Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Buprenorphin (nur 7-Tage-Pflaster), ATC N02AE01, für die Zeit vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2017

DAK-Gesundheit

§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-G statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff (Buprenorphin (nur 7-Tage-Pflaster), ATC N02AE01) beabsichtigt die DAK-G, bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 1.1.2017 in Kraft und endet am 31.12.2017. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-18 Auftragsbekanntmachung
2018-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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