Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum 1.6.2017 bis 31.5.2019 (AOK XVIII). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für die u. g. 111 Wirkstoffe. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder – das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt – mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen. Die genaue Definition des Beschaffungsbedarfs ergibt sich i. Ü. aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-09-29
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Auftragsbekanntmachung
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2017-01-27
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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