Auftragsbekanntmachung (2016-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Abrufrahmenverträgen über die Beschaffung von Laborverbrauchsmaterialien und Chemikalien folgender Hersteller: Bochem, Bode Chemie, Bohlender – BOLA, Hamilton Bonaduz, Hecht Assistent, Marienfeld-Superior, Saint-Gobain Performance Plastics Verneret, Spectrum Laboratories – Labordialyse, Vitlab, Wheaton, Ansell Healthcare, B. Braun Melsungen, Brand, Carl Roth, Duran Group – Laborglas, Hellma Analytics, Hirschmann, Kimberly Clark, Kisker, Lenz Laborglas, Merck Chemicals, neoLab, Pall Laboratory, PanReac AppliChem, Thermo Fisher Scientific Fisherbrand, Thermo Fisher Scientific Gerhard Menzel, Thermo Scientific MBP Molecular Bio Products, Thermo Scientific Nalgene Labware, Thermo Scientific Nunc, Upchurch Scientific, VWR Chemicals, VWR Collection sowie diverse weitere Hersteller im Zuge des Loses „Allgemeiner Laborkatalog“.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Diverse Hersteller
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 1 sind Produkte der Hersteller: Bochem, Bode Chemie, Bohlender – BOLA, Hamilton Bonaduz, Hecht Assistent, Marienfeld-Superior, Saint-Gobain Performance Plastics Verneret, Spectrum Laboratories – Labordialyse, Vitlab, Wheaton.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2018. Sie verlängern sich automatisch maximal 2 x um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt werden.
Die Rahmenverträge haben eine Laufzeit vom 1. September 2016 bis zum 31. August 2018. Sie verlängern sich automatisch maximal 2 x um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt werden.
Bezeichnung des Loses: Ansell Healthcare
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 2 sind Produkte des Herstellers Ansell Healthcare.
Bezeichnung des Loses: B. Braun Melsungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 3 sind Produkte des Herstellers B. Braun Melsungen.
Bezeichnung des Loses: Brand
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 4 sind Produkte des Herstellers Brand.
Bezeichnung des Loses: Carl Roth
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 5 sind Produkte des Herstellers Carl Roth.
Bezeichnung des Loses: Duran Group – Laborglas
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 6 sind Produkte des Herstellers Duran Group – Laborglas.
Bezeichnung des Loses: Hellma Analytics
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 7 sind Produkte des Herstellers Hellma Analytics.
Bezeichnung des Loses: Hirschmann
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 8 sind Produkte des Herstellers Hirschmann.
Bezeichnung des Loses: Kimberly-Clark
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 9 sind Produkte des Herstellers Kimberly-Clark.
Bezeichnung des Loses: Kisker Biotech
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 10 sind Produkte des Herstellers Kisker Biotech.
Bezeichnung des Loses: Lenz Laborglas
Losnummer: 11
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 11 sind Produkte des Herstellers Lenz Laborglas.
Bezeichnung des Loses: Merck Chemicals
Losnummer: 12
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 12 sind Produkte des Herstellers Merck Chemicals.
Bezeichnung des Loses: NeoLab
Losnummer: 13
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 13 sind Produkte des Herstellers neoLab.
Bezeichnung des Loses: Pall Laboratory
Losnummer: 14
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 14 sind Produkte des Herstellers Pall Laboratory.
Bezeichnung des Loses: PanReac AppliChem
Losnummer: 15
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 15 sind Produkte des Herstellers PanReac AppliChem.
Bezeichnung des Loses: Thermo Fisher Scientific Fisherbrand
Losnummer: 16
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 16 sind Produkte des Herstellers Thermo Fisher Scientific Fisherbrand.
Bezeichnung des Loses: Thermo Fisher Scientific Gerhard Menzel
Losnummer: 17
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 17 sind Produkte des Herstellers Thermo Fisher Scientific Gerhard Menzel.
Bezeichnung des Loses: Thermo Scientific MBP Molecular Bio Products
Losnummer: 18
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 18 sind Produkte des Herstellers Thermo Scientific MBP Molecular Bio Products.
Bezeichnung des Loses: Thermo Scientific Nalgene Labware
Losnummer: 19
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 19 sind Produkte des Herstellers Thermo Scientific Nalgene Labware.
Bezeichnung des Loses: Thermo Scientific Nunc
Losnummer: 20
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 20 sind Produkte des Herstellers Thermo Scientific Nunc.
Bezeichnung des Loses: Upchurch Scientific
Losnummer: 21
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 21 sind Produkte des Herstellers Upchurch Scientific.
Bezeichnung des Loses: VWR Chemicals
Losnummer: 22
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 22 sind Produkte des Herstellers VWR Chemicals.
Bezeichnung des Loses: VWR Collection
Losnummer: 23
Kurze Beschreibung: Gegenstand des Loses 23 sind Produkte des Herstellers VWR Collection.
Bezeichnung des Loses: Allgemeiner Laborkatalog
Losnummer: 24
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Loses 24 ist ein allgemeiner Laborkatalog mit Produkten diverser Hersteller.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind gemäß § 121 GWB. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die nachfolgenden Belege mit seinem Angebot zu erbringen bzw. die geforderten Erläuterungen in seinem Angebot zu erbringen. Gemäß § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch als vorläufigen Beleg der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die fachkundig und leistungsfähig sind gemäß § 121 GWB. Als Nachweise hierfür hat der Bieter die nachfolgenden Belege mit seinem Angebot zu erbringen bzw. die geforderten Erläuterungen in seinem Angebot zu erbringen. Gemäß § 48 Abs. 3 VgV akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch als vorläufigen Beleg der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Unternehmensdarstellung:
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten.
Unternehmensdarstellung / Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsjahr, Niederlassungen), einschließlich der personellen Kapazitäten, max. 2 DIN A4 Seiten.
— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (oder vergleichbar) nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen.
— Unterschriebene Eigenerklärung bzgl. Ausschlussgründe vom Verfahren. Der Wortlaut entspricht § 123 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder.
— Unterschriebene Eigenerklärung bzgl. Ausschlussgründe vom Verfahren. Der Wortlaut entspricht § 123 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder.
Keine Person des Bieters, dessen Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften verurteilt worden:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der vorgenannten Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind grundsätzlich von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Umsatzdarstellung:
Angabe jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre
— des Gesamtumsatzes des Unternehmens;
— des Umsatzes bezogen auf die besondere Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Leistungsart bezogener Umsatz).
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bieters, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt mit Angabe und Nachweis der Versicherungssummen bzw. dass er eine solche im Falle der Zuschlagserteilung binnen zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss abschließt und diese über die gesamte Laufzeit des Vertrages unterhält.
Die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden muss dabei mindestens eine (1) Mio. EUR und für Vermögensschäden mindestens einhunderttausend (100 000) EUR betragen.
— Berufsgenossenschaft:
Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat.
— Unterschriebene Eigenerklärung „Keine Ausschlussgründe vom Verfahren“ gemäß nachfolgendem Wortlaut. Der Wortlaut entspricht § 124 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie [RL 2014/24/EU] und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Unterschriebene Eigenerklärung „Keine Ausschlussgründe vom Verfahren“ gemäß nachfolgendem Wortlaut. Der Wortlaut entspricht § 124 GWB bzw. § 57 der europaweit einheitlich geltenden Vergabekoordinierungsrichtlinie [RL 2014/24/EU] und gibt daher die Umsetzung dieser europarechtlichen Vorgaben in das deutsche Recht wieder.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahrenerlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheh....
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben, Bescheinigungen, Beschreibungen, Erklärungen oder Nachweise sind von jedem Unternehmen mit dem Angebot einzureichen:
— Ausführliche Darstellung von zwei (2) Referenzen des Bieters über in Art und Umfang gleichwertige Aufträge, jeweils mit Angabe der Ansprechpartnern bei diesen Referenzunternehmen, des Auftragswertes und der Auftragsdauer.
Anzugeben sind solche Referenzaufträge, bei denen der Auftragnehmer sein Lieferspektrum im Bereich Laborverbrauchsmaterialien/Chemikalien in einem auftraggebereigenen Katalog abgebildet hat und die auf diese Weise erzeugten elektronischen Warenkörbe/Bestellungen mindestens für ein Jahr bediente. Hierfür sind die Vorgaben des anliegenden Formulars für Unternehmensreferenz einzuhalten und die geforderten Referenzangaben im Angebot zu machen.
Anzugeben sind solche Referenzaufträge, bei denen der Auftragnehmer sein Lieferspektrum im Bereich Laborverbrauchsmaterialien/Chemikalien in einem auftraggebereigenen Katalog abgebildet hat und die auf diese Weise erzeugten elektronischen Warenkörbe/Bestellungen mindestens für ein Jahr bediente. Hierfür sind die Vorgaben des anliegenden Formulars für Unternehmensreferenz einzuhalten und die geforderten Referenzangaben im Angebot zu machen.
— Bevorratungs- und Lieferorganisation:
Nach dem Versand der Bestellung an den Auftragnehmer, soll diese Bestellung möglichst schnell geliefert werden. Bitte beschreiben Sie, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Bestelleingang durchgeführt werden muss und die über viele Lieferstandorte verfügen. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bieter im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen umgeht.
Nach dem Versand der Bestellung an den Auftragnehmer, soll diese Bestellung möglichst schnell geliefert werden. Bitte beschreiben Sie, wie Sie derzeit für Ihre Kunden sicherstellen, dass ein durchschnittliches Bestellaufkommen durch entsprechende Prozesse oder Bevorratung zeitnah ausgeliefert werden kann. Dabei ist auch darauf einzugehen, wie dies für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bei gleichem Standard für die Kunden sichergestellt wird. Als Rahmenbedingung sollte man sich an Kunden orientieren, bei denen eine Lieferung innerhalb von 24 Stunden ab Bestelleingang durchgeführt werden muss und die über viele Lieferstandorte verfügen. In dem Zusammenhang ist zudem aufzuzeigen, wie der Bieter im Einzelfall mit besonders umfangreichen Lieferungen umgeht.
— Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement:
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen. Ausreichend ist auch die Vorlage
Der Bieter hat mit seinem Angebot seine vorhandenen Qualitätssicherungsmaßnahmen und sein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem für Leistungen zu beschreiben, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Dabei sind die Anforderungen der DIN EN ISO 9001 zugrunde zu legen. Ausreichend ist auch die Vorlage
einer entsprechenden, gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001).
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit gemäß § 15 VgV Abs. 3 wurde die Angebotsfrist auf 17 Tage reduziert. Gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des privaten Rechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Mathias Manderscheid
Internetadresse: www.mpip-mainz.mpg.de🌏
Dokumente URL: https://extranet.mpg.de/sites/ausschreibungen/ausschrLabormat2016/default.aspx🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie
Postanschrift: Charitéplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Frau Gertraud Barnowski
Telefon: +49 3028460120📞
Fax: +49 3028460122 📠
Land: Berlin🏙️
Internetadresse: http://www.mpiib-berlin.mpg.de/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. – Max-Planck-Institut für Chemie
Postanschrift: Hahn-Meitner-Weg 1
Kontaktperson: Frau Sonja Jung
Telefon: +49 61313051020📞
Fax: +49 61313051019 📠
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Internetadresse: http://www.mpic.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die vollständigen Vergabeunterlagen können unter folgender URL heruntergeladen werden:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag zum Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 128-229491 (2016-07-01)
Ergänzende Angaben (2016-07-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kostenkriterium: Z (Wirtschaftlichkeitskennzahl) = L (gewichteter Rabattsatz) / P (hier wird 1 rechnerisch gesetzt)
Gewichtung der Kosten: 100 %
Kostenkriterium: Z (Wirtschaftlichkeitskennzahl) = L (Rabattsatz) / P (hier wird 1 rechnerisch gesetzt)
Z (Wirtschaftlichkeitskennzahl) = L (Rabattsatz + 1) / P (Angebotsgesamtpreis Warenkorb) * 1 000 000 (für eine bessere Darstellung)
Z (Wirtschaftlichkeitskennzahl) = L (Rabattsatz + 1) / P [(Angebotsgesamtpreis Warenkorb „Original“ + Angebotsgesamtpreis Warenkorb „Vergleichbar“) /2] * 1 000 000 (für eine bessere Darstellung)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-16 📅