Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen. Jederzeitige Beitrittsmöglichkeit aller interessierten pharmazeutischen Unternehmen im Rahmen eines „open-house“- Verfahrens innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 01.01.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.12.2016 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt, bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 9.11.2018. Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2018.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: IKK classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsbereich Arzneimittel
E-Mail: open-house@ikk-classic.de📧
Fax: +49 8004558888-127 📠
Region: Deutschland🏙️
URL: http://www.ikk-classic.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018.”
Titel
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2017 bis zum 31.12.2018.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2018...”
Kurze Beschreibung
Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.1.2017, sofern der unterschriebene Vertrag und alle nötigen Nachweise und Eigenerklärungen bis zum 9.12.2016 bei der IKK classic eingehen. Danach gilt, bei Eingang der Unterlagen bis zum 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des Folgemonats Vertragsbeginn. Bei Eingang der Unterlagen nach dem 9. eines jeweiligen Monats im möglichen Beitrittszeitraum wird der jeweils 1. des übernächsten Folgemonats Vertragsbeginn. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich, spätestens jedoch bis zum 09.11.2018. Weitere Angaben siehe Pkt. VI.3).
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lipegfilgrastim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung: Lipegfilgrastim; ATC: L03AA14
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen...”
Zusätzliche Informationen
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende formlose Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 229-418135
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Lipegfilgrastim
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: axicorp Pharma B. V.
Postort: Den Haag
Land: Niederlande 🇳🇱
Region: Nederland 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit...”
Treten zu einem der genannten Wirkstoffe exklusive Rabattvereinbarungen als Ergebnis eines europaweiten offenen Verfahrens im Zeitraum in Kraft, enden mit Start dieser die entsprechenden „open-house“- Verträge. In jedem Fall enden die Verträge zum 31.12.2018.
Die Bekanntgabe findet im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union statt, um transparent und weiträumig über die Absichten der IKK classic zu informieren. Da für „open-house“- Verfahren kein entsprechendes Formular zur Verfügung steht, wird ersatzhalber das Formular für die Auftragsbekanntmachung offener Verfahren i.S. der Vergabekoordinationsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts genutzt. Hieraus ergibt sich keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind.
Alle Unterlagen zu den Bedingungen der Rabattvereinbarungen sowie Formulare zur Eigenerklärung werden den interessierten pharmazeutischen Unternehmen kostenfrei auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Entsprechende Anfragen sind an die E-Mail-Adresse: open-house@ikk-classic.de zu richten.
Vertragsbeginn ist der 01.11.2018.
Die Angaben zu der Anzahl der in den einzelnen Losen eingegangenen Angebote (jeweils unter Ziffer V.2) beziehen sich auf den Stand 9.10.2018.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Kartellvergaberechts. Ergänzend wird auf die Bekanntmachung im ABI. EU 2016/S 229-418135 vom 26.11.2016 verwiesen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Die Vergabekammer ist für die Nachprüfung des vorliegenden Open-House-Verfahrens, das nicht in den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB fällt, nicht zuständig.”
Postort: ohne
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen nach § 135 GWB gelten nur, soweit ein Bieter – entgegen der Auffassung der IKK...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen nach § 135 GWB gelten nur, soweit ein Bieter – entgegen der Auffassung der IKK classic – den Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB bejaht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 207-472100 (2018-10-24)