Abschluss eines Vertrages zur Ertüchtigung der MRKA am Flughafen Hannover auf EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) am Flughafen Hannover (HAJ) auf Reisegepäckkontrollanlagen (EDS) mit EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-05.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-10-05 | Auftragsbekanntmachung |
| 2017-08-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2710 📞
Fax: +49 2289910610-2710 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-352254
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142282
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 42 Monate
Referenznummer: B 19.10 - 4805/15/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hannover Langenhagen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt.
Objektive Auswahlkriterien:
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-01-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: e-Vergabeplattform des Bundes, www.evergabe-online.de, (ausschließlich elektronisches Verfahren)
Claus Canisius
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: e-Vergabeplattform des Bundes, www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
E-Mail: beschaffung@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏
: www.evergabe-online.info 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 195-352254 (2016-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: System zum Aufspüren von Sprengstoffen
Menge oder Umfang:
Vertrag zur Lieferung von 6 EDS mit EU-Standard 3 plus nationale Anforderungen, einem zentralen System zur Datenerfassung und Prozesssteuerung, ca. 25 Monitor-Arbeitsplätzen für Nachkontrolle, Administration und Auswertung, einer Nachkaufoption zur Erweiterung der MRKA um bis zu weitere 2 EDS und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages sowie Rückbau der vorhandenen Alt-MRKA.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: System zum Aufspüren von Sprengstoffen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: claus.canisius@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2710 📞
Fax: +49 2289910610-2710 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-352254
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142282
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ertüchtigung der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage (MRKA) am Flughafen Hannover (HAJ) auf Reisegepäckkontrollanlagen (EDS) mit EU-Standard 3 und Abschluss eines Instandhaltungsvertrages.
Beschreibung der Optionen: Option zum Nachkauf von bis zu weiteren 2 EDS, siehe I.2.1.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 42 Monate
Referenznummer: B 19.10 - 4805/15/VV : 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Hannover Langenhagen, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die „Eigenerklärung Ausschlussgründe VSVgV“ (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
— Der Auftraggeber ist vor der Zuschlagserteilung verpflichtet eine Anfrage gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) an das Gewerbezentralregister zu stellen. Zu diesem Zweck ist vom Bieter das Formblatt „Unternehmensdaten“ entsprechend der Rechtsform des Bieters auszufüllen.
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— Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt „Teilnahmeantrag“.
— Erstellen Sie eine frei formulierte Unternehmensdarstellung in der Sie Ihr Unternehmen vorstellen.
Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG unterziehen werden.
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Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung (Fertigung, Lieferung, Einbringung, Inbetriebnahme und Instandhaltung) einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf.
— Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD (Formblatt),
— ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern,
— selbst zu erstellende Verpflichtungserklärung zu VS-Vertraulich,
— ggf. Verpflichtungserklärung(en) zu VS-Vertraulich für Drittunternehmen, je eine pro vorgesehenem Drittunternehmern,
— Sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter) beizufügen,
— Sofern zutreffend ist die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Mindeststandards:
Der Bewerber muss folgende Referenzen nachweisen:
Im Zeitraum zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.6.2016 müssen an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen EDS, welche mindestens nach ECAC Standard 2 zertifiziert sind, vollständig in deren Gepäckförderanlage vom Bewerber als Kontrollgeräte der Kontrollstufe 1 integriert worden sein. Diese EDS müssen dort für die Kontrolle von aufgegebenem Reisegepäck eingesetzt werden. Vollständig integriert bedeutet hier, dass alle Gepäckstücke vollautomatisch von der GFA an das EDS übergeben und nach dem Kontrollvorgang vollautomatisch vom EDS an die GFA zurückgegeben werden. Stand-alone-Geräte, bei denen ein händischer Transport von Gepäckstücken zum EDS oder von dort zur GFA erfolgt, erfüllen dies nicht. Für jede Referenz sind Ansprechpartner und Kontaktdaten anzugeben. Die Darstellung der Referenzen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
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— Wohin wurde geliefert (Flughafen)?
— Wann wurde geliefert (Datum)?
— Wer ist der zuständige Ansprechpartner am Flughafen bzw. der empfangenen Dienststelle?
— Wie lauten dessen bzw. deren Telefonnummer/ Mobil-Funktelefonnummer und die E-Mail-Adresse
— Welche Menge EDS wurden mit welchem Auftrag im o. g. Zeitraum geliefert?
— Welche Typen EDS wurden mit dem jeweils benannten Vertrag bestellt und ausgeliefert?
Wurden Teile der für die Referenzen genannten Leistungen durch Drittunternehmen erbracht oder von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft erbracht, ist anzugeben welche Leistung/welcher Leistungsteil im Einzelnen vom jeweiligen Referenzgeber erbracht worden ist.
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Da im Rahmen der Auftragsabwicklung längere Ausführungsfristen geplant sind und das Volumen des Auftrages eine entsprechende Höhe aufweist, wird zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Liquidität des potentiellen Auftragnehmers überprüft. Dies dient auch der Sicherung aller zum Einkauf erforderlichen Materialien und der Beauftragung aller Subunternehmer.
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Die Liquidität muss mindestens 4 000 000,00 ¿ betragen.
Der Nachweis ist über die Erklärung einer Bank über die Bereitschaft zur Übernahme einer Bürgschaft in o. g. Höhe unter der Voraussetzung einer Auftragserteilung zu erbringen.
Die Produktionskapazität des Auftragnehmers muss eine Lieferung und betriebsbereite Integration von mindestens 1 EDS einschl. zentraler MRKA-Infrastruktur und ca. 10 Monitorarbeitsplätzen für die optische Nachkontrolle durch Bildauswerter bis Anfang Oktober 2017 und ein weiteres EDS bis Mitte Januar 2018 gewährleisten, ausgehend von einer Zuschlagserteilung bis zum 13.7.2017.
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Zudem müssen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des ersten EDS auch schon die Kommunikation zwischen EDS und der lokalen SPS der GFA (die EDS werden in die MRKA integriert und müssen zwecks Gepäckstückübernahme von und der Gepäckstück- und Ergebnisrückgabe an die GFA mit dieser kommunizieren) sowie eine zentrale IT-Infrastruktur zur abgesetzten Bildbewertung und zentralen Kommunikation mit dem Leitrechner der GFA zur Verfügung stehen.
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Weiterhin müssen entsprechende Schulungen zur Bedienung des Gerätes vor Aufnahme des Wirkbetriebes durchgeführt werden können. Es ist darzulegen, wie viele Mitarbeiter für die o. g. Mindestleistungen zur Verfügung stehen und welche Qualitätssicherungsmaßnahmen hierbei getroffen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Produktionsstätten jederzeit, d. h. auch während der Vertragslaufzeit, in Augenschein zu nehmen.
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Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden.
Beachten Sie bei der Auswahl der Kontrollstufe-1-Geräte bitte die Notwendigkeit, dass in Deutschland für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen Falschfarbenröntgenbilder) eingesetzt werden müssen, welchen den seitens der ECAC festgelegten Qualitätsanforderungen genügen (bei Verwendung des ECAC-Teststückes).
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Geben Sie an wo die angebotenen Produkte hergestellt sein werden. Die Angaben zu den Produkten und deren Herstellungsländern ist vor dem Hintergrund der in III.1.4 genannten Einschränkungen und Besonderheiten zu betrachten.
Erklären Sie, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der Fassung vom 27. Juli 2016, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Vergabeverfahren (bei der Angebotserstellung) und ggfs. auch später während der Auftragsdurchführung ist es erforderlich, den Teilnehmern bzw. dem späteren Auftragnehmer Dokumente zugänglich zu machen oder zu überlassen, welche als Verschlusssache des Geheimschutzgrades VS-Vertraulich eingestuft sind.
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Deshalb gelten für die Ausschreibung und Auftragsvergabe folgende zusätzliche Beschränkungen und Anforderungen:
1. Bewerber (bzw. der spätere Auftragnehmer) müssen in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO ansässig sein;
2. Die zu liefernden Geräte müssen in einem dieser Länder hergestellt werden;
3. Der Auftragnehmer muss spätestens vor Auftragsvergabe die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades eines der unter Nr. 1 genannten Länder erfüllen und dem Auftraggeber muss ein entsprechender Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen;
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4. Das mit Wartungs- oder Installationsarbeiten an den Flughäfen beauftragte Personal muss die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der NATO sowie eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" (international: "Personnel Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades der oben genannten Länder haben;
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5. Vertreter des Unternehmens, welche in als Verschlusssache des Geheimhaltungsstufe "VS-Vertraulich" eingestuften Angebotsunterlagen Einsicht nehmen möchten, müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums oder der NATO und eine Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" (international: "Personnel Security Clearance") oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades haben. Der Nachweis der Überprüfung gegenüber dem Auftraggeber muss über die zuständige nationale Sicherheitsbehörde des Unternehmens erfolgen.
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6. Bewerber müssen mit dem Teilnahmeantrag eine rechtsverbindliche Erklärung gegenüber dem Auftraggeber abgeben, in der sie sich verpflichten, sämtliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Ausschreibung überlassen oder zugänglich gemacht werden
a. nicht an Dritte weiterzugeben;
b. nur für Zwecke zu nutzen, für die sie überlassen worden sind;
c. so zu schützten und aufzubewahren das Unbefugte keine Kenntnis erlangen können;
d. bei Unternehmen aus Deutschland nach den Regelungen des "Handbuches für den Geheimschutz in der Wirtschaft (GHB) zu schützen, soweit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-nur für den Dienstgebrauch oder VS-Vertraulich betroffen sind bzw. bei Unternehmen aus anderen Staaten diese Verschlusssachen nach den Geheimschutzregeln des jeweiligen Landes zu schützen, die in bilateralen Geheimschutzabkommen mit Deutschland anerkannt worden sind;
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e. sofern kein Angebot abgeben wird oder der Zuschlag nicht erteilt wird, sämtliche überlassene Unterlagen zu vernichten.
7. Sofern die Beteiligung von Drittunternehmen beabsichtigt ist, sind die Anforderungen 1. – 6. auch durch diese Unternehmen zu erfüllen.
In den Vergabeunterlagen werden Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) enthalten sein.
Aus diesem Grund muss ein Bewerber sich verpflichten, die im VS-NfD-Merkblatt (Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung – zu finden unter http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-IS-20060329-KF01-A007.htm ) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln.
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Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI Ihre Verpflichtungserklärung vorliegt, können Ihnen die als VS-NfD eingestuften Unterlagen / Informationen überlassen werden.
Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eine eigene Erklärung abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
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Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 19 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
Es wird vorab darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall die nachstehenden kursiv geschriebenen Regelungen in unveränderter Form Bestandteil des Rahmenvertrages und der Instandhaltungsverträge werden.
"Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestanden zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) hinzuweisen.
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Auftraggeberin sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn er die Einhaltung dieser Verpflichtung nicht mehr gewährleisten kann, insbesondere, wenn für ihn eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder er eine solche hätte erkennen können, die ihn an der Einhaltung der Vertraulichkeit hindern könnte.
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Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die den Parteien bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden."
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In Deutschland miüssen für die Bilddarstellung in den Kontrollstufen 2 und höher 2D-Ansichten (die klassischen "Falschfarbenröntgenbilder") eingesetzt werden. MRKA, welche an den Monitorarbeitsplätzen nur 3D-Ansichten (2D-Rotationsansicht) zur Verfügung stellen, sind hier nicht zugelassen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt.
Objektive Auswahlkriterien:
Es ist vorgesehen, alle Bewerber, die die vorgenannten Bedingungen erfüllen, als Teilnehmer des Vergabeverfahrens zuzulassen. Eine zahlenmäßige Beschränkung oder ein Ranking erfolgt hierbei nicht.
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2017-01-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: e-Vergabeplattform des Bundes, www.evergabe-online.de, (ausschließlich elektronisches Verfahren)
Claus Canisius
Internetadresse: www.bescha.bund.de 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: e-Vergabeplattform des Bundes, www.evergabe-online.de, (ausschliesslich elektronisches Verfahren)
E-Mail: beschaffung@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: www.evergabe-online.de 🌏
: www.evergabe-online.info 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Prior_information_notice
Zusätzliche Informationen
Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechendem Eignungsnachweis vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Mehr anzeigen
Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 228/9499-0 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 228/9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Mehr anzeigen
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 162-335160
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 195-352254
ABl. S-Ausgabe: 162
Auftragsvergabe
Name: Smiths Heimann GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.hierse@smithsdetection.com 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 162-335160 (2017-08-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 162-335160
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 195-352254
ABl. S-Ausgabe: 162
Auftragsvergabe
Name: Smiths Heimann GmbH
Postanschrift: Im Herzen 4
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: thomas.hierse@smithsdetection.com 📧
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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