Abschluss einer Dienstleistungskonzession zur exklusiven Vermarktung sämtlicher Werbeflächen in der Bundesrepublik Deutschland der Deutschen Bahn AG und sämtlicher Tochtergesellschaften, die auch vom aktuellen Webeflächenvertrag umfasst sind, für den Zeitraum 2025-2030 ohne Verlängerungsoption. Nach Ablauf des Zeitraums, d. h. ab 2030, ist eine erneute Vergabe beabsichtigt

DB AG Konzernleitung (Bukr 10)

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist der Abschluss einer Dienstleistungskonzession zur exklusiven Vermarktung sämtlicher Werbeflächen in der Bundesrepublik Deutschland der DB AG und sämtlicher Tochtergesellschaften (DB Netz AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Station&Service AG, DB Vertrieb GmbH, Regional Bus Stuttgart GmbH, S-Bahn Hamburg GmbH), die auch vom aktuellen Webeflächenvertrag umfasst sind, für den Zeitraum 2025-2030 ohne Verlängerungsoption. Nach Ablauf des Zeitraums, d. h. ab 2030, ist eine erneute Vergabe beabsichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“ oder ähnliches genannt werden.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) sucht für sich und ihre Tochtergesellschaften als Auftraggeber einen in Deutschland tätigen Außenvermarkter für die Vermarktung von Werbeflächen sowohl im digitalen als auch im analogen Bereich gegen ein je Werbeträgergattung prozentual an die DB abzuführendes Pachtentgelt.
Für den Part Offline sind umfangreiche Erfahrungen in der Vermarktung von Außenwerbeflächen und Print-Medien sowie in deren Bewirtschaftung und Wartung, insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aus dem Bahnbetrieb, erforderlich. Die dafür erforderlichen Werbeträger sind zu diesem Zwecke vom Auftragnehmer bereitzustellen. Ggf. können die vorhandenen Werbeträger vom aktuellen Vertragspartner käuflich erworben werden. Voraussichtlicher Restbuchwert des Werbeträgerbestandes wird per 2025 > 15 000 000 EUR sein (Schätzwert).
Für den Online Bereich werden umfassende Erfahrungen in der Vermarktung von endgerätübergreifenden, digitalen Kampagnen sowie umfassende Expertise im Bereich der Netzvermarktung digitaler Werbeträger vorausgesetzt. Auch hier sind sowohl die technischen als auch werblichen Belange des Bahnbetriebes zu berücksichtigen.
Um das Zusammenspiel der beiden Disziplinen innovativ und im Sinne einer optimalen Vermarktung sicherzustellen, wird eine ganzheitliche Vermarktungskompetenz, die sich auch im Rahmender Organisation des Auftragnehmers funktional bzw. organisatorisch niederschlägt, vorausgesetzt.
Eine kontinuierliche Beratung zur innovativen und effizienten Gestaltung und Entwicklung von sämtlichen Werbeträgergattungen und ganzheitlichen Werbekonzepten (z. B. für Vermarktung in Bahnhöfen oder Zügen) wird genauso erwartet, wie eine permanente Konkurrenzbeobachtung bzw. Bearbeitung und Kenntnis relevanter wirtschaftlicher Umfelder.
Der Auftragnehmer verfügt zudem über ein tiefes Verständnis des Werbemarktes und der Wirkungszusammenhänge zwischen den verschiedenen Marktteilnehmern, Technologien und Trends (z. B. Klassik, PR, Online, Außenwerbung, Live-Kommunikation) sowie über eine entsprechend ausgestaltete Vertriebsorganisation.
Die Dienstleistungskonzession umfasst u. a. ca. 50 000 Werbeträger in und an Immobilien sowie ca. 12 000 Werbeträger in Fahrzeugen, die vom Auftragnehmer bereitgestellt, betrieben und vermarktet werden sollen. Die Pflichten des Auftragnehmers sind im Folgenden näher beschrieben:
A) Bereitstellung, Betrieb und Vermarktung der Werbeträger Plakate:
i. Großflächen,
ii. City-Light Poster,
iii. Big-Banner,
iv. Megalights.
B) Bereitstellung, Betrieb und Vermarktung von Verkehrsmittelwerbung:
i. Lokwerbungen,
ii. Trafficboards in Bussen,
iii. S-Bahn-Deckenflächenplakate,
iv. Trainlight-Poster S-Bahn.
C) Bereitstellung, Betrieb und Vermarktung von stationären Werbeanlagen:
i. Groundposter,
ii. Fahnen,
iii. Spannbänder,
iv. Individualwerbung,
v. Werbehinweisschilder.
D) Vermarktung von Anzeigenwerbung:
i. Ihr Reiseplan,
ii. Fahrplanhefte,
iii. Fahrplanaushänge.
E) Bereitstellung, Betrieb und Vermarktung elektronischer Medien:
i. Out-of-Home-Channel,
ii. Fahrgast-TV diverser S-Bahn und Regionalverkehrsgesellschaften,
iii. Infoscreens.
F) Vermarktung diverser Promotion-Medien:
i. dezidierte Promotionflächen in Bahnhöfen,
ii. Möglichkeiten mobiler Promotions in Bahnhöfen,
iii. Weitere.
G) Vorhaltung einer dezidierten, zentral und regional aufgestellten Vertriebs-/Marketing- und Operations-Organisation.
H) Beachtung sämtlicher eisenbahnrechtlicher, sicherheitsrelevanter, betrieblicher sowie allgemeiner gesetzlicher Vorgaben.
I) Regelmäßiges Reporting und transparent Dokumentation der erzielten Umsätze sowie der Entwicklung des Werbeträgerbestandes.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-18.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-18 Auftragsbekanntmachung