Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-10.
Auftragsbekanntmachung (2016-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Referenznummer: 67/2016
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit 3 Bietern abgeschlossen. Die mit den Unternehmen abzuschließenden Rahmenvereinbarungen regeln die Überlassung des Leiharbeitnehmers, den Preis des Vertragspartners sowie die Verteilung der Aufträge unter den 3 Bietern.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-15 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2021-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 200-360973
ABl. S-Ausgabe: 200
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Losnummer: 1 – Datentypist/in bzw. Bürohilfe für die Regionen Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern abgeschlossen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Rahmenvereinbarungen zur Überlassung von Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) mit ausgewählten Unternehmen, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen. Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden für jedes Los Rahmenvereinbarungen mit drei Bietern abgeschlossen.
Voraussichtliches Auftragsvolumen: Angaben zu dem voraussichtlichen Auftragsvolumen pro ausgeschriebenem MA-Typ/Berufsgruppe können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden.
Anzahl der im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 1:
Anzahl der Einzelabrufe im Los 1 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 140.
Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, so dass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Losnummer: 2 – Sekretär/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Anzahl der im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 2:
Anzahl der Einzelabrufe im Los 2 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 10.
Losnummer: 3 – Kaufmännische/r Sachbearbeiter/in für die Regionen Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Anzahl der im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 3:
Anzahl der Einzelabrufe im Los 3 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 1.165.
Losnummer: 4 – Sozialversicherungsfachangestellte/r für die Regionen Sachsen und Thüringen
Kurze Beschreibung:
Anzahl der im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer im Los 4:
Anzahl der Einzelabrufe im Los 4 während dieses Zeitraums, wobei Verlängerungen von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen nicht berücksichtigt wurden: 10.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen; 01067.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 9 der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr, unter Verwendung der Anlage 6 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrages geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre für das Los, auf welches sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können:
Los 1: 300 000 EUR
Los 2: 75 000 EUR
Los 3: 2 500 000 EUR
Los 4: -
Soweit ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten würde, hat er den addierten Umsatz für diese Lose nachzuweisen. Soweit der Bieter den addierten Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des Bieters für diese Lose.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG der zuständigen Erlaubnisbehörde in Kopie. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, vor Erteilung des Zuschlages diejenigen Bieter, welche für den Zuschlag in Betracht kommen, aufzufordern, für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vorzulegen.
A) gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG der zuständigen Erlaubnisbehörde in Kopie. Im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern behält sich die Auftraggeberin vor, vor Erteilung des Zuschlages diejenigen Bieter, welche für den Zuschlag in Betracht kommen, aufzufordern, für den/die vorgesehenen Unterauftragnehmer eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG vorzulegen.
b) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern, speziell in der Verwaltung, nachweisen unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich des Ansprechpartners mit Telefonnummer), der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes (einschließlich Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer) sowie der detaillierten Darstellung der Qualifikationen der überlassenen Arbeitnehmer, der Anzahl an überlassenen Leiharbeitnehmern und des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 7-1 bis 7-4 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. In diesem Zusammenhang sind der Rechnungswert, welcher auf die Leiharbeitnehmer mit den nachfolgend benannten Qualifikationen entfällt, und die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer mit diesen Qualifikationen innerhalb eines Jahres anzugeben.
b) detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe innerhalb der letzten 3 Jahre, welche Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern, speziell in der Verwaltung, nachweisen unter Angabe des Auftraggebers (einschließlich des Ansprechpartners mit Telefonnummer), der Leistungszeit, des Leistungsgegenstandes (einschließlich Tätigkeitsbereich der Leiharbeitnehmer) sowie der detaillierten Darstellung der Qualifikationen der überlassenen Arbeitnehmer, der Anzahl an überlassenen Leiharbeitnehmern und des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 7-1 bis 7-4 der Vergabeunterlagen, welche ggf. zu vervielfältigen ist. In diesem Zusammenhang sind der Rechnungswert, welcher auf die Leiharbeitnehmer mit den nachfolgend benannten Qualifikationen entfällt, und die Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer mit diesen Qualifikationen innerhalb eines Jahres anzugeben.
c) Darstellung der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren, gegliedert nach den Mitarbeitertypen/Berufsgruppen, für welche der Bieter ein Angebot abgibt, unter Verwendung der Anlage 8 der Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Zu b): Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los wenigstens 1 Referenzprojekt vergleichbarer Art und Umfang vorweisen können, welches Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern mit kaufmännischer Berufsausbildung (Lose 1 bis 3) und für Los 4 mit der Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r nachweist. Für die Lose 1 und 2 können die Referenzen auch die Überlassung von Arbeitnehmern mit den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung benannten Berufsausbildungen (Anlage 1-1 und Anlage 1-2 der Vergabeunterlagen; Los 1: abgeschlossene adäquate Berufsausbildung [z. B. FA f. Datenbereitstellung/FA f. Datenerfassung/FA f. Datenverarbeitung, Büroassistent,...]; Los 2: abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder Sekretär/in) enthalten. Die Referenzprojekte sind dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn bei diesen innerhalb eines Jahres mindestens die nachfolgende Anzahl an Leiharbeitnehmern überlassen worden ist:
Zu b): Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, die pro Los wenigstens 1 Referenzprojekt vergleichbarer Art und Umfang vorweisen können, welches Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern mit kaufmännischer Berufsausbildung (Lose 1 bis 3) und für Los 4 mit der Ausbildung als Sozialversicherungsfachangestellte/r nachweist. Für die Lose 1 und 2 können die Referenzen auch die Überlassung von Arbeitnehmern mit den in der jeweiligen Leistungsbeschreibung benannten Berufsausbildungen (Anlage 1-1 und Anlage 1-2 der Vergabeunterlagen; Los 1: abgeschlossene adäquate Berufsausbildung [z. B. FA f. Datenbereitstellung/FA f. Datenerfassung/FA f. Datenverarbeitung, Büroassistent,...]; Los 2: abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation, Bürokauffrau/Bürokaufmann oder Sekretär/in) enthalten. Die Referenzprojekte sind dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn bei diesen innerhalb eines Jahres mindestens die nachfolgende Anzahl an Leiharbeitnehmern überlassen worden ist:
Los 1: 18
Los 2: 2
Los 3: 130
Los 4: 1
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er für diese Lose die Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern mit der oben geforderten Qualifikation und Anzahl an Leiharbeitnehmern durch ein Referenzprojekt nachweisen. Dabei ist für das jeweilige Los die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer mit der oben benannten Qualifikation anzugeben.
Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, kann er für diese Lose die Kenntnisse und Erfahrungen in der Überlassung von Arbeitnehmern mit der oben geforderten Qualifikation und Anzahl an Leiharbeitnehmern durch ein Referenzprojekt nachweisen. Dabei ist für das jeweilige Los die Anzahl der überlassenen Leiharbeitnehmer mit der oben benannten Qualifikation anzugeben.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Erfurt.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Voraussichtliches Auftragsvolumen: Angaben zu dem voraussichtlichen Auftragsvolumen pro ausgeschriebenem MA-Typ/Berufsgruppe können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden.
Die Anzahl der Einzelabrufe im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 und die Anzahl der während dieses Zeitraums im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer je Los ist der Beschreibung zum jeweiligen Los zu entnehmen. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Die Anzahl der Einzelabrufe im Zeitraum Januar 2014 bis April 2016 und die Anzahl der während dieses Zeitraums im jeweiligen Monat bei der AOK PLUS eingesetzten Leiharbeitnehmer je Los ist der Beschreibung zum jeweiligen Los zu entnehmen. Die Angaben zum Auftragsvolumen dienen ausschließlich der Kalkulation und stellen kein garantiertes Abnahmevolumen dar, sodass die angegebene Menge auch signifikant über- bzw. unterschritten werden kann. Während der Vertragslaufzeit kann seitens der AOK PLUS auch kein Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitnehmern bestehen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Der AOK PLUS service GmbH wird ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der AOK PLUS aus diesem Vertrag eingeräumt. Bei Bedarf an der Überlassung eines Arbeitnehmers kann die AOK PLUS service GmbH auf Basis der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) für den benötigten Mitarbeitertyp/Berufsgruppe nach dem unter § 4 der Rahmenvereinbarung beschriebenen Verfahren einen Einzelauftrag erteilen. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt C.II. der Vergabeunterlagen und § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt.
Der AOK PLUS service GmbH wird ein Abrufrecht mit sämtlichen Rechten und Pflichten der AOK PLUS aus diesem Vertrag eingeräumt. Bei Bedarf an der Überlassung eines Arbeitnehmers kann die AOK PLUS service GmbH auf Basis der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) für den benötigten Mitarbeitertyp/Berufsgruppe nach dem unter § 4 der Rahmenvereinbarung beschriebenen Verfahren einen Einzelauftrag erteilen. Die weiteren Einzelheiten sind Punkt C.II. der Vergabeunterlagen und § 3 der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Bei der AOK PLUS service GmbH handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der AOK PLUS, deren Schwerpunkt derzeit in der Durchführung von Kampagnen zur ausgehenden Kontaktierung von Kunden im Multi-Channel-Ansatz, der Absicherung eines Überlaufes von eingehenden Anrufen sowie der Nachbearbeitung von Aktivitäten im Backoffice liegt.
Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für die Überlassung von Leiharbeitnehmern mit anderen Qualifikationen, insbesondere für Spezialisten, bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 500 000 EUR. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, gilt Folgendes: Die Vergabe des Auftrages erfolgt in diesem Fall unter den Erstplatzierten der Lose, welche zur Abgabe eines Preisangebotes aufgefordert werden. Sollte der Auftrag so nicht vergeben werden können, wird die Auftraggeberin entsprechend diesem Prozedere an die Zweiplatzierten der Lose und, falls dies ebenfalls nicht zur Vergabe des Auftrages führt, an die Drittplatzierten der Lose herantreten. Im Falle des Abrufs des/der Leiharbeitnehmer soll dieser im Übrigen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) mit Ausnahme des Preises erfolgen.
Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt für die Überlassung von Leiharbeitnehmern mit anderen Qualifikationen, insbesondere für Spezialisten, bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 500 000 EUR. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, gilt Folgendes: Die Vergabe des Auftrages erfolgt in diesem Fall unter den Erstplatzierten der Lose, welche zur Abgabe eines Preisangebotes aufgefordert werden. Sollte der Auftrag so nicht vergeben werden können, wird die Auftraggeberin entsprechend diesem Prozedere an die Zweiplatzierten der Lose und, falls dies ebenfalls nicht zur Vergabe des Auftrages führt, an die Drittplatzierten der Lose herantreten. Im Falle des Abrufs des/der Leiharbeitnehmer soll dieser im Übrigen zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) mit Ausnahme des Preises erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYY6UL.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
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gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die
Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...