Abrechnungsdienstleistungen

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistung "Abrechnung und Einziehung für wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen (unter privatärztlich-ambulanten Leistungen sind in diesem Zusammenhang auch Leistungen Psychologischer Psychotherapeutinnen zu verstehen) für das UKSH und seine Töchter (Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH (ZIP gGmbH) Kiel und Lübeck, Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH Kiel und Lübeck, Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH Kiel). Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, Leistungszusammenfassungen oder Abrechnungsdaten, ferner Korrespondenz, Einzug der Honorare, Beratung/Schulung sowie Patientenhotline.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe der Dienstleistung "Abrechnung und Einziehung für wahlärztlicher und privatärztlich-ambulanter Leistungen (unter privatärztlich-ambulanten Leistungen sind in diesem Zusammenhang auch Leistungen Psychologischer Psychotherapeutinnen zu verstehen) für das UKSH und seine Töchter (Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH (ZIP gGmbH) Kiel und Lübeck, Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH Kiel und Lübeck, Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH Kiel). Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, Leistungszusammenfassungen oder Abrechnungsdaten, ferner Korrespondenz, Einzug der Honorare, Beratung/Schulung sowie Patientenhotline.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23562
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: michaela.berlich@uksh.de 📧
Telefon: +49 45150011610 📞
Fax: +49 45150011608 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E33835966 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 205-370953
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Abrechnung sowohl wahlärztlicher als auch privatärztlich-ambulanter Leistungen und die Einziehung der abgerechneten Honorare für den Auftraggeber. Der Auftrag umfasst die Abrechnung durch Auswertung von Behandlungsfallakten, Leistungszusammenfassungen oder Abrechnungsdaten, ferner Korrespondenz, Einzug des Honorars, Beratung/ Schulung sowie Patientenhotline.
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Die detaillierte Beschreibung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Dauer: 48 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel und Lübeck.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirksame Gründung (BF-I): Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig. Erlaubnis zur Berufsausübung (BF-II): Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (NA-III): Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß §123 und §128 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach §124 und §128 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach §125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab.
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Eigenerklärungen und Nachweise: PL1 Unternehmensprofil, PL2 Eigenerklärung (keine Straftaten §123 GWB, Geldbuße nach §30 OWIG), PL3.1 Eigenerklärung -Zahlung von Steuern und Abgaben (§123 Abs.4 GWB), PL3.2 Nachweis Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, PL4.1 Eigenerklärung Umwelt, Sozial und Arbeitsrecht (§124 Abs 1 Nr 1 GWB), PL4.2 Eigenerklärung AEntG MiLoG (§23 Arbeitnehmer -Entsendegesetz, Verstoß gegen §21 Mindestlohngesetz mit Geldbuße x> = 2 500 EUR), PL4.3 Eigenerklärung TTG Auftragssperre (§4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein; Verstoß gegen §9 Abs 1 S1 TTG,
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EK1- Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen, Sach-und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen-und Sachschäden mindestens 5 000 000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 3 000 000 EUR pro Jahr (je 2fach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden; EK-II Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen 3 Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine ausreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert des vorliegenden Auftrags klar übersteigt., ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an; EK-III vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen 3 Jahren in einer Größenordnung, die den Umfang des vorliegenden Auftrags vergleich bar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Honorarabrechnungen und – Einziehung bezüglich wahlärztlicher und privatärztlicher- ambulanter Leistungen für Krankenhäuser) erzielt haben Eigenerklärungen und Nachweise:WL1 Haftpflichtversicherung, PL5 Eigenerklärung keine Insolvenz (§124 Abs 1 Nr 2 GWB), PL6 Eigenerklärung keine schweren Verfehlungen (§124 Abs 1 Nr. 3 GWB), PL7 Eigenerklärung keine Vertragsverletzungen (§124 Abs 1 Nr. 7 GWB).
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Als vorläufiger Nachweis (Alternative zur Vorlage von PL1- PL7 mit dem Angebot) ist auch eine vollständige und richtig ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) in Form des Anhang 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 7/2016 vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die EEE (Amtsblatt L3 vom 6.1.2016 S.16) unter der Beachtung der Anleitung in Anhang 1 zulässig. Weitere Information/ Details zu den Inhalten der Eigenerklärungen etc sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Michaela Berlich
Internetadresse: www.uksh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33835966 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Subreport Verlag Schawe GmbH, E-Vergabeplattform subreport ELVIS
Postanschrift: Buchforststr. 1-15
Postort: Köln
Kontaktperson: www.subreport.de/E33835966 (Nachrichtenpool)
E-Mail: info@subreport.de 📧
Land: Niedersachsen 🏙️
Internetadresse: www.subreport.de 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig- Holstein, Campus Lübeck
Postanschrift: Maria-Goeppert-Str. 7a
Kontaktperson: Stabstelle Justiziariat, z.H. Frau Elke Schultz
E-Mail: elke.schultz@uksh.de 📧
Land: Schleswig-Holstein 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155ff. GWB 2016).
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt. 2) Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB). Nach Zuschlagserteilung (Vertragsabschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Festsetzung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist nach §134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach §135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe um Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2016/S 205-370953 (2016-10-19)