Abschluss eines Rahmenvertrages über Planungsdienstleistungen für Telekommunikationsnetze

Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts

Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern Telekommunikationsnetze (WAN). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (auf Basis der EVB-IT Dienstleistung) mit einem Auftragnehmer über die Erbringung von Planungsdienstleistungen für den Ausbau und die Optimierung der von Dataport betriebenen Netze. Für den Fall, dass interne Ressourcen nicht ausreichen oder verfügbar sind, möchte der Auftraggeber einen erfahrenen TK-Planungsdienstleister als Auftragnehmer mit der vollständigen oder teilweisen planerischen Umsetzung von Erweiterungs-, Modernisierungs- oder verfügbarkeitserhöhenden Netzprojekten beauftragen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-24 Auftragsbekanntmachung
2016-07-13 Ergänzende Angaben
2017-05-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern Telekommunikationsnetze (WAN). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (auf Basis der EVB-IT Dienstleistung) mit einem Auftragnehmer über die Erbringung von Planungsdienstleistungen für den Ausbau und die Optimierung der von Dataport betriebenen Netze. Für den Fall, dass interne Ressourcen nicht ausreichen oder verfügbar sind, möchte der Auftraggeber einen erfahrenen TK-Planungsdienstleister als Auftragnehmer mit der vollständigen oder teilweisen planerischen Umsetzung von Erweiterungs-, Modernisierungs- oder verfügbarkeitserhöhenden Netzprojekten beauftragen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dataport, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Altenholzer Straße 10-14
Postleitzahl: 24161
Postort: Altenholz
Kontakt
Internetadresse: http://www.dataport.de 🌏
E-Mail: dataportvergabe3830@dataport.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 123-220213
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss es dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. im Teil A der Teilnahmeunterlagen). Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 im Teil A der Teilnahmeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten. Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt als Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen in Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sowie für die Steuerverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen in diesen Bundesländern Telekommunikationsnetze (WAN).
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Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (auf Basis der EVB-IT Dienstleistung) mit einem Auftragnehmer über die Erbringung von Planungsdienstleistungen für den Ausbau und die Optimierung der von Dataport betriebenen Netze.
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Für den Fall, dass interne Ressourcen nicht ausreichen oder verfügbar sind, möchte der Auftraggeber einen erfahrenen TK-Planungsdienstleister als Auftragnehmer mit der vollständigen oder teilweisen planerischen Umsetzung von Erweiterungs-, Modernisierungs- oder verfügbarkeitserhöhenden Netzprojekten beauftragen. Der Rahmenvertrag soll:
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— die besonderen Sicherheits- und Datenschutzanforderungen des Auftraggebers sicherstellen,
— die projektspezifischen Aufwendungen für die elektronische Übernahme der Netzdaten und die Rückübertragung der Planungsergebnisse durch eine gemeinsame Lernkurve reduzieren und
— einen Wissens- und Erfahrungstransfer vom Auftragnehmer in die Planungsorganisation des Auftraggebers ermöglichen.
Im Rahmen des Wissenstransfers legt der Auftraggeber großen Wert darauf, dass der Auftragnehmer modernste, weitgehend softwaregestützte Planungsverfahren anwendet und dabei Tools benutzt, deren Anwendungsbereich möglichst einheitlich alle Netzschichten und Planungsaufgaben abdeckt.
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Um dem Auftraggeber eine effiziente Beteiligung und Mitarbeit am Planungsprozess zu ermöglichen soll ein aktiver Zugriff des Auftraggebers auf Planungsergebnisse und Planungsschritte – auch unter Nutzung der vom Auftragnehmer genutzten Planungstools – durch den Auftragnehmer realisiert werden.
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Die einzelnen Netzprojekte können die Netzschichten:
— Kabel (Cu und LWL),
— Faser und Ader (auch angemietet),
— SDH, DWDM, Richtfunk,
— IP
einzeln, teilweise oder vollständig umfassen.
Die Arbeitsschwerpunkte werden in der Grob- und Feinplanung liegen.
Planungsziele sind der Regel eine Kostenminimierung bei vorgegebener Nachfrage, oft auch mit verwundbarkeits- oder ausfallkompensierenden Randbedingungen. Beide Aspekte können im Ausnahmefall auch primäres Planungsziel sein mit einer Kostengrenze als Randbedingung.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für den Auftraggeber um zweimal 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindeststandards:
Ein Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von 500.000,-- Euro in jedem der vergangenen drei Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen);
— Personalkennzahlen;
— Anwendung einer einheitlichen Planungstoollandschaft;
— Qualifikation des einzusetzenden Personals (Personalprofile);
— Erklärung zum Informationssicherheitsmanagementsystem.
Mindeststandards:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse einen Gesamtnutzwert von 250 des maximal erreichbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zu Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (TTG);
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Rangfolge auf Basis der erreichten Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anhand folgender Kriterien:
— Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen);
— Personalkennzahlen;
— Anwendung einer einheitlichen Planungstoollandschaft;
— Qualifikation des einzusetzenden Personals (Personalprofile);
— Erklärung zum Informationssicherheitsmanagementsystem.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dataport.de 🌏
Dokumente URL: http://www.dataport.de/unsereloesungen/beratungundservice/Seiten/vergabeverfahren.aspx 🌏
Postanschrift: Geschäftszimmer, Zimmer 310, Billstraße 82
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Hamburg 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss es dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. im Teil A der Teilnahmeunterlagen).
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Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 im Teil A der Teilnahmeunterlagen genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bewerbers verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die unter I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2016/S 123-220213 (2016-06-24)
Ergänzende Angaben (2016-07-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 135-242814
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 123-220213
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme-Antragsfrist ist um 1 Woche verlängert worden.
Quelle: OJS 2016/S 135-242814 (2016-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 045 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 100-198825
ABl. S-Ausgabe: 100

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Fall, dass interne Ressourcen nicht ausreichen oder verfügbar sind, möchte der Auftraggeber einen erfahrenen TK-Planungsdienstleister als Auftragnehmer mit der vollständigen oder teilweisen planerischen Umsetzung von Erweiterungs-, Modernisierungs- oder verfügbarkeitserhöhenden Netzprojekten beauftragen. Der Rahmenvertrag soll
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Die einzelnen Netzprojekte können die Netzschichten

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitsüberprüfungen und IT-Sicherheit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte für Planungsbeispiele
Qualitätskriterium (Gewichtung): 26,6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 37,8
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-22 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2017/S 100-198825 (2017-05-22)