Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9 (Glatiramer, Vertragsstart 1.4.2017), 14 (Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.7.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: AOKBW-2016-PS5
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9 (Glatiramer, Vertragsstart 1.4.2017), 14 (Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.7.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9 (Glatiramer, Vertragsstart 1.4.2017), 14 (Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.7.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y6EE.
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y6EE.
Objekt Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Atazanavir.
Dauer: 27 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2019 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2019 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2019 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberin kann die abzuschließende Vereinbarung zweimal um jeweils 6 Monate verlängern, wenn sie im Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens daran gehindert ist, den Zuschlag für eine Folgevereinbarung ab dem 1.4.2019 zu erteilen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2016); für ausländische Bieter entsprechender Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind.
b) Bescheinigung einer Krankenkasse (nicht älter als vom 1.1.2016), aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
b) Bescheinigung einer Krankenkasse (nicht älter als vom 1.1.2016), aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, beizubringen.
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank für die Arzneimittel, für die Rabatte angeboten werden; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
c) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank für die Arzneimittel, für die Rabatte angeboten werden; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
aa) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel nachgewiesen werden muss;
cc) Darreichungsform;
dd) Wirkstoff;
ee) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchst. aa) bis ee) erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
Allgemeine Hinweise:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung des Bieters die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 bei der Angebotsabgabe. Generell müssen die Bieter folgende Informationen in der ausgefüllten EEE innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung stellen:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung des Bieters die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV i. V. m. der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 bei der Angebotsabgabe. Generell müssen die Bieter folgende Informationen in der ausgefüllten EEE innerhalb der Angebotsfrist zur Verfügung stellen:
Teil I (Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber); diese Angaben werden bei der Nutzung des eEEE-Dienstes und der von der Auftraggeberin bereitgestellten EEE-Vorlage automatisch aus der Auftragsbekanntmachung übernommen,
Teil I (Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber); diese Angaben werden bei der Nutzung des eEEE-Dienstes und der von der Auftraggeberin bereitgestellten EEE-Vorlage automatisch aus der Auftragsbekanntmachung übernommen,
Teil II (Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer)
Teil III (Ausschlussgründe), Abschnitt A bis C
Teil IV (Eignungskriterien), Abschnitt alpha,
Teil VI (Abschlusserklärungen).
Bei der Teilnahme als Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechend ausgefüllte EEE vorlegen.
Die Auftraggeberin kann die Bieter gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV jederzeit auffordern die o. g. Eignungsnachweise beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Sie wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos jeweils auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 12 auf einem der ersten 3 Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 9.8.2016 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 5.9.2016, 10:00 Uhr, auffordern. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 26 Tage zur Verfügung stehen.
Die Auftraggeberin kann die Bieter gem. § 50 Abs. 2 Satz 1 VgV jederzeit auffordern die o. g. Eignungsnachweise beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Sie wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos jeweils auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 12 auf einem der ersten 3 Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 9.8.2016 zur Einreichung der o.g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 5.9.2016, 10:00 Uhr, auffordern. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 26 Tage zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss innerhalb der von der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist gesetzten Nachfrist (s. o. III.1.1)) zusätzlich eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe des Abschnitts A.III.8.2 der Bewerbungsbedingungen eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss innerhalb der von der Auftraggeberin nach Ablauf der Angebotsfrist gesetzten Nachfrist (s. o. III.1.1)) zusätzlich eine Eigenerklärung zur Zulässigkeit der Bietergemeinschaft nach näherer Maßgabe des Abschnitts A.III.8.2 der Bewerbungsbedingungen eingereicht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 12 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 9.8.2016 zur Einreichung der o. g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 5.9.2016, 10:00 Uhr, auffordern. Innerhalb derselben Frist muss der Bieter auch seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der rabattierten Arzneimittel in hinreichender Menge während der Vertragslaufzeit nachweisen. Dabei hat der Bieter verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit insoweit zu erbringen. Vorzulegen sind in diesem Fall:
Die Auftraggeberin wird diejenigen Bieter, die in einem Fachlos auf einem der ersten zwei Plätze bzw. im Fachlos 12 auf einem der ersten drei Plätze der Wirtschaftlichkeitsbewertung liegen, voraussichtlich am 9.8.2016 zur Einreichung der o. g. Eignungsnachweise innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist bis zum 5.9.2016, 10:00 Uhr, auffordern. Innerhalb derselben Frist muss der Bieter auch seine Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Zurverfügungstellung der rabattierten Arzneimittel in hinreichender Menge während der Vertragslaufzeit nachweisen. Dabei hat der Bieter verschiedene Möglichkeiten, den Nachweis seiner Leistungsfähigkeit insoweit zu erbringen. Vorzulegen sind in diesem Fall:
a) Eine Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Drittunternehmen i.S. dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und Pharmagroßhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer Vertragsbeziehung die rabattierten Arzneimittel ganz oder teilweise zu beziehen und deren Lieferkapazitäten er im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch zu nehmen beabsichtigt.
a) Eine Eigenerklärung zu Lieferkapazitäten und Drittunternehmen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen). Drittunternehmen i.S. dieser Ausschreibung sind alle Unternehmen (einschließlich Apotheken und Pharmagroßhändler), von denen der Bieter im Zuschlagsfall auf Grund einer Vertragsbeziehung die rabattierten Arzneimittel ganz oder teilweise zu beziehen und deren Lieferkapazitäten er im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV) in Anspruch zu nehmen beabsichtigt.
b) Im Fall der Nennung von Drittunternehmen in Anlage 5 hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Verfügbarkeitsnachweise erforderlich:
b) Im Fall der Nennung von Drittunternehmen in Anlage 5 hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall sind daher zusätzlich folgende Verfügbarkeitsnachweise erforderlich:
aa) Entweder: Vorlage entsprechender Eigenerklärungen des/der in der Anlage 5 benannten Drittunternehmen(s) nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen (Anlage 6 bzw. 6a zu den Bewerbungsbedingungen);
bb) oder: Vorlage von Kopien der Verträge zwischen dem Bieter und dem/den in der Anlage 5 benannten Drittunternehmen bezogen auf angebotsgegenständliche Arzneimittel des/r ausgeschriebenen Wirkstoffs/kombination.
cc) Aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) muss sich jeweils zumindest die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens ergeben, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 5 auf das Drittunternehmen beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens darüber, ob und ggf. welche Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird. Die Vorlage eines Auszugs aus einem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Wenn und soweit sich aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel von Drittunternehmen gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfalle auszugehen ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch eine schriftliche Darstellung der Lieferbeziehungen und Verläufe einschließlich der Bezugsmengen und Basiseinheiten im Einzelnen für den Vertragszeitraum nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen in Betracht kommen. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 26 Tage zur Verfügung stehen.
cc) Aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) muss sich jeweils zumindest die grundsätzliche Zusage des Drittunternehmens ergeben, dem Bieter zur Vertragsdurchführung diejenigen Mittel zur Verfügung zu stellen, hinsichtlich derer sich der Bieter gemäß seiner Erklärung in Anlage 5 auf das Drittunternehmen beruft, sowie die verbindliche Erklärung des Drittunternehmens darüber, ob und ggf. welche Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel das Drittunternehmen dem Bieter im Zuschlagsfall über die Vertragslaufzeit hinweg gesichert zur Verfügung stellen wird. Die Vorlage eines Auszugs aus einem Vertrag genügt, soweit sich daraus der genannte Inhalt ergibt. Wenn und soweit sich aus den Erklärungen bzw. Unterlagen im Sinne der vorstehenden Buchstaben aa) und bb) nicht ergibt, dass die erforderlichen Arzneimittelmengen und sonstigen Mittel von Drittunternehmen gesichert zur Verfügung gestellt werden, hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zusätzlich darzulegen, auf Basis welcher Tatsachen gleichwohl die Annahme gerechtfertigt ist, dass von seiner Liefer- und Leistungsfähigkeit im Zuschlagsfalle auszugehen ist. Zu diesem Zweck kann beispielsweise auch eine schriftliche Darstellung der Lieferbeziehungen und Verläufe einschließlich der Bezugsmengen und Basiseinheiten im Einzelnen für den Vertragszeitraum nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen in Betracht kommen. Den Bietern werden zwischen der Aufforderung der Auftraggeberin zur Einreichung der Eignungsnachweise (über die Vergabeplattform) und dem Ablauf der Frist zur Nachreichung jedenfalls 26 Tage zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Fachlose (Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen) in Betracht. Bietergemeinschaften haben die Eignungsnachweise für jedes Mitglied vorzulegen, da die zu einer bestimmten Versorgungsbedarfsgruppe angebotenen rabattierten Arzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die Eignungsnachweise sind jeweils auf diejenigen Versorgungsbedarfsgruppen zu beziehen, die dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied im Angebot zugeordnet sind.
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Fachlose (Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen) in Betracht. Bietergemeinschaften haben die Eignungsnachweise für jedes Mitglied vorzulegen, da die zu einer bestimmten Versorgungsbedarfsgruppe angebotenen rabattierten Arzneimittel auch im Falle einer Bietergemeinschaft jeweils exklusiv einem Mitglied der Bietergemeinschaft zugeordnet sein müssen. Die Eignungsnachweise sind jeweils auf diejenigen Versorgungsbedarfsgruppen zu beziehen, die dem jeweiligen Bietergemeinschaftsmitglied im Angebot zugeordnet sind.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Kommunikation der Auftraggeberin mit den interessierten Unternehmen, insbesondere der Frage-Antworten-Prozess, erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden (www.dtvp.de). Auch die Angebote sind von den Bietern über die Vergabeplattform einzureichen. Dafür sind die Angebotsbestandteile nach Maßgabe der Vergabeunterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Auftraggeberin empfiehlt, Dateien mit abgesetzter PKCS#7-Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Die Auftraggeberin empfiehlt, möglichst frühzeitig die technischen Voraussetzungen für die Erstellung einer qualifizierten elektronischen Signatur zu schaffen, soweit nicht ohnehin vorhanden. Insbesondere ist eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Zertifizierungsdiensteanbieter empfehlenswert, da beispielsweise die Zurverfügungstellung einer Signaturkarte je nach Anbieter mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0Y6EE.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2016/S 128-229499 (2016-07-01)
Ergänzende Angaben (2016-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9, 11 und 14 (Glatiramer (nur 40 mg), Interferon beta-1a – Rebif und Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.6.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt. Die Laufzeit der ausgeschriebenen Verträge endet einheitlich am 31.3.2019. Beginn der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich der 1.1.2017; etwas anderes gilt nur für die Fachlose 9, 11 und 14 (Glatiramer (nur 40 mg), Interferon beta-1a – Rebif und Lipegfilgrastim, Vertragsstart 1.4.2017), 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen), Vertragsstart 1.6.2017), 22 (Raltegravir, Vertragsstart 1.5.2017) und 26 (Ustekinumab, Vertragsstart 1.6.2017). Die Verträge werden für die unten aufgezählten Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen ausgeschrieben (s. die Angaben zu den Losen). Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben. Der Zuschlag wird für jedes Fachlos gesondert erteilt. Rabattverträge werden – eine hinreichende Zahl zuschlagsfähiger Angebote vorausgesetzt – für das Fachlos 12 (Interferon beta-1b) mit zwei pharmazeutischen Unternehmern (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft), in allen anderen Fachlosen mit jeweils einem pharmazeutischen Unternehmer (jeweils Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. In jedem Fachlos muss ein einheitlicher Rabatt-ApU je Versorgungsbedarfsgruppe (VBG) bezogen auf die Basiseinheit angeboten werden. Es ist eine Differenzierung der Rabatt-ApUs nach den verschiedenen Versorgungsbedarfsgruppen (VBG), nicht aber nach den verschiedenen Arzneimitteln innerhalb einer Versorgungsbedarfsgruppe möglich. Zudem muss für jedes Fachlos ein bestimmtes Mindestsortiment rabattiert angeboten werden. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: ABl. EU 2016/S 128-229499
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt in den Fachlosen 13 (Lanreotid) und 22 (Raltegravir) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2016/S 128-229499 (AOKBW-2016-PS5). Das offene Verfahren wurde insoweit mangels zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2016/S 209-378234 vom 28.10.2016). Der Rabattvertrag im Fachlos 13 hat eine Laufzeit vom 1.1.2017 bis zum 31.3.2019. Der Rabattvertrag im Fachlos 22 hat eine Laufzeit vom 1.5.2017 bis zum 31.3.2019. Das Nähere zu den Fachlosen ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2016/S 128-229499.
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt in den Fachlosen 13 (Lanreotid) und 22 (Raltegravir) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2016/S 128-229499 (AOKBW-2016-PS5). Das offene Verfahren wurde insoweit mangels zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2016/S 209-378234 vom 28.10.2016). Der Rabattvertrag im Fachlos 13 hat eine Laufzeit vom 1.1.2017 bis zum 31.3.2019. Der Rabattvertrag im Fachlos 22 hat eine Laufzeit vom 1.5.2017 bis zum 31.3.2019. Das Nähere zu den Fachlosen ergibt sich aus der Auftragsbekanntmachung ABl. EU 2016/S 128-229499.
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lanreotid
Raltegravir
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag.
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
§ 135 Unwirksamkeit.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
Quelle: OJS 2016/S 240-437250 (2016-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Fachlos 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen)) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2016/S 128-229499 (AOKBW-2016-PS5). Das offene Verfahren wurde insoweit mangels zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2016/S 209-378234 vom 28.10.2016). Der Rabattvertrag im Fachlos 18 hat eine Laufzeit vom 1.7.2017 bis zum 31.3.2019.
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss von Vereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V (im Folgenden: Rabattverträge oder einzeln Rabattvertrag) für Arzneimittel im generikafreien Markt im Fachlos 18 (Octreotid (nur retardierte (langwirkende) Monatsdepot-Formen)) des vorangegangenen offenen Vergabeverfahrens ABl. EU 2016/S 128-229499 (AOKBW-2016-PS5). Das offene Verfahren wurde insoweit mangels zuschlagsfähiger Angebote aufgehoben (vgl. ABl. EU 2016/S 209-378234 vom 28.10.2016). Der Rabattvertrag im Fachlos 18 hat eine Laufzeit vom 1.7.2017 bis zum 31.3.2019.