Ableitende Inkontinenzartikel (PG 15)

AOK Sachsen-Anhalt

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Katheterzubehör
Menge oder Umfang:
Näheres entnehmen Sie bitte den Angaben zu den Losen und den Vergabeunterlagen.Die Angaben in den Kalkulationsgrundlagen stellen jeweils keine Mengen- oder Umsetzungsgarantien in Bezug auf die ausgeschriebenen Versorgungen dar.Jeder Bieter kann Angebote für maximal zwei Regionallose abgeben (Loslimitierung!).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Katheterzubehör 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Postleitzahl: 39106
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: katja.wartenberg@san.aok.de 📧
Telefon: +49 0391287845327 📞
Fax: +49 03912878845327 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-075787
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland. 2. Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei herunterzuladen unter: http://www.dtvp.de/Center. Sie können auch schriftlich, per Telefax oder E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per Post verschickt. 3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. 4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt hiervon unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/ die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer („andere Unternehmen“ i. S. d. § 7 Abs. 9 VOL/A EG) anzusehen sind. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYRRH.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 nach § 33 SGB V i. V. m. § 127 Abs. 1 SGB V einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Regionallos 1 / Nord
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Bördekreis, Magdeburg, Landkreis Stendal und die Orte mit der PLZ 14715.
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Menge oder Umfang: Produktuntergruppe, Produktart / Bezeichnung:15.25.14 Einmalkatheter zur ISK;15.25.15 Ballonkatheter;15.25.04 Externe Urinableiter;15.25.05 Urin-Beinbeutel;15.25.06 Urin-Bettbeutel;15.25.07 Urinauffangbeutel für geschlossene Systeme;15.25.08 Auffangbeutel für Dauergebrauch;15.25.09 Sonstige Urinauffangbeutel;15.25.12 Urinalbandagen;15.12.16 Katheterverschlüsse;15.99.99.0 – 15.99.99.1 Abrechnungspositionen.Nähere Hinweise zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die dortigen Angaben sind keine Mindestabnahmemengen, sondern nur zusätzliche Informationen für die Preiskalkulationen.
Produktuntergruppe, Produktart / Bezeichnung:
15.25.14 Einmalkatheter zur ISK;
15.25.15 Ballonkatheter;
15.25.04 Externe Urinableiter;
15.25.05 Urin-Beinbeutel;
15.25.06 Urin-Bettbeutel;
15.25.07 Urinauffangbeutel für geschlossene Systeme;
15.25.08 Auffangbeutel für Dauergebrauch;
15.25.09 Sonstige Urinauffangbeutel;
15.25.12 Urinalbandagen;
15.12.16 Katheterverschlüsse;
15.99.99.0 – 15.99.99.1 Abrechnungspositionen.
Nähere Hinweise zum Umfang der Leistung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Die dortigen Angaben sind keine Mindestabnahmemengen, sondern nur zusätzliche Informationen für die Preiskalkulationen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Regionallos 2 / West
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung in den Landkreisen Harz, Mansfeld – Südharz und dem Salzlandkreis.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionallos 3 / Ost
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung in den Landkreisen Jerichower Land, Anhalt Bitterfeld, Wittenberg und Dessau – Roßlau.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionallos 4 / Süd
Kurze Beschreibung:
Versorgung der Anspruchsberechtigen der Auftraggeberin mit ableitenden Inkontinenzartikeln der Produktgruppe 15 einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen auf der Basis einer pauschalen Vergütung in den Landkreisen Saalekreis, Burgenlandkreis und Halle.
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Menge oder Umfang:
Näheres entnehmen Sie bitte den Angaben zu den Losen und den Vergabeunterlagen.
Die Angaben in den Kalkulationsgrundlagen stellen jeweils keine Mengen- oder Umsetzungsgarantien in Bezug auf die ausgeschriebenen Versorgungen dar.
Jeder Bieter kann Angebote für maximal zwei Regionallose abgeben (Loslimitierung!).
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag 2 Mal für ein weiteres Jahr bis längstens 30.6.2020 zu verlängern.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 0
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: AOK SAN 2016-0001

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zur Unternehmensform – Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 1.1.2016) sowie
Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung, in einfacher Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung nach Abschnitt 2 – Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen der EU-Vergaberichtlinie 2004/18/EG (Bewerbererklärung);
— Erklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gemäß § 12 LVG LSA;
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft und Krankenkassen über die Erfüllung der relevanten gesetzlichen Pflichten, diese nicht mit Ausstellungsdatum vor dem 1.1.2016 in einfacher Kopie. Für die gesetzlichen Krankenkassen sind die Bescheinigungen der drei wesentlichen Krankenkassen vorzulegen;
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— Kopie der gültigen Bescheinigung in Steuersachen (oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes, Ausstellungsdatum nicht vor dem 1.1.2016.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Eignung entsprechend des § 126 Abs.1 und 1a SGB V (Präqualifizierung) durch eine aktuell gültige Präqualifizierungsurkunde, in Kopie;
— ausgefüllter Vordruck „Feststellung der Voraussetzungen zur Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppen 15 (Versorgungsberechtigung)- allgemein“ und Eigenerklärungen (Anlage 2 des Vertrages);
— Vordruck Erklärung Bietergemeinschaft: Nur dann einzureichen, wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird;
— Vordruck Erklärung Nachunternehmer zzgl. etwaiger Anlagen: Nur dann einzureichen, wenn ein Nachunternehmereinsatz erfolgt, sowie dann
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zur Zugriffs- und Leistungsfähigkeit
— Vordruck „Erklärung zur Abrechnung nach § 302 i. V. m. § 303 SGB V“ (Anlage 4 des Vertrages).
Mindeststandards: — aktuell gültige Präqualifizierungsurkunde gemäß § 126 Abs. 1 und 1 a SGB V.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S. 1348) sowie der Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß § 10 Abs. 1 und 3 LVG LSA.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Katja Wartenberg
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: AOK SAN 2016-0001
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland.
2. Die Vergabeunterlagen sind kostenfrei herunterzuladen unter: http://www.dtvp.de/Center. Sie können auch schriftlich, per Telefax oder E-Mail bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle abgefordert werden. Die Vergabeunterlagen werden sodann per Post verschickt.
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3. Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen.
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4. Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt hiervon unberührt. Der Bieter muss mit
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Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/ die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
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Nachunternehmer („andere Unternehmen“ i. S. d. § 7 Abs. 9 VOL/A EG) anzusehen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRAYRRH.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
GWB § 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
GWB § 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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GWB § 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.
GWB § 114 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. (...)
(3) (...).
Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung nur wenige Tage.
Quelle: OJS 2016/S 046-075787 (2016-03-02)