Abfallentsorgung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Auftrag zur Entsorgung von Abfällen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein mit seinen Standorten Kiel und Lübeck
Allgemeines
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit 86 Kliniken, Sektionen und Instituten an zwei Standorten (Kiel und Lübeck), über 9 000 Beschäftigten, rund 2 208 stationären Betten und ca. 303 000 ambulanten und mehr als 103 000 stationären Patienten pro Jahr das größte Universitätsklinikum Norddeutschlands und eines der größten Krankenhäuser Europas. Als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein deckt das UKSH das gesamte Spektrum der modernen Medizin ab.
Umfang der zu vergebenen Leistungen
Der Bereich „Entsorgung“ fällt in den Aufgabenbereich der Service Stern Nord GmbH, einer in 2005 gegründeten Tochtergesellschaft des UKSH, wodurch diese auch als Auftraggeber der Entsorgung von Abfällen aus dem UKSH auftritt.
Die Aktivitäten der Abfallwirtschaft im UKSH werden vom Grundsatz bestimmt, vor der Entsorgung die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verwertung auszuschöpfen. Dadurch sind Reduzierungen bzw. Verschiebungen der Abfallmengen möglich.
Ziel des UKSH ist es, die Abfallentsorgung an beiden Standorten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu optimieren.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen in der Entsorgung der anfallenden Abfälle an beiden Standorte des UKSH im Rahmen des §16 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dabei handelt es sich konkret um folgende Abfallarten:
— Wertstoffe und Datenmüll,
— Restmülle und sonstige Abfälle,
— krankenhausspezifische Sonderabfälle.
Eine Übersicht der jährlich anfallenden Abfallarten und entsprechende Mengenangaben, die zukünftig im Rahmen dieser Ausschreibung entsorgt werden sollen, wird den Bietern erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mittels einer detaillierten Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Durch das derzeitige ÖPP-Projekt und den daraus resultierenden Herausforderungen für den Klinikbetrieb durch die Zusammenfassung vieler Fachbereiche in den Zentralbauten für die Standorte Kiel und Lübeck ergeben sich auch für die Abfallwirtschaft in vielen klinischen und tertiären Prozessen Anpassungen, die sich sowohl in der Ablauforganisation als auch in den Mengengerüsten widerspiegeln werden.
Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es bis zum vollständigen Abschluss der Bauarbeiten ca. in 2022 immer wieder baustellenbedingte Anpassungen in den Wegeführungen und den Aufstellmöglichkeiten der Entsorgungscontainer kommen kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Einsammlung von Krankenhausabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsammlung von Krankenhausabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Maria-Goeppert-Strasse 7b
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: stefanie.kula-wonneberger@uksh.de 📧
Fax: +49 04515003282 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 038-062249
ABl. S-Ausgabe: 38
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der VOL/A geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. — Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag zu Vergabenummer 600396 / Abfallentsorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Anträge sind in 2-facher Ausfertigung und auf CD-ROM einzureichen. — Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden. — Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftrag zur Entsorgung von Abfällen des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein mit seinen Standorten Kiel und Lübeck
Allgemeines
Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) ist mit 86 Kliniken, Sektionen und Instituten an zwei Standorten (Kiel und Lübeck), über 9 000 Beschäftigten, rund 2 208 stationären Betten und ca. 303 000 ambulanten und mehr als 103 000 stationären Patienten pro Jahr das größte Universitätsklinikum Norddeutschlands und eines der größten Krankenhäuser Europas. Als einziges Krankenhaus der Maximalversorgung in Schleswig-Holstein deckt das UKSH das gesamte Spektrum der modernen Medizin ab.
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Umfang der zu vergebenen Leistungen
Der Bereich „Entsorgung“ fällt in den Aufgabenbereich der Service Stern Nord GmbH, einer in 2005 gegründeten Tochtergesellschaft des UKSH, wodurch diese auch als Auftraggeber der Entsorgung von Abfällen aus dem UKSH auftritt.
Die Aktivitäten der Abfallwirtschaft im UKSH werden vom Grundsatz bestimmt, vor der Entsorgung die Möglichkeiten der Abfallvermeidung und -verwertung auszuschöpfen. Dadurch sind Reduzierungen bzw. Verschiebungen der Abfallmengen möglich.
Ziel des UKSH ist es, die Abfallentsorgung an beiden Standorten unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit zu optimieren.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen in der Entsorgung der anfallenden Abfälle an beiden Standorte des UKSH im Rahmen des §16 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Dabei handelt es sich konkret um folgende Abfallarten:
— Wertstoffe und Datenmüll,
— Restmülle und sonstige Abfälle,
— krankenhausspezifische Sonderabfälle.
Eine Übersicht der jährlich anfallenden Abfallarten und entsprechende Mengenangaben, die zukünftig im Rahmen dieser Ausschreibung entsorgt werden sollen, wird den Bietern erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mittels einer detaillierten Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
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Durch das derzeitige ÖPP-Projekt und den daraus resultierenden Herausforderungen für den Klinikbetrieb durch die Zusammenfassung vieler Fachbereiche in den Zentralbauten für die Standorte Kiel und Lübeck ergeben sich auch für die Abfallwirtschaft in vielen klinischen und tertiären Prozessen Anpassungen, die sich sowohl in der Ablauforganisation als auch in den Mengengerüsten widerspiegeln werden.
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Wir möchten zudem darauf hinweisen, dass es bis zum vollständigen Abschluss der Bauarbeiten ca. in 2022 immer wieder baustellenbedingte Anpassungen in den Wegeführungen und den Aufstellmöglichkeiten der Entsorgungscontainer kommen kann.
Losnummer: 1
2
3
4
5
6
Referenznummer: 600396
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lübeck und Kiel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3)
(„Zusätzliche Angaben“).
Die in III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung)
bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der in Anhang
A.III „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ genannten Stelle vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als „erst auf Anforderung
vorzulegen“benannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Unterlagen/zu machenden Angaben ist die Vorlage
bzw. die Abgabe mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann die Auswahl nach IV.1.2) ohne
Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden,
behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln
(auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung
mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als ein Jahr, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes
folgt). Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen,
deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der
Leistungsbereiche ist anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich
auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für
den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst
erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens
vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur
Verfügung steht (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem
Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die unter II.1.5) genannten
wesentlichen Leistungsbereiche abdecken. Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig
oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen,
dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich
jedoch vor.
Formalitäten persönliche Lage:
A. Darstellung des Unternehmensprofils: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand, Tätigkeitsfeldern, möglichst zu
Schwerpunkten,
Ausrichtung, Strategien;
Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister.
B. Eigenerklärungen zur persönlichen und wirtschaftlichen Lage -> die Unterlagen müssen über die elektronische Vergabeplattform ELVIS unter www.subreport.de/E87773243 heruntergeladen werden
C) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue- und
Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H. S. 239) -> herunterzuladen unter www.subreport.de/E87773243
D) Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind; § 16 Abs. 5 S.1 in
Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl.
Schl.H. S. 236) -> herunterzuladen unter www.subreport.de/E87773243
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
E) Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflicht in
der Höhe von 2 000 000 EUR, hilfsweise Bestätigung eines
Versichereres (Risikoträger, nicht: Makler) überdie vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
F) Erklärung über I) den Gesamtumsatz und II) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,
jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Deckungshöhen der Versicherungen gem. E).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Gültiges Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb mit vollständigen Anlagen. Dieses gilt auch für evtl. Subunternehmen.
2. a. Vorlage von mindestens 5 Referenzen für Sonderabfallentsorgung im Klinikumfeld mit Angabe der jeweiligen Auftragsvolumina und -werte so wie der jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten
2.b. Vorlage von mindestens 3 Referenzen für die Entsorgung von Wertstoffen, Datenmüll, Restmüllen und sonstigen Abfällen mit Angabe der jeweiligen Auftragsvolumina und -werte so wie der jeweiligen Ansprechpartner mit Kontaktdaten
3. Vorlage der erforderlichen Sammelentsorgungsnachweise.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vorhalten einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Anforderungen
aus den Teilnahmebedingungen III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen, im Übrigen den Verhandlungen unterliegend.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere
Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind
nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine
entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften
unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur
Prüfung der Zulässigkeit abzufordern. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich
Bindung hinsichtlich der Identität des
Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter
Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren
Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den als grundsätzlich geeignet bewerteten Bewerbern erfolgt die Auswahl nach dem Maß der Leistungsfähigkeit und Fachkunde auf der Grundlage der gem. III.2.1) – III.2.3) eingereichten Erklärungen und Nachweisen/ gemachten Angaben und ihrer Plausibilität.Dabei kommen im Einzelnen die folgenden Kriterien zum Tragen: Erfahrung des Bewerbers nach [1] Art und Qualität (Ähnlichkeit und Komplexität der Aufgabe, Bewertung etwa durch Referenzschreiben) der Referenzprojekte (Gewichtung: 50 %), [2] Qualifikation und Verfügbarkeit der Projektleitung (Gewichtung: 10 %),[3] Umsatz-Volumen der Referenzprojekte mit vergleichbarer Leistung in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (Gewichtung 40 %).Die Bewertung in den Kriterien [1] und [2] erfolgt qualitativ auf einer Punkteskala (sehr gut [10], gut [8], vollbefriedigend [6], befriedigend [4], ausreichend [2]; Zwischenwerte sind zulässig, nicht ausreichende Bewertungen können von vornherein nicht als geeignet berücksichtigt werden). Die vergebene Bewertung wird in einem zweiten Schritt relativ auf das Bewerberfeld gestaltet wird (Referenzierung,bei welcher die beste Bewertung pro Kriterium auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen dazu linear ins Verhältnis gesetzt wird). Beim Umsatz [Kriterium 3] wird der Durchschnitt des Umsatzes für vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren verglichen, wobei der größte im geeigneten Bewerberfeld die Höchstpunktzahl erhält, der geringste die Mindestpunktzahl, dazwischen wird linear interpoliert. Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann die Vergabestelle schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Ausgewählt werden pro Los die vier Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen.Klarstellender Hinweis: Die Kriterien betreffen die Auswahl im Teilnahmewettbewerb, die Kriterien für den Zuschlag werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Frau Kula-Wonneberger
Internetadresse: www.uksh.de 🌏
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH, E-Vergabeplattform subreport ELVIS
Postanschrift: Köln
Postort: Buchforststr. 1-15
Kontaktperson: www.subreport.de/E87773243 (Nachrichtentool)
URL für weitere Informationen: www.subreport.de 🌏
Kontaktperson: www.subreport.de/E87773243
Name: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck
Postanschrift: Maria-Goeppert-Str. 7a
Kontaktperson: Stabsstelle Justiziariat
Frau Schultz
E-Mail: elke.schultz@uksh.de 📧
URL der Teilnahme: http://uksh.de 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 600396
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb auf
der Grundlage der VOL/A geführt. Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten
Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden
nach Maßgabe der Bedingungen für
die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls
einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am
Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende
Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders
geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder
elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der
Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post
oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine
entsprechende
Aufschrift („Teilnahmeantrag zu Vergabenummer 600396 / Abfallentsorgung. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu
kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
Anträge sind in 2-facher Ausfertigung und auf CD-ROM einzureichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen
einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden
und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde
Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung
zur Einsichtnahme
in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen
entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen,
bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern
(§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3)) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 038-062249 (2016-02-19)