Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Modells

Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse

Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) innerhalb des Zeitraumes vom 1.11.2016 bis zum 31.10.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-12 Auftragsbekanntmachung
2017-04-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-05-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-11-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2017-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-03-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-07-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) innerhalb des Zeitraumes vom 1.11.2016 bis zum 31.10.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Postfach 2960
Postleitzahl: 67617
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠
URL der Dokumente: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/vertraege-im-open-house-modell/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322273
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK16048-991.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) bietet die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrensnach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen ohne Auswahlentscheidung Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“.
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Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich, individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 1.11.2016. Alle Verträge enden spätestens am 31.10.2018, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der unter I.1) genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) werden erstmalig mit Wirkung zum 1.11.2016 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.9.2016 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Bei Interessenten, die zu diesen Folgeterminen Vertragspartner werden möchten, ist der Eingang der Vertragsunterlagen einschließlich Anlage 1 spätestens zum Ende des Monats, der dem Vormonat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht (z. B. Eingang 30.04. bei Vertragsstart 01.06.) einzureichen. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „Offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Zusätzliche Informationen: Verfahrensnummer: AOK16048-991.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2018-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei dem unter Punkt IV.2.7) eingegebenen Datum und Uhrzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da mangels Eingabemöglichkeit nur jeweils eine Angabe möglich ist, wurde das letztmögliche Öffnungsdatum eingetragen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, zu Händen von: Bernd Schiffmann
Internetadresse: www.aok.de/rheinland-pfalz-saarland/ 🌏
Dokumente URL: http://www.aok-business.de/rheinland-pfalz-saarland/tools-service/vertraege-im-open-house-modell/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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"§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
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Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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"§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden [....].".
Quelle: OJS 2016/S 180-322273 (2016-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK – Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Kontakt
Telefon: +49 6313637135 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 070-132230
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322273
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK16048-991 Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Siehe frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren mit der Bekanntmachungsnummer im ABl.:
2016/S 180-322273.
Zusätzliche Informationen:
Verfahrensnummer: AOK16048-991
Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-13 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, zu Händen von: Andrea Schwarzer

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei Punkt V.2.4) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Die folgenden Angaben erfolgen daher rein vorsorglich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Quelle: OJS 2017/S 070-132230 (2017-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 6313637217 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 101-201043
ABl. S-Ausgabe: 101

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-05-05 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, zu Händen von: Natascha Deiler
Quelle: OJS 2017/S 101-201043 (2017-05-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 218-453104
ABl. S-Ausgabe: 218

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-11-07 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle, zu Händen von: Natascha Bauer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2017/S 218-453104 (2017-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der AOK - Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 247-518526
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
Verfahrensnummer: AOK16048-991. Bei Punkt II.1.7) handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da eine Eingabe erforderlich ist, wurde der Wert 0.01 EUR eingetragen. Die Angabe des Wertes betrifft nicht den tatsächlichen Auftragswert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 2016/S 180-322273

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-12-05 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Quelle: OJS 2017/S 247-518526 (2017-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-03-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) innerhalb des Zeitraumes vom 1.11.2016 bis zum 31.10.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (Open-House-Modell).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 052-115015
ABl. S-Ausgabe: 52

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 Unwirksamkeit.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
„§ 168 Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...“
Quelle: OJS 2018/S 052-115015 (2018-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Golimumab (ATC-Code L04AB06) innerhalb des Zeitraumes vom 1.11.2016 bis zum 31.10.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Modell)..
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 141-322871
ABl. S-Ausgabe: 141

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-03 📅
Name: axicorp Pharma B.V.
Postanschrift: Naussauplein 30
Postort: EC Den Haag
Postleitzahl: 2585
Land: Niederlande 🇳🇱
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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Quelle: OJS 2018/S 141-322871 (2018-07-24)