bewerbern bzw. Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und ebenso von Bewerbern zusätzlich anzugeben, die die „Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)“ verwenden.
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung fällt;
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im jeweiligen Geschäftsbereich tätig sind, in dem die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung fällt;
— Angabe zu der für die Projektleitung auf Seiten des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft verantwortlichen Person mit Vor- und Zunamen sowie Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten in Jahren;
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
— Referenzbescheinigungen zu in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) einschließlich des laufenden Jahres erbrachte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angaben in Anlehnung an das Formular „Muster-Referenzbescheinigung“.
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Will sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise für diese in gleicher Weise zu erbringen, wie für den Bewerber und alle Mitglieder der Bietergemeinschaft. Das gilt insbesondere beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern. Mit dem Angebot sind dann auch die Verpflichtungserklärungen dieser zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmen zu erbringen.
Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die berufliche Befähigung und berufliche Erfahrung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann ist das nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, die für diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt der Bieter/die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, dann haften die Bieter/Bietergemeinschaften und diese Unternehmen für die Auftragsausführung gemeinsam.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nachstehenden Anforderungen gelten soweit nichts anderes vermerkt ist, gleichermaßen für die Lose 01 und 02.
Ergänzend zu den Regelungen der VOB/B 2016 gelten auch die Vorschriften des Landesvergabegesetztes von Sachsen-Anhalt (LVG LSA; Text siehe: http://bit.ly/2fYqEG6) als gesonderte Bedingungen der Auftragsausführung.
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bewerbergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen.
Mittelständische Interessen sind angemessen zu berücksichtigen. Kleine und mittlere Unternehmen werden ausdrücklich aufgefordert, sich im Rahmen von Bewerbergemeinschaften zu beteiligen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit seiner Teilnahme am Vergabeverfahren kleine und mittlere Unternehmen im angemessenen Umfange durch Beteiligung an Teil- und Fachlosen zu berücksichtigen.
Die zeitnahe und reibungslose Auftragsabwicklung ist dabei zu gewährleisten. § 13 LVG LSA ist für den Nachunternehmereinsatz zwingend zu beachten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-06-30 📅
Hinsichtlich der zu dieser Bekanntmachung ergangenen Vorinformation 2016/S 215-391088 sind Änderungen erfolgt – es wird ausdrücklich auf die Angaben dieser Bekanntmachung verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 24.12.2016 bis einschließlich 6.1.2017 keine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt, da die Vergabestelle nicht besetzt ist. Diese gilt auch für die nachfolgend angegebene Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 24.12.2016 bis einschließlich 6.1.2017 keine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt, da die Vergabestelle nicht besetzt ist. Diese gilt auch für die nachfolgend angegebene Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5141536📞
E-Mail: anne.sroka@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345-5141115 📠
Internetadresse: http://www.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Weitere Informationen finden die Bewerber unter dem in Abschnitt I.3) unter Kommunikation bekanntgegebenen Link im Dokument „Ergänzende Hinweise“ unter d).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Leinenbach Wirtschaftskanzlei
Postanschrift: Lennéstraße 3 a
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39112
Telefon: +49 391-544866📞
E-Mail: mail@leinenbach-wirtschaftskanzlei.de📧
Fax: +49 391-5448688 📠
Internetadresse: http://www.leinenbach-wirtschaftskanzlei.de🌏
Quelle: OJS 2016/S 234-425910 (2016-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: Halle/ Saale
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.