Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung der westlichen Gleistrasse des Planfeststellungungsabschnittes 9.2Haltingen-Weil am Rhein der ABS/NBS Karlsruhe-Basel. Auszuführen ist der Erdbau/Unterbau/Entwässerung, Oberbau-teilweise vollständig, teilweise nur Verlegeplanung – , Kabeltiefbau die Verlegung von Kabeln und die Gründung von Signalmasten oder ähnlichen Bauteilen. Weiterhin sind Umbauten/Rückbauten an Bahnsteigen sowie der Bau provisorischer und die Gründung dauerhaft verbleibender Bahnsteige auszuführen. Es sind Schallschutzwände, Stützwände und ein Trogbauwerk unter den Gleisen als Erschütterungsschutzmaßnahme herzustellen. Des Weiteren sind Ausgleichs-und Artenschutzmaßnahmen im Baufeld durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS / NBS Karlsruhe – Basel – VP D-01 westliche Gleistrasse.
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien📦
Kurze Beschreibung:
“Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung der westlichen Gleistrasse des Planfeststellungungsabschnittes 9.2 Haltingen-Weil am Rhein der ABS/NBS...”
Kurze Beschreibung
Die Maßnahme beinhaltet die Herstellung der westlichen Gleistrasse des Planfeststellungungsabschnittes 9.2 Haltingen-Weil am Rhein der ABS/NBS Karlsruhe-Basel. Auszuführen ist der Erdbau/Unterbau/Entwässerung, Oberbau-teilweise vollständig, teilweise nur Verlegeplanung – , Kabeltiefbau die Verlegung von Kabeln und die Gründung von Signalmasten oder ähnlichen Bauteilen. Weiterhin sind Umbauten/Rückbauten an Bahnsteigen sowie der Bau provisorischer und die Gründung dauerhaft verbleibender Bahnsteige auszuführen. Es sind Schallschutzwände, Stützwände und ein Trogbauwerk unter den Gleisen als Erschütterungsschutzmaßnahme herzustellen. Des Weiteren sind Ausgleichs-und Artenschutzmaßnahmen im Baufeld durchzuführen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stützmauern📦
Ort der Leistung: Lörrach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Weil am Rhein.
Beschreibung der Beschaffung:
“Rückbau Gleise 3 600 m, Rückbau Weichen 21 Stück, Boden lösen, fördern, einbauen: 50 000 m, Einbau Planumsschutzschicht 13 600 m, Betontrog bewehrt 7 920 m,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rückbau Gleise 3 600 m, Rückbau Weichen 21 Stück, Boden lösen, fördern, einbauen: 50 000 m, Einbau Planumsschutzschicht 13 600 m, Betontrog bewehrt 7 920 m, Schallschutzwände mit Sockel 5 255 m, LSW-Paneele 1 720 m, Einbau Rammrohre (L = 6 m) 508 Stk., Bau Stützwände 770 m, Neubau Gleise 3 250 m, Neubau Weichen 12 Stück, Kabelaufbauschächte 70 Stück, Kabelkleinschächte 105 Stück, Kabelkanäle 9 000 m, Kabelverlegen 83 420 m, Umverlegung bestehender Kabel 5 600 m, Gleisquerungen Stahl 640 m, Gleisquerungen PVC 650 m, Durchpressungen 45 m.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 112-199230
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: ABS / NBS Karlsruhe – Basel – VP D-01 westliche Gleistrasse
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (vgl. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 – 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 185-332270 (2016-09-21)