Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130 a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Fondaparinux, ATC B01AX05, für die Zeit vom 1.6.2016 bis spätestens zum 31.5.2017 (zzgl. Verlängerungsoption, s. II.1.5)

DAK-Gesundheit

Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zu
schließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge,
findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des
4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu
benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff (Fondaparinux, ATC B01AX05) beabsichtigt die DAKGesundheit
allerdings, bis zum In-Kraft-treten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen, zumindest allen
interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Dabei geht die
DAK-Gesundheit davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und
mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den
Anwendungsbereich des „Kartellvergaberechts“ fällt. Ein Rabattvertrag im Rahmen des Zulassungsmodells tritt
erstmals am 1.6.2016 in Kraft und endet spätestens am 31.5.2017. Der Vertrag kann von Seiten der DAK-G optional zweimal um je sechs Monate über das Vertragsablaufende hinaus verlängert werden. Er endet unabhängig davon automatisch
mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu o. g. Wirkstoff in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den
Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen
Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen
Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den
gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen können über folgende EMailadresse
abgefordert werden: vergabestelle@dak.de
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 1.6.2016 in Kraft
tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/Erklärungen/
Anlagen (erhältlich auf Anforderung bei vorstehender Kontaktstelle: Vergabestelle@dak.de) an die nachstehend
aufgeführte Kontaktperson bei der DAK-Gesundheit:
1. Angebotsschreiben.
2. Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei
Versendung) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, z. B.
aktueller Handelsregisterauszug; Kopie ist ausreichend.
3. Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines der Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A EG
vorliegt. Dazu ist die Anlage A1 der Bewerbungsbedingungen, zu unterschreiben, mit Firmenstempel zu
versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
4. Eigenerklärung darüber, dass für diejenigen Arzneimittel, für die der Interessent einen Vertrag im Rahmen
dieses Verfahrens abschließen möchte, eine arzneimittelrechtliche Zulassung besteht und dass der Bieter
zum Vertragsbeginn zum Vertrieb berechtigt ist. Dazu ist die Anlage A2 der Bewerbungsbedingungen zu
unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original mit dem Angebot einzureichen.
5. Eigenerklärung des Unternehmens, dass die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn und zur Tariftreue
beachtet und eingehalten werden (Anlage A3). Dazu ist die Anlage A3 der Bewerbungsbedingungen, zu
unterschreiben, mit Firmenstempel zu versehen und im Original einzureichen.
6. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen
Rabatte durch Unterzeichnung des mit einem Firmenstempel versehenen Vertrages (3-fach im Original) durch
den Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
7. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag (je 3-fach im Original). Der Interessent hat hier die Arzneimittel
zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen.
Die DAK-Gesundheit hat über die europäische Bekanntmachungsplattform ein sog.
Präqualifikationsverfahren für pharmazeutische Unternehmen für die vereinfachte Teilnahme an zukünftigen Arzneimittelrabattausschreibungen veröffentlicht (EU-Bekanntmachung 2015/S 105-190319 vom 3.6.2015).
Sofern der Bieter rechtzeitig vor Einreichung der Unterlagen einen wirksamen Präqualifikationsbescheid von
der DAK-Gesundheit erhalten hat, braucht er die unternehmensbezogenen Eignungsnachweise (Nachweis
der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, Eigenerklärung des Unternehmens, dass keines
der Ausschlusskriterien gem. § 6 Abs. 4 und 6 VOL/A-EG vorliegt, Unbedenklichkeitsbescheinigung der
gesetzlichen Krankenkasse) unter Hinweis und Beifügung des Präqualifikationsbescheides in Kopie nicht mehr
beizufügen. Die Anlage A2 ist in jedem Fall beizufügen.
Der Präqualifikationsbescheid der DAK-Gesundheit dient entsprechend auch als Nachweis bei Open-House-
Verfahren der DAK-Gesundheit, unabhängig vom Auftragswert.
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit,
Henri Affinass (0032 50),
Nagelsweg 27-31,
20097 Hamburg.
Weiterhin ist die Anlage 2 als Exceldatei zeitgleich an die Mailadresse am_rabattvertraege@dak.de zu
schicken.
Verträge im Rahmen dieses Modells und zu o. g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 1.6.2016
abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o. g.,
einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats bei o. g. Stelle einzureichen. Es kommt hierbei auf
den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während
der Laufzeit des Vertrages zum ersten oder fünfzehnten des Folgemonats beitreten zu können, müssen die
oben bezeichneten Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des
Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-Gesundheit an.
Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07.20xx (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen
müssten hierfür bis zum 05.06.20xx (Vormonat) vorliegen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits
deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen
Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-04-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-11 Auftragsbekanntmachung
2018-06-13 Ergänzende Angaben
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