A98.4 AD Hochrhein – AS Minseln, Herrschaftsbucktunnel Rohbau, BW-Nr. 8412 561, Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung
Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.3, Dienstsitz Bad Säckingen
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung bei der Erstellung des Rohbaus Herrschaftsbucktunnel im Zuge der A98 Abschnitt 4.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-21.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-21 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-03-09 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lörrach 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.3, Dienstsitz Bad Säckingen
Postanschrift: Rathausplatz 5
Postleitzahl: 79713
Postort: Bad Säckingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-freiburg.de 🌏
E-Mail: jens.scheck@rpf.bwl.de 📧
Telefon: +49 776155066746 📞
Fax: +49 776155066736 📠
URL der Dokumente: http://www.rp-freiburg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-26 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 207-374692
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 294 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Bauzeitverlängerung, längere Bearbeitungsdauer für die Schlussrechnung.
Zusätzliche Informationen:
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland / Nähe Rheinfelden / bei Minseln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz (Personaleinsatz, Verfügbarkeit, Kontinuität, Flexibilität)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Vorgehenskonzept, Tätigkeitsbeschreibung, Kommunikation, Überwachung)
Gewichtung des Preises: 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Regierungspräsidium Freiburg, Herr Jens Scheck
Internetadresse: www.rp-freiburg.de 🌏
Dokumente URL: www.rp-freiburg.de 🌏
URL der Dokumente: www.rp-freiburg.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 207-374692 (2016-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung bei der Erstellung des Rohbaus Herrschaftsbucktunnel im Zuge der A98 Abschnitt 4.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauaufsicht 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lörrach 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg, Referat 47.3, Dienstsitz Bad Säckingen
Postanschrift: Rathausplatz 5
Postleitzahl: 79713
Postort: Bad Säckingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-freiburg.de 🌏
E-Mail: jens.scheck@rpf.bwl.de 📧
Telefon: +49 776155066746 📞
Fax: +49 776155066736 📠
URL der Dokumente: http://www.rp-freiburg.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-26 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 207-374692
ABl. S-Ausgabe: 207
Zusätzliche Informationen
Die anrechenbaren Kosten liegen außerhalb der in der Honorartafel des § 44 HOAI festgelegten Honorarsätze. Das Honorar ist somit nach § 7 Absatz 2 HOAI frei vereinbar.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung (BÜ) in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke LPH 8 der HOAI 2013 für den Rohbau des Herrschaftsbucktunnel. Geplanter Personaleinsatz neben der Bauoberleitung: Leiter der Bauüberwachung, stellv. Leiter der Bauüberwachung, Überwachungsteam Vortrieb/Innenausbau. Weitere Einzelheiten siehe Leistungsbeschreibung in der Anlage des Vertragsentwurfes. Beim Herrschaftsbucktunnel handelt es sich um einen Autobahntunnel mit 2 Röhren. Die Nordröhre ist 475 m lang und weist einen Regelquerschnitt RQ 26t auf, die Südröhre mit 485m einen RQ 33t. Es ist in der Tunnelmitte ein Querschlag zu erstellen. Der Herrschaftsbucktunnel unterfährt die namensgebende Bergkuppe des Herrschaftsbucks. Die maximale Überlagerung beträgt 20-25 m. Die beiden Röhren werden in geschlossener Bauweise hergestellt, die Portalblöcke in offener Bauweise. Aufgrund der stark wechselhaften und inhomogenen Gebirgsverhältnisse soll die „Neue Österreichische Tunnelbauweise“ zur Anwendung kommen. Die Ausbruchsmassen werden in die Seitenablagerung Waidhof verbracht und sind dort fachgerecht einzubauen. Neben einer druckwassererhaltenden Abdichtung wird eine Tunnelinnenschale bestehend aus Sohle und Gewölbe eingebaut. Das Tunnelgewölbe wird mit PP-Faserbeton hergestellt. Der Straßenbau im Tunnel einschließlich Deckschicht, Entwässerung, Leerrohrverkabelung und Notgehwegen gehört ebenfalls zur Bauleistung.
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Beschreibung der Verlängerungen: Bauzeitverlängerung, längere Bearbeitungsdauer für die Schlussrechnung.
Zusätzliche Informationen:
Die anrechenbaren Kosten liegen außerhalb der in der Honorartafel des § 44 HOAI festgelegten Honorarsätze. Das Honorar ist somit nach § 7 Absatz 2 HOAI frei vereinbar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland / Nähe Rheinfelden / bei Minseln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftenberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person/die Personen, welche den Antrag/die Erklärung abgegeben haben, berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
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A) Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 000 000 EUR bei Personenschäden und einer Deckung von 5 000 000 EUR bei Sach- und Vermögensschäden.
b) Nachweis des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Bezug auf den Tätigkeitsbereich Örtliche Bauüberwachung mit mindestens 100 000 EUR.
c) Nachweis der durchschnittlichen Anzahl von Beschäftigten der letzten 3 Jahre mit mindestens 6 Mitarbeitern (Ingenieure und Techniker) und mindestens eine zusätzliche Führungskraft.
A) Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
b) Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Bauüberwachungsleistung und eine vergleichbare Bauoberleitungsleistung erbracht haben.
c) Die eingesetzte technische Fachkraft „Leiter der Örtlichen Bauüberwachung“ muss mindestens eine abgeschlossene Ausbildung als Bauingenieur haben und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
A) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau – AVB F-StB – Ausgabe 2016 – HVA F-StB;
b) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke – HVA F-StB – TVB-Ingenieurbauwerke 2014;
c) Technische Vertragsbedingungen Geotechnik – HVA F-StB – TVB Geotechnik;
d) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW);
e) Der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB bestehen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: Siehe "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-02 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz (Personaleinsatz, Verfügbarkeit, Kontinuität, Flexibilität)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Vorgehenskonzept, Tätigkeitsbeschreibung, Kommunikation, Überwachung)
Gewichtung des Preises: 40
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Regierungspräsidium Freiburg, Herr Jens Scheck
Internetadresse: www.rp-freiburg.de 🌏
Dokumente URL: www.rp-freiburg.de 🌏
URL der Dokumente: www.rp-freiburg.de 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterlagen können unter www.rp-freiburg.de und dort im Register „Bekanntmachungen / Ausschreibungen“, mit der Bezeichnung „Ausschreibung A98.4 Herrschaftsbucktunnel, Bauüberwachung“ eingesehen werden.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw. , wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe / Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Auftrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 207-374692 (2016-10-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 374692-2016
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: jens.scheck@rpf.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 051-094312
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 207-374692
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zusätzliche Informationen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-06 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Quelle: OJS 2017/S 051-094312 (2017-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 374692-2016
Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung bei der Erstellung des Rohbaus Herrschaftsbucktunnel im Zuge der A 98 Abschnitt 4.
Gesamtwert des Auftrags: 1 343 884 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: jens.scheck@rpf.bwl.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 051-094312
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 207-374692
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Die anrechenbaren Kosten liegen außerhalb der in der Honorartafel des § 44 HOAI festgelegten Honorarsätze. Das Honorar war somit nach § 7 Absatz 2 HOAI frei verhandelbar.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung (BÜ) in Anlehnung an das Leistungsbild Ingenieurbauwerke LPH 8 der HOAI 2013 für den Rohbau des Herrschaftsbucktunnel. Geplanter Personaleinsatz neben der Bauoberleitung: Leiter der Bauüberwachung, stellv. Leiter der Bauüberwachung, Überwachungsteam Vortrieb/Innenausbau. Beim Herrschaftsbucktunnel handelt es sich um einen Autobahntunnel mit 2 Röhren. Die Nordröhre ist 475m lang und weist einen Regelquerschnitt RQ 26t auf, die Südröhre mit 485m einen RQ 33t. Es ist in der Tunnelmitte ein Querschlag zu erstellen. Der Herrschaftsbucktunnel unterfährt die namensgebende Bergkuppe des Herrschaftsbucks. Die maximale Überlagerung beträgt 20-25m. Die beiden Röhren werden in geschlossener Bauweise hergestellt, die Portalblöcke in offener Bauweise. Aufgrund der stark wechselhaften und inhomogenen Gebirgsverhältnisse soll die „Neue Österreichische Tunnelbauweise“ zur Anwendung kommen. Die Ausbruchsmassen werden in die Seitenablagerung Waidhof verbracht.
Mehr anzeigen
Die anrechenbaren Kosten liegen außerhalb der in der Honorartafel des § 44 HOAI festgelegten Honorarsätze. Das Honorar war somit nach § 7 Absatz 2 HOAI frei verhandelbar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-06 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein. Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachtenvon Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wennder Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahrenerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regelvor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund derBekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Angebotsabgabe / Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Auftrag unzulässig,wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Erist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
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Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 15
Quelle: OJS 2017/S 051-094312 (2017-03-09)
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