Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Erding

Landkreis Erding

— Übernahme der angemeldeten Abholaufträge vom Auftraggeber, Disposition und Termininformation;
— Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Erding;
— Vereinnahmung und Weiterleitung von Gebühren für Mehrmengen;
— Transport des erfassten Sperrmülls zur Müllumladestation Isen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-09 Auftragsbekanntmachung
2016-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: 13-1763-12
Kurze Beschreibung:
— Übernahme der angemeldeten Abholaufträge vom Auftraggeber, Disposition und Termininformation; — Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Erding; — Vereinnahmung und Weiterleitung von Gebühren für Mehrmengen; — Transport des erfassten Sperrmülls zur Müllumladestation Isen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abholung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erding 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Erding
Postanschrift: Alois-Schießl-Platz 2
Postleitzahl: 85435
Postort: Erding
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-erding.de 🌏
E-Mail: andreas.neumaier@lra-ed.de 📧
Telefon: +49 8122/58-1333 📞
Fax: +49 8122/58-1142 📠
URL der Dokumente: http://root.deutsche-evergabe.de/portal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-14 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 177-317609
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Übernahme der angemeldeten Abholaufträge vom Auftraggeber, Disposition und Termininformation;
— Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Erding;
— Vereinnahmung und Weiterleitung von Gebühren für Mehrmengen;
— Transport des erfassten Sperrmülls zur Müllumladestation Isen.
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Erding und Stadt Dorfen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Ca. 1.000 Abholung pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Sofern Auftraggeber oder Auftragnehmer nicht der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widersprechen, verlängert sich die Laufzeit um bis zu zweimal ein weiteres Jahr bis zum 30.6.2021 bzw. 30.6.2022.
Bezeichnung des Loses: Westlicher Landkreis
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Ca. 1 000 Abholung pro Jahr.
Bezeichnung des Loses: Östlicher Landkreis
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Ca. 1 300 Abholung pro Jahr.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Erding und Stadt Dorfen.
Westliches Landkreisgebiet.
Östliches Landkreisgebiet.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Erding.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaft
Internetadresse: www.landkreis-erding.de 🌏
Dokumente URL: http://root.deutsche-evergabe.de/portal 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu I.3.
Die Unterlagen können auch per E-Mail unter verena.obermaier@lra-ed.de als PDF-Dateien angefordert werden. Alle weiteren und / oder zusätzlichen Informationen für Bieter erhalten Sie in diesem Fall ebenfalls per E-Mail. Bei einem direkten Download der Unterlagen von der angegebenen Internetseite empfehlen wir, diese Seite bis zum Ende der Angebotsphase regelmäßig im Hinblick auf ggf. weitere und / oder zusätzliche Informationen zu besuchen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern – Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/2176-2411 📞
Fax: +49 89/2176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 177-317609 (2016-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 242-441694
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 177-317609
ABl. S-Ausgabe: 242
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7) und V.2.4): Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅

Referenz
Zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2016/S 242-441694 (2016-12-13)