Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Kunsttransporte mit drei Unternehmen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben werden. Im Bedarfsfall (Einzelauftrag) werden diese drei Firmen aufgefordert, Angebote auf der Grundlage der bestehenden Rahmenvereinbarung zu erstellen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den jeweiligen Auftrag. Gegenstand der Kunsttransporte sind Straßen- und Lufttransporte von Kunstgütern weltweit für Wechselausstellungen der Stiftung Deutsches Historisches Museum (An- und Rücktransport in speziell für Kunsttransporte ausgestatteten LKW's durch Fachpersonal einschließlich Erstellen der Transportlogistik in Abstimmung mit den Leihgebern und dem Auftraggeber, Packarbeiten durch Kunstpacker u.a. in individuell zu fertigenden Klimakisten, Reiseorganisation, sofern Kunstgüter von Kurieren begleitet werden); Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Deutsches Historisches Museum
Postanschrift: Unter den Linden 2
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dhm.de🌏
Telefon: +49 3020304-0📞
Fax: +49 3020304-514 📠
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Kunsttransporte mit drei Unternehmen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben werden. Im Bedarfsfall (Einzelauftrag) werden diese drei Firmen aufgefordert, Angebote auf der Grundlage der bestehenden Rahmenvereinbarung zu erstellen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den jeweiligen Auftrag. Gegenstand der Kunsttransporte sind Straßen- und Lufttransporte von Kunstgütern weltweit für Wechselausstellungen der Stiftung Deutsches Historisches Museum (An- und Rücktransport in speziell für Kunsttransporte ausgestatteten LKW's durch Fachpersonal einschließlich Erstellen der Transportlogistik in Abstimmung mit den Leihgebern und dem Auftraggeber, Packarbeiten durch Kunstpacker u.a. in individuell zu fertigenden Klimakisten, Reiseorganisation, sofern Kunstgüter von Kurieren begleitet werden); Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Kunsttransporte mit drei Unternehmen, die das wirtschaftlichste Angebot abgeben werden. Im Bedarfsfall (Einzelauftrag) werden diese drei Firmen aufgefordert, Angebote auf der Grundlage der bestehenden Rahmenvereinbarung zu erstellen. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den jeweiligen Auftrag. Gegenstand der Kunsttransporte sind Straßen- und Lufttransporte von Kunstgütern weltweit für Wechselausstellungen der Stiftung Deutsches Historisches Museum (An- und Rücktransport in speziell für Kunsttransporte ausgestatteten LKW's durch Fachpersonal einschließlich Erstellen der Transportlogistik in Abstimmung mit den Leihgebern und dem Auftraggeber, Packarbeiten durch Kunstpacker u.a. in individuell zu fertigenden Klimakisten, Reiseorganisation, sofern Kunstgüter von Kurieren begleitet werden); Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: EU-off-RV-KT-04-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers bzw. Sitz der Leihgeber, weltweit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der / die Bieter/ -in hat mit der Angebotsabgabe eine Eigenerklärung abzugeben, dass
— keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen der nachstehend aufgeführten Vergehen (VOL/A, § 6 EG Abs. 4, a-g) rechtskräftig verurteilt ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) §261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d)§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden;
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU_Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU_Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen die Haushalte der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen die Haushalte der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
und dass gemäß VOL/A § 6 EG Abs. 6
— über das Vermögen der Bieterin/ des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurde oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
— nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin / Bewerber in Frage stellt,
— alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt zu haben,
— im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,
— keine illegalen Arbeitskräfte beschäftigt werden,
und
— sie / er im Handelsregister eingetragen ist,
— ihr / ihm die Genehmigung zur Durchführung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs vorliegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es werden nur solche Bieterinnen / Bieter bzw. Bietergemeinschaften als geeignet eingestuft, die folgende Voraussetzungen erfüllen und hierzu folgende Erklärung abgeben:
Mindeststandards:
Die Bieterin / der Bieter erklärt, dass
— sie / er nach DIN EN ISO 9001:2008 bzw. nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar geprüft und zertifiziert ist;
— sie / er eine vollständig ausgefüllte Referenzliste der Erklärung beigefügt hat, mit der Kunsttransporte (Inland / Ausland) der letzten 3 Jahre in vergleichbarer Größenordnung nachgewiesen werden;
— sie / er wirtschaftlich in der Lage ist, weltweite Kunsttransporte für Ausstellungsprojekte mit bis zu ca. 150 Leihgebern / ca. 400 Kunstobjekten durchzuführen, diese zu koordinieren und hierfür die nötigen Erfahrungen, die firmenbezogenen und technischen Voraussetzungen zu besitzen;
— sie / er wirtschaftlich in der Lage ist, weltweite Kunsttransporte für Ausstellungsprojekte mit bis zu ca. 150 Leihgebern / ca. 400 Kunstobjekten durchzuführen, diese zu koordinieren und hierfür die nötigen Erfahrungen, die firmenbezogenen und technischen Voraussetzungen zu besitzen;
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio EUR besteht oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abzuschließen;
— eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Mio EUR besteht oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abzuschließen;
— das Unternehmen über eine Niederlassung mit Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, Packerinnen / Packern, Fuhrpark und einem Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland verfügt oder sich bereit erklärt, diese Niederlassung im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten;
— das Unternehmen über eine Niederlassung mit Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern, Packerinnen / Packern, Fuhrpark und einem Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland verfügt oder sich bereit erklärt, diese Niederlassung im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten;
— das Unternehmen als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter vom Zoll zertifiziert ist;
— das Unternehmen als „reglementierter Beauftragter“ in allen seinen Betriebsstandorten in Deutschland mit Flughafenanbindung, insbesondere am Standort Berlin zugelassen ist und über eine Luftfahrtsicherheitskontrollkraft in Berlin verfügt;;
— für folgende Flughäfen der Zugang zum Rollfeld des Flughafens (so genannte Vorfeldgenehmigung) und der Zugang zum gesondert abgeschlossenen Very Import Cargo (VIC)-Zentrum des Flughafenlagers besteht:
. Flughafen „Willy Brandt“ Berlin-Brandenburg (BER), (ggf bei Eröffnung nachzureichen),
. Flughafen Berlin-Schönefeld (SXF),
. Flughafen Berlin-Tegel (TXL),
. Flughafen Frankfurt a.M. (FRA),
. Flughafen München (MUC),
. Flughafen Amsterdam Schiphol (AMS),
. Flughafen Luxemburg (LUX).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es werden nur solche Bieterinnen / Bieter bzw. Bietergemeinschaften als geeignet eingestuft, die folgende Voraussetzungen erfüllen und hierzu folgende Erklärung abgeben:
Mindeststandards:
— sie / er über ein gesichertes Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland mit einer Ausstattung gemäss DIN VDE-Vorschriften 0833 für Einbruch- und Brandmeldeanlagen und VdS Richtlinien verfügt oder sich bereit erklärt, dieses im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten, welches
— sie / er über ein gesichertes Kunstlager in den Berliner Stadtgrenzen oder im Berliner Umland mit einer Ausstattung gemäss DIN VDE-Vorschriften 0833 für Einbruch- und Brandmeldeanlagen und VdS Richtlinien verfügt oder sich bereit erklärt, dieses im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung einzurichten, welches
. der Sicherungsklasse SG3 gem. Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer entspricht,
. mindestens 200 qm groß ist,
. über 24- Stunden Überwachung mit Direktschaltung zu Polizei und Feuerwehr verfügt,
. eine geeignete Feuerlöschvorrichtung vorhanden ist,
. sauber und klimatisiert (50 +/- 5 % Luftfeuchte, 18 – 24 ° C) ist,
. einen separaten, sauberen, trockenen und geschlossenen Lagerraum für Leerkisten hat;
— sie / er über einen Fuhrpark für Kunsttransporte mit mindestens folgenden Fahrzeugen verfügt und die für den Standort Berlin / Berliner Umland geforderten Fahrzeuge vorhanden sind oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zu stationieren:
— sie / er über einen Fuhrpark für Kunsttransporte mit mindestens folgenden Fahrzeugen verfügt und die für den Standort Berlin / Berliner Umland geforderten Fahrzeuge vorhanden sind oder sich bereit erklärt, diese im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung zu stationieren:
— LKW bis 7,5 t mit folgender Ausstattung, wovon mindestens 2 Fahrzeuge am Standort Berlin / Berliner Umland ständig vorhanden sind:
. zollverschlusstauglicher Kasten- oder Kofferaufbau,
. geeignete Klimaanlage zur Klimatisierung und entsprechende Isolierung des Laderaums
. sichere Verschließbarkeit und vorzugsweise Alarmanlage für Aufbau und Führerhaus
. ABS/ASR, Wegfahrsperre
. GPS-Satellitenortung
. Ausstattung mit Telefon oder Funk
. Dritter Sitz für einen Kurier
. mechanische Ladebühne zum Be- und Entladen
. Vorrichtung zum sicheren Transport auch bei Zentralverladung im Transportaufbau
. Feuerlöschausrüstung
— 1 LKW bis zu 12,5 t mit gleicher Ausstattung wie oben;
— 1 Jumboanhänger, dreiachsig,
— 3 PKW oder / und Kleinbusse zur Kleingut- und / oder Kurierbeförderung am Standort Berlin / Berliner Umland
— mindestens 1 Kunstinspektorin / Kunstinspektor fest angestellt ist, die / der eine Ausbildung als Fachlageristin / Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat und in den letzten 3 Jahren mindestens 9 vergleichbare Transportaufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber Kunstpackern und Fahrern und die Koordinierung der Auftragsdurchführung ausgeführt hat und Deutsch in Wort und Schrift beherrscht,
— mindestens 1 Kunstinspektorin / Kunstinspektor fest angestellt ist, die / der eine Ausbildung als Fachlageristin / Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat und in den letzten 3 Jahren mindestens 9 vergleichbare Transportaufgaben mit Weisungsbefugnis gegenüber Kunstpackern und Fahrern und die Koordinierung der Auftragsdurchführung ausgeführt hat und Deutsch in Wort und Schrift beherrscht,
— mindestens 10 Kunstpackerinnen / Kunstpackern fest angestellt sind, die eine Ausbildung als Fachlageristin / Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben und in den letzten 3 Jahren mindestens 9 vergleichbare Transportaufgaben (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, vertragen und verladen) ausgeführt haben, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens 4 innerhalb von 24 Stunden und weitere 2 Kunstpackerinnen / Kunstpacker innerhalb von 2 Stunden ab Abforderung gestellt werden können;
— mindestens 10 Kunstpackerinnen / Kunstpackern fest angestellt sind, die eine Ausbildung als Fachlageristin / Fachlagerist oder als Fachkraft für Logistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben und in den letzten 3 Jahren mindestens 9 vergleichbare Transportaufgaben (Aus- und Einpacken von Kunstgegenständen u.a. in Klimakisten, vertragen und verladen) ausgeführt haben, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens 4 innerhalb von 24 Stunden und weitere 2 Kunstpackerinnen / Kunstpacker innerhalb von 2 Stunden ab Abforderung gestellt werden können;
— mindesten 6 Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer mit Ausbildung als Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 24- monatiger Berufserfahrung im Kunsttransport fest angestellt sind, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens 2 Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer innerhalb von 24 Stunden für Fahrten am Standort Berlin / Berliner Umland gestellt werden können;
— mindesten 6 Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer mit Ausbildung als Berufskraftfahrerin / Berufskraftfahrer oder vergleichbare Ausbildung und mindestens 24- monatiger Berufserfahrung im Kunsttransport fest angestellt sind, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und von denen mindestens 2 Kraftfahrerinnen / Kraftfahrer innerhalb von 24 Stunden für Fahrten am Standort Berlin / Berliner Umland gestellt werden können;
— im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter für die Zeit der Rahmenvereinbarung als ständige/r Ansprechpartnerin / Ansprechpartner namentlich benannt wird, die / der Deutsch und Fachenglisch in Wort und Schrift beherrscht;
— im Falle des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter für die Zeit der Rahmenvereinbarung als ständige/r Ansprechpartnerin / Ansprechpartner namentlich benannt wird, die / der Deutsch und Fachenglisch in Wort und Schrift beherrscht;
— das Unternehmen über eine eigene Schreinerei verfügt, die auf den Bau von Kunsttransportkisten und Klimakisten spezialisiert ist oder mit einem Subunternehmen zusammen arbeitet, das hierauf spezialisiert ist und die für den Bau der Kisten und der Holzbeschaffung einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden;
— das Unternehmen über eine eigene Schreinerei verfügt, die auf den Bau von Kunsttransportkisten und Klimakisten spezialisiert ist oder mit einem Subunternehmen zusammen arbeitet, das hierauf spezialisiert ist und die für den Bau der Kisten und der Holzbeschaffung einschlägigen Rechtsvorschriften eingehalten werden;
— folgende Verpackungen eingesetzt werden:
. Verwendung konservatorisch unbedenklicher bzw. unbehandelter Materialien, keine lösemittelemittierenden Materialien und kein Schaumgummi,
. hohe Widerstandsfähigkeit der Kisten gegen mechanische Außeneinwirkungen,
. Kartonagesystem aus chemisch stabilen Materialien,
. Holzkisten, einfach aus mindestens 13 mm starker unbehandelter Tischlerplatte, Rahmen aus mindestens 16 mm Tischlerplatte, Sicherung von
Boden, Deckel und Seitenteilen aus mindestens 20 mm starken Holzleisten, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Holzkisten mit Innenausstattung 20 mm Isolationsschaumstoff, Bilderecken aus Neopolen und Gummidichtung zwischen Korpus und Deckel, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar
. Klimakisten zur Konservierung des konditionierten Klimas mit einer Halbwertzeit bis zu 6 Stunden, stabverleimte Tischlerplatte, mindestens 30 mm starker Massivholzrahmen, aluminiumkaschierte Wärmeisolationsschicht von mind. 30 mm Polyurethan-Hartschaum, Faserdämmplatte mit geeignetem Isolationsmaterial (z.B. Samt oder Filz) überzogen, Dichtungsprofile zum luft- und wasserdichten Verschließen, feuchtigkeitsundurchlässiger Farbanstrich, Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung; geeignete Tragegriffe, Distanzleisten oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Klimakisten zur Konservierung des konditionierten Klimas mit einer Halbwertzeit bis zu 6 Stunden, stabverleimte Tischlerplatte, mindestens 30 mm starker Massivholzrahmen, aluminiumkaschierte Wärmeisolationsschicht von mind. 30 mm Polyurethan-Hartschaum, Faserdämmplatte mit geeignetem Isolationsmaterial (z.B. Samt oder Filz) überzogen, Dichtungsprofile zum luft- und wasserdichten Verschließen, feuchtigkeitsundurchlässiger Farbanstrich, Falzbereich von Kiste und Deckel mit Gummidichtung oder vergleichbarer Dichtung; geeignete Tragegriffe, Distanzleisten oder Distanzblöcke unter dem Kistenboden, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Klimakurierkoffer, abschließ- und tragbar, kurzzeitig spritzwassergeschützt, feuerhemmend, in Klimaausführung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Klimasammelkisten mit Schiebeeinsatz für annähernd gleich große gerahmte Bilder und Grafiken, bestehend aus mind. 16 mm Tischlerplatte mit verschraubtem Deckel oder Deckel mit Scharnieren, innen filzgepolsterte Einschübe auf Neopolen gepolstert, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Klimasammelkisten mit Schiebeeinsatz für annähernd gleich große gerahmte Bilder und Grafiken, bestehend aus mind. 16 mm Tischlerplatte mit verschraubtem Deckel oder Deckel mit Scharnieren, innen filzgepolsterte Einschübe auf Neopolen gepolstert, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar;
. Spezialkisten mit hochisolierendem Zwei-Schalen-System für mechanischen und Klimaschutz mit Hängeschutz für gewichtsabhängige Dämpfung der Stoß- und Vibrationsbelastung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; Referenzanforderungen gemäß Ausschreibungsunterlagen;
. Spezialkisten mit hochisolierendem Zwei-Schalen-System für mechanischen und Klimaschutz mit Hängeschutz für gewichtsabhängige Dämpfung der Stoß- und Vibrationsbelastung, wie zuvor beschrieben oder vergleichbar; Referenzanforderungen gemäß Ausschreibungsunterlagen;
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 1
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-22 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stiftung Deutsches Historisches Museum
Herrn Rychlikowski/ Frau Frenzel
Internetadresse: www.dhm.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-04 📅
Datum des Endes: 2018-01-03 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-off-RV-KT-04-2016
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden.