Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9, 11 und 14 (Glatiramer (nur 40 mg), Interferon beta-1a – Rebif und Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.6.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen