Abschluss von Rabattvereinbarungen zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Interferon beta-1b gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für 2017 – 2019

AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen, handelnd im eigenen Namen und der im Folgenden näher bezeichneten AOKs

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von auf den Wirkstoff Interferon beta-1b bezogenen Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis 31.05.2019. Der Auftrag ist aufgeteilt in sechs Gebietslose. Jeder Bieter kann für eines oder mehrere Gebietslose Rabattangebote abgeben. Die Ausschreibung erfolgt produktunabhängig und bezieht sich auf alle Arzneimittel des Wirkstoffes Interferon beta 1b in den Versorgungsbedarfen 1 (=14-15 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff) und 2 (=42-45 Dosiereinheiten je abgegebenem Wirkstoff), die der Bieter im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat und darüber hinaus auf alle Arzneimittel dieses Wirkstoffs, die er während der Vertragslaufzeit neu in Verkehr bringt. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Bewerbungsbedingungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-27 Auftragsbekanntmachung