Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Cinnarizin / Dimenhydrinat, ATC N07CA22, für die Zeit vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018

DAK-Gesundheit

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen,Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff (Cinnarizin / Dimenhydrinat, ATC N07CA22) beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum In-Kraft-treten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 1.1.2017 in Kraft und endet am 31.12.2018. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-18 Auftragsbekanntmachung
2018-03-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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