Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. „Open-House-Verfahrens“

AOK Nordost – Die Gesundheitskasse

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“. Details siehe im jeweiligen Los.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-01 Auftragsbekanntmachung
2016-12-23 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2016-12-23)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33a
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Unternehmensbereich Arzneimittelversorgung
Telefon: +49 800265080-40198 📞
E-Mail: fp_open-house@nordost.aok.de 📧
Fax: +49 800265080-25353 📠
Region: Brandenburg 🏙️
URL: http://www.aok-gesundheitspartner.de/nordost/arzneimittel/rabatt/index.html 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit...”    Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel 📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Vereinbarungen nach § 130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen im...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 151-272899

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.1)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text: Raltegravir Los-Nr.: 4
Neuer Wert
Text: Das Los 4 für den Wirkstoff Raltegravir wird aufgehoben.
Quelle: OJS 2016/S 250-460880 (2016-12-23)