Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen zu Kontrastmitteln mit unterschiedlichen Wirkstoffen/-kombinationen zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit des Bezuges von Kontrastmitteln im Rahmen des hessischen Sprechstundenbedarfs (SSB) mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Kontrastmittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmer inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zu den unter Abschnitt B genannten Wirkstoffen angeboten. Gegenstand des Zugangsverfahrens sind nur die Kontrastmittel mit den genannten Wirkstoffen, die im Sprechstundenbedarf abgegeben werden. Interessierte Auftragnehmer können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.07.2018 unabhängig von dem Beginn des Vertrages. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Kölner Str. 8
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: ssb_ausschreibung@he.aok.de📧
Telefon: +49 61964069714📞
Fax: +49 6196406333 📠
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Kontrastmittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmer inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zu den unter Abschnitt B genannten Wirkstoffen angeboten. Gegenstand des Zugangsverfahrens sind nur die Kontrastmittel mit den genannten Wirkstoffen, die im Sprechstundenbedarf abgegeben werden.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Kontrastmittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Auftragnehmern (pharmazeutische Unternehmer inkl. Importeure, Hersteller, Großhändler, Apotheken) der Abschluss bzw. Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zu den unter Abschnitt B genannten Wirkstoffen angeboten. Gegenstand des Zugangsverfahrens sind nur die Kontrastmittel mit den genannten Wirkstoffen, die im Sprechstundenbedarf abgegeben werden.
Interessierte Auftragnehmer können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Interessierte Auftragnehmer können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Auftragnehmer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Auftragnehmer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben.
Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.08.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Der Vertrag endet am 31.07.2018 unabhängig von dem Beginn des Vertrages.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Amidotrizoesäure (ATC V08AA01) und Kombinationen (ATC V08AA20)
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ioxitalaminsäure (ATC V08AA05)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Iohexol (ATC V08AB02)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Iopamidol (ATC V08AB04)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Iopromid (ATC V08AB05)
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Ioversol (ATC V08AB07)
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Iodixanol (ATC V08AB09)
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Iomeprol (ATC V08AB10)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Iobitridol (ATC V08AB11)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Bariumsulfat mit Suspensionsmittel (ATC V08BA01)
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Gadopentetsäure (ATC V08CA01)
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Gadotersäure zur intravenösen Anwendung (ATC V08CA02)
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Gadodiamid (ATC V08CA03)
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Gadoteridol (ATC V08CA04)
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Gadobensäure (ATC V08CA08)
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Gadobutrol (ATC V08CA09)
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Gadoxetsäure (ATC V08CA10)
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Gadotersäure zur intraartikulären Anwendung (ATC V08CA02)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Mindeststandards:
Eigenerklärung über das Vorliegen von Berechtigungen/Erlaubnissen des Auftragnehmers.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft Regionaldirektion Frankfurt
Postanschrift: Galvanistraße 31
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Landesvertretung Hessen
Postanschrift: Walter-Kolb-Straße 9-11
Postleitzahl: 60594
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Classic
Postanschrift: Abraham-Lincoln-Str. 32
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Süd Regionaldirektion Hessen
Postanschrift: Stresemannallee 20
Postleitzahl: 60596
Kontakt
Kontaktperson: Frau Cornelia Baudisch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehnKalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehnKalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2016/S 121-216351 (2016-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Kontrastmittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden.
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen für Kontrastmittel mit verschiedenen Wirkstoffen bzw. Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, die zu Lasten der Krankenkassen in Hessen im Sprechstundenbedarf verordnet und abgegeben werden.
Gesamtwert des Auftrags: 27 606 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen🏙️
Entgegen der vorstehenden Angaben sind Verträge mit Vertragsstart 1.9.2016 in den Losen 3, 4, 9 und 12 mit den Unternehmen gmd pharma und Villié, in den Losen 5, 6, 7, 10, 11, 13, 16, 17 und 18 mit gmd pharma und in den Losen 8 und 14 mit Villié und mit Vertragsstart 1.10.2016 im Los 1 mit D.H., im Los 3 mit GE und Kreuz-Apotheke, im Los 4 mit Kreuz-Apotheke, im Los 5 mit D.H. und Kreuz-Apotheke, im Los 6 mit Kreuz-Apotheke, im Los 7 mit GE, im Los 9 und 12 mit D.H., im Los 13 mit GE und im Los 16 mit D.H. geschlossen worden.
Eine entsprechende differenzierte Erfassung ist in dem vorliegenden Formular nicht möglich. Den Vorgaben des Formulars ist ebenfalls geschuldet, dass unter den Ziffern V.2.2) jeweils angegeben ist, dass der Auftrag an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben worden ist. Tatsächlich handelt es sich hierbei um vollkommen unabhängige Verträge mit den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern.
Entgegen der vorstehenden Angaben sind Verträge mit Vertragsstart 1.9.2016 in den Losen 3, 4, 9 und 12 mit den Unternehmen gmd pharma und Villié, in den Losen 5, 6, 7, 10, 11, 13, 16, 17 und 18 mit gmd pharma und in den Losen 8 und 14 mit Villié und mit Vertragsstart 1.10.2016 im Los 1 mit D.H., im Los 3 mit GE und Kreuz-Apotheke, im Los 4 mit Kreuz-Apotheke, im Los 5 mit D.H. und Kreuz-Apotheke, im Los 6 mit Kreuz-Apotheke, im Los 7 mit GE, im Los 9 und 12 mit D.H., im Los 13 mit GE und im Los 16 mit D.H. geschlossen worden.
Eine entsprechende differenzierte Erfassung ist in dem vorliegenden Formular nicht möglich. Den Vorgaben des Formulars ist ebenfalls geschuldet, dass unter den Ziffern V.2.2) jeweils angegeben ist, dass der Auftrag an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben worden ist. Tatsächlich handelt es sich hierbei um vollkommen unabhängige Verträge mit den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Amidotrizoesäure
Kurze Beschreibung: Nicht exklusiver Rabattvertrag.
Bezeichnung des Loses: Ioxitalaminsäure
Iohexol
Iopamidol
Iopromid
Ioversol
Iodixanol
Iomeprol
Iobitridol
Bariumsulfat mit Suspensionsmittel
Gadopentetsäure
Gadotersäure zur intravenösen Anwendung
Gadodiamid
Gadobensäure
Gadobutrol
Gadoxetsäure
Gadotersäure zur intraartikulären Anwendung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Entgegen der vorstehenden Angaben sind Verträge mit Vertragsstart 1.9.2016 in den Losen 3, 4, 9 und 12 mit den Unternehmen gmd pharma und Villié, in den Losen 5, 6, 7, 10, 11, 13, 16, 17 und 18 mit gmd pharma und in den Losen 8 und 14 mit Villié und mit Vertragsstart 1.10.2016 im Los 1 mit D.H., im Los 3 mit GE und Kreuz-Apotheke, im Los 4 mit Kreuz-Apotheke, im Los 5 mit D.H. und Kreuz-Apotheke, im Los 6 mit Kreuz-Apotheke, im Los 7 mit GE, im Los 9 und 12 mit D.H., im Los 13 mit GE und im Los 16 mit D.H. geschlossen worden.
Entgegen der vorstehenden Angaben sind Verträge mit Vertragsstart 1.9.2016 in den Losen 3, 4, 9 und 12 mit den Unternehmen gmd pharma und Villié, in den Losen 5, 6, 7, 10, 11, 13, 16, 17 und 18 mit gmd pharma und in den Losen 8 und 14 mit Villié und mit Vertragsstart 1.10.2016 im Los 1 mit D.H., im Los 3 mit GE und Kreuz-Apotheke, im Los 4 mit Kreuz-Apotheke, im Los 5 mit D.H. und Kreuz-Apotheke, im Los 6 mit Kreuz-Apotheke, im Los 7 mit GE, im Los 9 und 12 mit D.H., im Los 13 mit GE und im Los 16 mit D.H. geschlossen worden.
Eine entsprechende differenzierte Erfassung ist in dem vorliegenden Formular nicht möglich. Den Vorgaben des Formulars ist ebenfalls geschuldet, dass unter den Ziffern V.2.2) jeweils angegeben ist, dass der Auftrag an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben worden ist. Tatsächlich handelt es sich hierbei um vollkommen unabhängige Verträge mit den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern.
Eine entsprechende differenzierte Erfassung ist in dem vorliegenden Formular nicht möglich. Den Vorgaben des Formulars ist ebenfalls geschuldet, dass unter den Ziffern V.2.2) jeweils angegeben ist, dass der Auftrag an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben worden ist. Tatsächlich handelt es sich hierbei um vollkommen unabhängige Verträge mit den einzelnen Wirtschaftsteilnehmern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
1. gegen § 134 verstoßen hat...".
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
Quelle: OJS 2016/S 186-333735 (2016-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 27 606 000 EUR 💰
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: OJS 2016/S 209-378209 (2016-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 227 000 EUR 💰