Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens

KKH Kaufmännische Krankenkasse

Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, KKH, HEK, hkk) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Sonstigen Leistungserbringern Verträge zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Sonstigen Leistungserbringern oder Verbänden Sonstiger Leistungserbringer der Abschluss bzw. Beitritt zur Rahmenvereinbarung Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte Sonstige Leistungserbringer können dazu bei der unter l.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag anfordern.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-16 Auftragsbekanntmachung
2016-11-18 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2016-11-18)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KKH Kaufmännische Krankenkasse
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: HV33AZM
Telefon: +49 5112802-3317 📞
E-Mail: christian.rudolph@kkh.de 📧
Fax: +49 5112802-3396 📠
Region: Deutschland 🏙️
URL: www.kkh.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel 📦
Kurze Beschreibung:
“Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, KKH, HEK, hkk) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten...”    Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 223-406199

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen

“Unter Punkt II.1.4) und II.2.4) muss es korrekt heißen: Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse,...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 226-411568 (2016-11-18)
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