Abholung, Beförderung und Übergabe tierischer Nebenprodukte nach § 3 Abs. 1 TierNebG
Der Auftraggeber beabsichtigt gemäß § 3 Abs. 1 TierNebG den Auftragnehmer mit der Abholung, Beförderung und Übergabe tierischer Nebenprodukte zu beauftragen. Die übernommenen Leistungen sind im Rahmen der hierfür jeweils gültigen Vorschriften zu erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-07-20
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Auftragsbekanntmachung
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2016-11-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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