Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, KKH, HEK, hkk) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Sonstigen Leistungserbringern Verträge zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Sonstigen Leistungserbringern oder Verbänden Sonstiger Leistungserbringer der Abschluss bzw. Beitritt zur Rahmenvereinbarung Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte Sonstige Leistungserbringer können dazu bei der unter l.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag anfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Abschluss nicht-exklusiver Vereinbarungen zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens.”
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Kurze Beschreibung:
“Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, KKH, HEK, hkk) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten...”
Kurze Beschreibung
Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, KKH, HEK, hkk) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten Sonstigen Leistungserbringern Verträge zur ambulanten Abgabe von Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Sonstigen Leistungserbringern oder Verbänden Sonstiger Leistungserbringer der Abschluss bzw. Beitritt zur Rahmenvereinbarung Blutzuckerteststreifen angeboten. Interessierte Sonstige Leistungserbringer können dazu bei der unter l.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag anfordern.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 223-406199
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Unter Punkt II.1.4) und II.2.4) muss es korrekt heißen: Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse,...”
Unter Punkt II.1.4) und II.2.4) muss es korrekt heißen: Die Arbeitsgemeinschaft Blutzuckerteststreifen – ARGE BZT (bestehend aus Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH, HEK, hkk).
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Quelle: OJS 2016/S 226-411568 (2016-11-18)