Abschluss eines nicht-exklusiven Rabattvertrags nach § 130a Abs. 8 SGB V zum Wirkstoff Rotigotin, ATC-Code: N04BC09, für die Zeit vom 1.11.2016 bis maximal zum 31.10.2018
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff. GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Novitas BKK
Postort: Duisburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.spectrumk.de🌏
E-Mail: marie.zimmermann@spectrumk.de📧
URL der Dokumente: http://www.spectrumk.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Rotigotin, ATC-Code: N04BC09, alle Darreichungsformen, alle Wirkstärken, alle Packungsgrößen (ausgenommen Klinikpackungen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2016 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.10.2016 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 31.10.2018.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2016 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.10.2016 bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Hierauf bezieht sich die Angabe in IV.2.2). Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 31.10.2018.
Dauer: 24 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über die Zuverlässigkeit,
b) Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate – bezogen auf den Beginn der Vertragslaufzeit).
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Erklärung über die Leistungsfähigkeit.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem vorgegebenen Formblatt zusammengefasst, welches zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in einem vorgegebenen Formblatt zusammengefasst, welches zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
a) Erklärung über das Vorliegen der Zulassung gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 AMG,
b) Erklärung über das Vorliegen der Herstellungserlaubnis gem. § 13 Abs. 1 AMG.
Ein Vertragsschluss erfolgt erst, wenn alle geforderten Nachweise und Bescheinigungen bei der unter I.3) benannten Kontaktstelle vorliegen.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit den Vertragsunterlagen einzureichen sind.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 999
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Arzneimittelmanagement Essen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: VIACTIV Krankenkasse
Postort: Bochum
Name des öffentlichen Auftraggebers: actimonda Krankenkasse
Postort: Aachen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk mahle
Postort: Stuttgart
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Braun-Gillette
Postort: Kronberg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vereinigte BKK
Postort: Frankfurt
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Werra-Meissner
Postort: Eschwege
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Herkules
Postort: Kassel
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Henschel Plus
BKK B. Braun Melsungen AG
Postort: Melsungen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Betriebskrankenkasse der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BKK Verkehrsbau Union
Postort: Berlin
Name des öffentlichen Auftraggebers: R+V Betriebskrankenkasse
Postort: Wiesbaden
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Linde
Thüringer Betriebskrankenkasse – TBK
Postort: Erfurt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Maschinenfabrik u. Eisengiesserei Meuselwitz
Postort: Meuselwitz
Name des öffentlichen Auftraggebers: Debeka Betriebskrankenkasse
Postort: Koblenz
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse evm
Betriebskrankenkasse der G. M. PFAFF AG
Postort: Kaiserslautern
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Pfalz
Postort: Ludwigshafen
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Vital
pronova BKK
BKK Rieker.Ricosta.Weisser
Postort: Tuttlingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK ZF & Partner
Betriebskrankenkasse VerbundPlus
Postort: Biberach
Name des öffentlichen Auftraggebers: Metzinger BKK
Postort: Metzingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Textilgruppe Hof
Postort: Hof
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK advita
Postort: Alzey
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Scheufelen
Postort: Kirchheim/Teck
Name des öffentlichen Auftraggebers: mhplus Betriebskrankenkasse
Postort: Ludwigsburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: hkk
Postort: Bremen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Brandenburgische Betriebskrankenkasse
Postort: Eisenhüttenstadt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Mobil Oil
Postort: München
Name des öffentlichen Auftraggebers: energie-BKK
Postort: Hannover
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Wirtschaft & Finanzen
Betriebskrankenkasse der Grillo-Werke Aktiengesellschaft
BKK Salzgitter
Postort: Salzgitter
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Public
BKK Technoform
Postort: Göttingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK exklusiv
Postort: Lehrte
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK24
Postort: Obernkirchen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bkk rwe
Postort: Celle
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tui bkk
Bkk ewe
Postort: Oldenburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: WMF Betriebskrankenkasse
Postort: Geislingen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit
Continentale Betriebskrankenkasse
Postort: Hamburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK ProVita
Postort: Bergkirchen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Siemag BKK
Postort: Hilchenbach
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Achenbach Buschhütten
Postort: Kreuztal
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG
Postort: Schwerte
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Gildemeister Seidensticker
Postort: Bielefeld
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebskrankenkasse Miele
Postort: Gütersloh
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Melitta Plus
Postort: Minden
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Euregio
Postort: Heinsberg
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Würth
Postort: Künzelsau
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Stadt Augsburg
Postort: Augsburg
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bosch BKK
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenkassen
Kontakt
Kontaktperson: spectrumK GmbH
Internetadresse: www.spectrumk.de🌏
Dokumente URL: www.spectrumk.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: spectrumK GmbH
Postanschrift: Gutenbergstr. 39
Postort: Essen
Postleitzahl: 45128
Kontaktperson: Arzneimittelmanagement
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Kontaktstelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionswirkung gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 – 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesversicherungsamt
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 38
Postleitzahl: 53113
Quelle: OJS 2016/S 187-335374 (2016-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicherAufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1) genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicherAufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei der Angabe unter II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ handelt es sich um einen Platzhalter, da das Formular die Eingabe zwingend vorsieht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2016 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.10.2016 bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 31.10.2018.
Frühester Vertragsbeginn ist der 1.11.2016 sofern der unterzeichnete Vertrag und die geforderten Erklärungen bis zum 7.10.2016 bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle eingegangen sind. Bei späterem Eingang ist Vertragsbeginn der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des unterschriebenen Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Verträge im Rahmen eines Vergabeverfahrens abgeschlossen werden. Die Verträge enden zum 31.10.2018.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-05 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: actimonda krankenkasse
Betriebskrankenkasse HENSCHEL Plus
Betriebskrankenkasse der G.M. PFAFF AG
Betriebskrankenkasse Rieker.RICOSTA.Weisser
BKK der Grillo-Werke AG
SVLFG – Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau -
Siemag bkk
Bkk euregio
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.spectrumk.de🌏
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicherAufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Arzneimittelrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V über den/die unter Punkt II.1.1 genannten Wirkstoff(e). Es handelt sich nicht um die Vergabe öffentlicherAufträge im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. der §§ 97 ff GWB. Vertragspartner kann jeder pharmazeutische Unternehmer gemäß § 4 Abs. 18 AMG werden. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH unterliegen derartige Zulassungsverfahren nicht zwingend dem Vergaberecht, da aufgrund der fehlenden Auswahlentscheidung kein Wettbewerb stattfindet. Die Bekanntmachung dient als Aufforderung zum Abschluss von Rabattverträgen mit für alle Vertragspartner gleich geltenden und nicht dispositiven Konditionen einschließlich der Festlegung des Rabattes. Der Vertragsschluss erfolgt durch Unterzeichnung der Vertragsunterlagen und Abgabe der geforderten Erklärungen, welche bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle angefordert werden können.