Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe. Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-22.
Auftragsbekanntmachung (2016-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Kurze Beschreibung:
Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich
und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe.
Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich
und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe.
Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Hannover AG
Postanschrift: Ihmeplatz 2
Postleitzahl: 30449
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.enercity.de🌏
E-Mail: bjoern.kleinelanghorst@enercity.de📧
Telefon: +49 5114302355📞
Fax: +49 5114309412355 📠
URL der Dokumente: http://www.enercity.de/ausschreibungen🌏
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines
Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese erhalten Sie unter folgendem Link:
www.enercity.de/ausschreibungen
Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrag
einschließlich dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüber
hinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur per E-Mail gestellt werden.
Bewerberfragen, die nach dem 15.12.2016 eingehen, werden nicht mehr beantwortet.
Um die Möglichkeit der Kommunikation zu eröffnen, möchten wir Sie darum bitten eine E-Mailadresse an
Bjoern.Kleinelanghorst@enercity.de mit dem Betreff „Rahmenvertrag Mittelspannungsschaltanlagen“ zusenden. Wir weisen darauf hin,
dass wir Ihnen andernfalls keine Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen mitteilen können.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer
IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben bei der unter Ziff. I genannte Kontaktstelle einzureichen. Der
Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Rahmenvertrag Mittelspannungsschaltanlagen – Nicht öffnen.“ zu kennzeichnen.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen
oder einmalig nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die
geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
dass wir Ihnen andernfalls keine Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen mitteilen können.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer
IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben bei der unter Ziff. I genannte Kontaktstelle einzureichen. Der
Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Rahmenvertrag Mittelspannungsschaltanlagen – Nicht öffnen.“ zu kennzeichnen.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen
oder einmalig nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die
geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich
und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe.
und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe.
Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Es wird geschätzt, dass im Zuge dieses Projektes ca. 200 Schaltanlagen, jeweils 25 Anlagen pro Jahr, in einem Zeitraum von 8 Jahren beschafft werden.
Die zu beschaffenden Schaltanlagen müssen folgende Eigenschaften über die gesamte Laufzeit garantieren:
1. Typprüfung: EN62271-200;
2. Klassifizierung: IAC-AFL 20 kA 1sec;
3. zusätzlich geprüft für einen Einsatz bei einer Raumhöhe von 2 Metern;
4. Anreihung der Schaltfelder beliebig wählbar;
5. maximales Gewicht je Feld: 200 kg;
6. maximale Gesamthöhe Schaltanlage: 1 750 mm;
7. maximale Breite je Schaltfeld: 600 mm;
8. maximale Gesamttiefe der Schaltanlage: 800 mm;
9. Einbau eines Motorantriebes zur Fernsteuerung muss möglich sein;
10. Anschluss von Mittelspannungs-Papierbleikabeln (Massekabel, z. B. NKBA) muss möglich sein;
11. Wandaufhängung der Schaltanlagenkomponenten muss möglich sein;
12. Montage und Anschluss der Kabelsubstanz ist ohne Doppelboden oder Kabelkeller möglich;
13. Zulassung gemäß Werknorm der enercity Netzgesellschaft muss vor Auftragsvergabe aber spätestens zum 30.6.2017, erfolgt sein. (Die erfolgreiche Zulassung gemäß Werknorm eNG hat keinen Anspruch auf Auftragserteilung).
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Einseitige Option zur Verlängerung um viermalig ein Jahr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur
Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen
Gewerbeanmeldung/- ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den
Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers /jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft. Der Auszug aus
dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der
Angebote nicht älter als 12 Monate sein;
2) Darstellung der Unternehmens-/Konzernstruktur
3) Erklärungen, dass kein Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur
Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung
der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen
(Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf
andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit
Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im
Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel
des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer
Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den
Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber
diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung
zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist
beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/
die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen
die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich
und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem
nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis
erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s),
in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/
Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der
Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum
Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von
dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen
Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) anfordern. Werden diese
Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/ der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
und den Umsatz für die zu vergebenden Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung.
3) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz.
4) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es sind Referenzen anzugeben, welche nach Art und Umfang mit den zu vergebenden Leistungen
vergleichbar sind, insbesondere im Hinblick auf die Einsatzbedingungen (vgl. Auftragsbekanntmachung,
Ziffer II.1.4) und II.2.4). Alternativ sind bereits erfolgte Werknormabnahmen oder Präqualifikationen bei
weiteren deutschen Energieversorgungsunternehmen zulässig, welche unter Einhaltung der unter Punkt II.2.4 aufgeführten Unterpunkte 1 bis 12 erfolgt sind. Der Nachweis der Vergleichbarkeit, in Bezug auf die technischen Anforderungen (vgl. Auftragsbekanntmachung, Ziffer II.1.4) und II.2.4), ist über ein entsprechende
weiteren deutschen Energieversorgungsunternehmen zulässig, welche unter Einhaltung der unter Punkt II.2.4 aufgeführten Unterpunkte 1 bis 12 erfolgt sind. Der Nachweis der Vergleichbarkeit, in Bezug auf die technischen Anforderungen (vgl. Auftragsbekanntmachung, Ziffer II.1.4) und II.2.4), ist über ein entsprechende
Datenblätter, Beschreibungen und Zeichnungen zu erbringen.
Die Angaben erfolgen unter Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
dass wir Ihnen andernfalls keine Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen mitteilen können.
Der Teilnahmeantrag ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer
IV.2.2)), verschlossen und unterschrieben bei der unter Ziff. I genannte Kontaktstelle einzureichen. Der
Umschlag ist deutlich mit den Worten „Teilnahmeantrag Rahmenvertrag Mittelspannungsschaltanlagen – Nicht öffnen.“ zu kennzeichnen.
Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen
oder einmalig nachzufordern.
Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die
geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Quelle: OJS 2016/S 229-417840 (2016-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe. Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Die enercity Netzgesellschaft (eNG) erneuert große Teile der von Ihr betriebenen Mittelspannungsschaltanlagen im Stadtgebiet von Hannover. Die jeweiligen Stationen befinden sich in unterschiedlichsten Gebäuden, häufig im Kellerbereich und zum Teil in Vorkriegsbauten. Aufgrund der eingeschränkten Zuwegung und geringen Raumverhältnisse, müssen die Schaltanlagen diversen Anforderungen genügen. So wird die Zuwegung häufig durch geringe Türbreiten, Treppen und Stufen, sowie geringe Einbauhöhen im Kellerbereich begrenzt. Aus logistischen Gründen wird eine hohe Anforderung an eine flexible Segmentierung der Schaltanlage, ein geringes Gewicht und kleine Abmessungen gestellt. Gleichzeitig ergeben sich aus den räumlichen Bedingungen und bestehender Kabelanschlüsse, die Anforderung an eine variable Anschlusshöhe. Die Schaltanlagen müssen durch die eNG gemäß Werknorm präqualifiziert sein, oder sich einer Präqualifikation unterziehen. (Siehe Datei 07 Präqualifikation).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge