Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zivil-gewerbliche Bewachung der Bundeswehrliegenschaft Saaleck-Kaserne Hammelburg

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zivil-gewerbliche Bewachung der Bundeswehrliegenschaft Saaleck-Kaserne Hammelburg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-18 Auftragsbekanntmachung
2016-12-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Zivilgewerbliche Bewachung für ein Jahr (Verlängerungsoption drei mal bis zu 6 Monaten) im 12-Stunden Schichtdienst mit folgenden Wachaufgaben:— 1 Wachaufgabe Besetzung Wachraum/Schichtführer (Aufsichtführende Wachperson), hinterlegt mit einer ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;— 1 Wachaufgabe Torposten/Eingreiffunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;— 2 Wachaufgabe Torposten/Streifenfunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;— 1 Wachaufgabe Streifenfunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, in der Tagschicht von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.Interimsbewachung bis zum Beginn des geplanten Betreibermodells Hammelburg/Wildflecken voraussichtlich im Jahr 2018.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg
Postanschrift: Rommelstraße 27
Postleitzahl: 97762
Postort: Hammelburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: bwdlzhammelburgbeschaffung@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 9732-784-3590 📞
Fax: +49 9732-784-3594 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 138-250958
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn. Deutschland Berücksichtigt werden nur schriftliche Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die in Abschitt I.1) aufgeführte Postanschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – Vergabeverfahren, Bearbeitungsnummer: 6001077679, Vergabestelle: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg, Teilnahmefrist: 31.8.2016 14:00 Uhr. Dem Teilnahmeantrag müssen die unter III.2.1) geforderten Nachweise beigefügt werden. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werde. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die zivil-gewerbliche Bewachung der Bundeswehrliegenschaft Saaleck-Kaserne Hammelburg.
Menge oder Umfang:
Zivilgewerbliche Bewachung für ein Jahr (Verlängerungsoption drei mal bis zu 6 Monaten) im 12-Stunden Schichtdienst mit folgenden Wachaufgaben:
— 1 Wachaufgabe Besetzung Wachraum/Schichtführer (Aufsichtführende Wachperson), hinterlegt mit einer ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;
— 1 Wachaufgabe Torposten/Eingreiffunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;
— 2 Wachaufgabe Torposten/Streifenfunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, 24/7 in 12-Stundenschicht;
— 1 Wachaufgabe Streifenfunktion, hinterlegt mit zwei ziv.-gew. WP, in der Tagschicht von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Interimsbewachung bis zum Beginn des geplanten Betreibermodells Hammelburg/Wildflecken voraussichtlich im Jahr 2018.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 18 Monate
Referenznummer: 6001077679-BwDLZ Hammelburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 97762 Hammelburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2017-01-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
— Formlose Eigenerklärung, ob/ dass der Bewerber sich bereits in der Geheimschutzbetreuung des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie befindet. Bewerber mit Sitz außerhalb der BRD haben aussagefähige Bescheinigungen oder Urkunden vorzulegen, oder: Eigenerklärung: Akzeptanz Merkblatt Geheimschutzbetreuung (Datenbank BAAINBw);
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— Sachkundenachweis gem. § 34a GewO bzw § 23 Abs 8 VSVgV;
— Formlose Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Teilnahme an der Objektbesichtigung am 20.9.2016 (maximal 2 Personen);
— Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate);
— Versicherungsnachweis Betriebshaftpflicht;
— Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 in Verbindung mit Merkblatt BAAINBw-B 096a;
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034);
— Aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug (in Kopie) oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
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Diese Erklärungen sind zwingend bis zum Schlussterming für den Eingang der Teilnahmeanträge (31.8.2016) vorzulegen (Ausschlusskriterien).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) und zusätzliche Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingsordung für Leistungen Teil B (ZVB/BMVg) in der Fassung der 1.Änderung vom 10.5.2001.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters sind ausgeschlossen.
Sie werden auch dann für den Auftraggeber nicht bindend, wenn ihnen nicht nochmals widersprochen wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Entfällt.
Sonstige besondere Bedingungen:
Das gesamte Wachpersonal benötigt vor Dienstantritt eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 VS-Schutz. Diese muss vor Aufnahme der Bewachungsleistung am 1.2.2017 abgeschlossen sein. Der Einsatz ist bereits nach Vorliegen eines positiven vorläufigen Ergebnis der Sicherheitsüberprüfung möglich.
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Nach Versand der Vergabeunterlagen findet voraussichtlich am 20.9.2016 eine Ortsbesichtigung statt. Die Teilnahme ist zwingend vorgeschrieben. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-09-14 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (40)
2. Qualität (60)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3 Vergabestelle
Herrn Kiesel
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Name: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg -Angebotssammelstelle-
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn.
Deutschland Berücksichtigt werden nur schriftliche Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die in Abschitt I.1) aufgeführte Postanschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
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Nicht öffnen – Vergabeverfahren,
Bearbeitungsnummer: 6001077679,
Vergabestelle: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hammelburg,
Teilnahmefrist: 31.8.2016 14:00 Uhr.
Dem Teilnahmeantrag müssen die unter III.2.1) geforderten Nachweise beigefügt werden. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werde.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2016/S 138-250958 (2016-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 247-453052
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 138-250958
ABl. S-Ausgabe: 247

Auftragsvergabe
Name: Sicherheit Nord
Postanschrift: Hamburger Chaussee 6
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bernd.petersen@sicherheit-nord.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 247-453052 (2016-12-19)