Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1.10.2016 bis zum 30.9.2018 („AOK XVII“)

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2018 („AOK XVII“). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 4 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) Rabattverträge mit jeweils 3 pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 5 bis 59 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-01 Auftragsbekanntmachung
2016-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2016-06-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-02-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres hierzu (insbesondere zu der Anzahl der in der Vergangenheit an AOK-Versicherte abgegebenen Arzneimittel mit den ausgeschriebenen Wirkstoffen) ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Die AOKs rechnen mit durchschnittlichen wirkstoffbezogenen Umsetzungsquoten (Anteil rabattierter Arzneimittel an den abgegebenen Arzneimitteln während der Vertragslaufzeit) von 70 % im Ein-Partner-Modell und 90 % im Drei-Partner-Modell. Der Schwellenwert für die Anwendung des EU- und Kartellvergaberechts ist überschritten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg 🌏
E-Mail: arzneimittel@bw.aok.de 📧
Fax: +49 7112593911479 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 024-038054
ABl. S-Ausgabe: 24
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch: 1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse; 2) AOK Bremen/Bremerhaven; 3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen; 4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen; 5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse; 6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse. 7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse; 9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse; 10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse. b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet. c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Excel 2007 erforderlich. d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚AOK XVII‘ an folgende Adresse: Pharmaunternehmen, Ansprechpartner, Straße, PLZ Ort. Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende E-Mailadressen(n) zu verwenden: ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“). Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte: — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n). — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde. — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt. e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für den Zeitraum 1.10.2016 bis 30.9.2018 („AOK XVII“). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die unten aufgezählten Wirkstoffe (vgl. Angaben zu den Losen). Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
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Gebietslos 1: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fach- und Gebietslos-Kombination werden für die Fachlose 1 bis 4 (vorbehaltlich des Vorliegens zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl) Rabattverträge mit jeweils 3 pharmazeutischen Unternehmern (Bietern oder Bietergemeinschaften) geschlossen; für die Fachlose 5 bis 59 wird pro Fach- und Gebietslos-Kombination ein Rabattvertrag nur mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen.
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Preise (Rabatt-ApUs) können nach sog. Preisvergleichsgruppen differenziert werden: Näheres hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten. Eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach verschiedenen Umsetzungsquoten bzw. -staffeln ist nicht möglich.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung sind:
— Arzneimittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet und abgerechnet werden,
— Arzneimittel, die im Wege der Kostenerstattung gemäß § 13 Abs. 2 ff. SGB V an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken an AOK-Versicherte abgegeben werden,
— in Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln und die als Bestandteil einer Zubereitung abgerechneten Fertigarzneimittel bzw. deren Teilmengen sowie
— Fertigarzneimittel (bzw. deren Teilmengen), die nach Auseinzelung und/oder patientenindividueller Verblisterung abgegeben und abgerechnet werden.
Nachgefragt werden ausschließlich Rabatte für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Candesartan
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Metformin
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Metoprolol
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Rasagilin
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Aciclovir
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Atorvastatin
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Bezafibrat
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Brinzolamid
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Budesonid
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Candesartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Capecitabin
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Chlorprothixen
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Ciclopirox
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Clonidin
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Clopidrogel
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Clozapin
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: Donepezil
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: Duloxetin BIK (Mindestindikation: Belastungsinkontinenz)
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Duloxetin NPS (Mindestindikation: Schmerz bei Neuropathie)
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: Enalapril + Lercanidipin
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: Estramustin
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: Exemestan (nur Sexualhormone und Hemmstoffe)
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: Fluphenazin
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: Fluvastatin
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: Galantamin (keine Starterpacks)
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: Gentamicin
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Glyceroltrinitrat (nur Sprays und Lösungen)
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Ipratropium bromid
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Irbesartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Lamivudin
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: Latanoprost
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: Letrozol
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: Levofloxacin
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: Levomepromazin
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: Levonorgestrel + Ethinylestradiol
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: Lovastatin
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: Mitomycin
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: Naproxen
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: Nebivolol
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: Nevirapin
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: Olanzapin
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: Progesteron (nur Weichkapseln)
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: Quetiapin (keine Starterpacks)
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: Raloxifen
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: Ramipril + Piretanid
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: Ribavirin
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: Rivastigmin
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: Rizatriptan
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: Salmeterol + Fluticason
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: Telmisartan
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: Ticlopidin
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: Tilidin hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Timolol + Latanoprost
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Triamteren + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Valganciclovir (nur Filmtabletten)
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Valsartan
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: Valsartan + Hydrochlorothiazid
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: Ziprasidon
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: Zoledronsäure (nur 4mg-Form)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2016) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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c) Die Bieter haben mit dem Angebot für die Arzneimittel, für die sie Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
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aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachgewiesen werden muss;
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cc) Darreichungsform;
dd) Wirkstoff;
ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
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d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.1.2016 sein. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der vom pharmazeutischen Unternehmer unterzeichneten und mit seinem Angebot eingereichten Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen (entspricht im Ein-Partner-Modell 70 % und im Drei-Partner-Modell 30 % der in Anlage 3 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Die Teilmenge muss je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der pharmazeutische Unternehmer aufgrund anderweitiger Verpflichtungen, insbesondere aus Rabattverträgen mit anderen gesetzlichen Krankenversicherungen, vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet ist. Es wird klargestellt, dass diese Teilmenge die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach Anlage 7 zu den Bewerbungsbedingungen nicht erhöht.
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c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen dem Auftraggeber zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind die Auftragshersteller der Arzneimittel i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die Arzneimittel, zu denen der Bieter ein Angebot abgibt, hergestellt werden (Hersteller des Arzneimittels und Verblisterer/Abfüller, nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen) und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen. Keine Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung sind Postdienstleister, Ärzte, Apotheker, pharmazeutische Großhändler, Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. des § 25 AMWHV beauftragt sind. Die Verpflichtungserklärung(en) des/der benannten Drittunternehmen(s) kann/können wahlweise in der deutschen oder englischen Fassung abgegeben werden. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) zwingend im Original vorgelegt werden. Der Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen in Bezug auf das/die Drittunternehmen bedarf es nicht.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o., III.2.2).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziff. III.2.1) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, da die zu einer bestimmten Preisvergleichsgruppe angebotenen Rabattarzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft pro Fach- und Gebietslos jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die unter Ziff. III.2.1) c) und Ziff. III.2.2) genannten Eignungsnachweise sind jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen vorzulegen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Wirkstoffe/Fachlose, in Betracht.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-07 📅
Öffnungsort: Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Straße 4
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39106
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Straße 28
Postort: München
Postleitzahl: 81739
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Behlertstraße 33A
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Sternplatz 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01067
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Postort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NordWest – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister-Smidt-Straße 95
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postort: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Straße 273
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30519
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Wienands

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern – Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost – Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest – Die Gesundheitskasse.
7) AOK PLUS – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
8) AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland – Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt – Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 1 VOL/A-EG (Bundesanzeiger 2009, Nr. 196a, ber. 2010, S. 755) nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen ungeachtet der per Post oder direkt zu übermittelnden Angebote bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz einzureichen sind. Die Auftraggeber empfehlen, Dateien mit abgesetzter PKCS#7 – Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Mehr anzeigen
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Excel 2007 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss (müssen) in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet (als Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚AOK XVII‘ an folgende Adresse:
Mehr anzeigen
Pharmaunternehmen,
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende E-Mailadressen(n) zu verwenden:
ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“).
Die AOKs werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte:
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält der interessierte pharmazeutische Unternehmer von den AOKs eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat der interessierte pharmazeutische Unternehmer den AOKs gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter der selben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
Mehr anzeigen
— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht den AOKs vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Der interessierte pharmazeutische Unternehmer erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von den AOKs die Bewerbungsbedingungen (per Post mit Hilfe eines Datenträgers) übersandt.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.3.4) angegebenen Tag um 10 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben:
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 024-038054 (2016-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 116-206546
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 024-038054
ABl. S-Ausgabe: 116

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-20 📅
Name: Basics GmbH
Postanschrift: Hemmelrather Weg 201
Postort: Leverkusen
Postleitzahl: 51377
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ALIUD PHARMA GmbH
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 19
Postort: Laichingen
Postleitzahl: 89150

3️⃣
Name: Aristo Pharma GmbH
Postanschrift: Wallenroder Str. 8-10
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13435

4️⃣
Name: BG TEVA ratiopharm GbR (AbZ, ratiopharm, TEVA)
Postanschrift: Graf-Arco-Str. 3
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89070

5️⃣
Name: PUREN Pharma GmbH & Co. KG
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 2
Postort: München
Postleitzahl: 81829

6️⃣
Name: Alcon Pharma GmbH i.V.v. Alcon Laboratories (U.K.) Limited
Postanschrift: Frimley Business Park
Postort: Frimley, Camberley, Surrey
Postleitzahl: GU16-7SR
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧

7️⃣
Name: BG InfectoPharm/Chiesi/MEDA
Postanschrift: Von-Humboldt-Str. 1
Postort: Heppenheim
Postleitzahl: 64646

8️⃣
Name: Aurobindo Pharma GmbH

9️⃣
Name: Heumann Pharma GmbH & Co. Generica KG
Postanschrift: Südwestpark 50
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449

1️⃣0️⃣
Name: TAD Pharma GmbH
Postanschrift: Heinz-Lohmann-Straße 5
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472

1️⃣1️⃣

1️⃣2️⃣
Name: accord healthcare ltd., vertr. d. Accord Healthcare GmbH
Postanschrift: Sägewerkstraße 3
Postort: Freilassing
Postleitzahl: 83395

1️⃣3️⃣

1️⃣4️⃣

1️⃣5️⃣

1️⃣6️⃣

1️⃣7️⃣

1️⃣8️⃣

1️⃣9️⃣
Name: Glenmark Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Industriestr. 31
Postort: Gröbenzell
Postleitzahl: 82194

2️⃣0️⃣

2️⃣1️⃣
Name: Pfizer Pharma GmbH
Postanschrift: Linkstraße 10
Postleitzahl: 10785

2️⃣2️⃣
Name: Heunet Pharma GmbH

2️⃣3️⃣
Name: neuraxpharm Arzneimittel GmbH
Postanschrift: Elisabeth-Selbert-Straße 23
Postort: Langenfeld
Postleitzahl: 40764

2️⃣4️⃣
Name: Dr. Robert Winzer Pharma GmbH
Postanschrift: Brunsbütteler Damm 165 – 173
Postleitzahl: 13581

2️⃣5️⃣

2️⃣6️⃣

2️⃣7️⃣

2️⃣8️⃣

2️⃣9️⃣
Name: Mylan dura GmbH
Postanschrift: Wittichstr. 6
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295

3️⃣0️⃣
Name: Delorbis Pharmaceuticals GmbH
Postanschrift: Van-der-Smissen-Strasse 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22767

3️⃣1️⃣
Name: Sun Pharmaceuticals Germany GmbH
Postanschrift: Kandelstr. 7
Postort: Kirchzarten
Postleitzahl: 79199

3️⃣2️⃣

3️⃣3️⃣

3️⃣4️⃣

3️⃣5️⃣
Name: BG Hexal/Exeltis GbR
Postanschrift: Industriestr. 25
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607

3️⃣6️⃣

3️⃣7️⃣
Name: axcount Generika GmbH
Postanschrift: Max-Planck-Straße 36 d
Postort: Friedrichsdorf
Postleitzahl: 61381

3️⃣8️⃣
Name: BG Zentiva / Sanofi GbR
Postanschrift: Potsdamer Straße 8

3️⃣9️⃣
Name: Dexcel Pharma GmbH
Postanschrift: Carl-Zeiss-Str. 2
Postort: Alzenau
Postleitzahl: 63755

4️⃣0️⃣

4️⃣1️⃣

4️⃣2️⃣
Name: Hexal AG
Postanschrift: Industriestraße 25

4️⃣3️⃣

4️⃣4️⃣

4️⃣5️⃣

4️⃣6️⃣
Name: Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co KG
Postanschrift: Binger Straße 173
Postort: Ingelheim
Postleitzahl: 55216

4️⃣7️⃣

4️⃣8️⃣
Name: Glenmark Pharmaceuticals Europe Ltd
Postanschrift: First Floor, Building 2, Croxley Green Business Park
Postort: Watford
Postleitzahl: WD188YA

4️⃣9️⃣
Name: Exeltis Germany GmbH
Postanschrift: Adalperostr. 84
Postort: Ismaning
Postleitzahl: 85737

5️⃣0️⃣

5️⃣1️⃣

5️⃣2️⃣
Name: BG Zentiva/Sanofi GbR
Postanschrift: Potsdamer Str. 8

5️⃣3️⃣

5️⃣4️⃣

5️⃣5️⃣

5️⃣6️⃣

5️⃣7️⃣
Name: Bietergemeinschaft Glenmark Arzneimittel GmbH/Aurobindo Pharma GmbH GbR

5️⃣8️⃣

5️⃣9️⃣
Name: GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG
Postanschrift: Prinzregentenplatz 9
Postleitzahl: 81675

6️⃣0️⃣

6️⃣1️⃣

6️⃣2️⃣

6️⃣3️⃣

6️⃣4️⃣
Name: Dr. R. Pfleger Chemische Fabrik GmbH
Postanschrift: Emil-Kemmer-Str. 33
Postort: Hallstadt
Postleitzahl: 96103

6️⃣5️⃣

6️⃣6️⃣

6️⃣7️⃣

6️⃣8️⃣

6️⃣9️⃣

7️⃣0️⃣

7️⃣1️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
6
4
8
7
1
2
10
3
11
12
9

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Behlertstraße 33 A
Bürgermeister-Schmidt-Straße 95
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Plus – Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der bis zum 17. April 2016 geltenden Fassung:
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat.
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage.
Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 116-206546 (2016-06-14)
Ergänzende Angaben (2016-06-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 118-210338
ABl. S-Ausgabe: 118
Quelle: OJS 2016/S 118-210338 (2016-06-16)