Abschluss von Selektivverträgen nach § 140 a SGB V für den Alloplastischen Gelenkersatz (Knieendoprothetik) im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Selektivverträgen nach § 140 a SGB V zu Alloplastischem Gelenkersatz (Knieendoprothetik) im Rahmen eines sogenannten „open-House-Modells“. Für die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen steht die hochwertige medizinische Versorgung ihrer Versicherten im Mittelpunkt des Handelns. Im Rahmen des hier veröffentlichten Selektivvertrages wird der Fokus auf die stationäre Behandlung und deren Qualität für Versicherte der AOK Hessen gelegt, bei denen die Implantation einer Knieendoprothese notwendig ist.
Inhalt des Vertrages sind akutstationäre Leistungen durch den Vertragspartner sowie Rehabilitationsleistungen, welche durch kooperierende Rehabilitationseinrichtungen erbracht werden. Unter Vorgabe eines einheitliches Basisvertrages sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Krankenhäusern der Abschluss eines Vertrages nach § 140 a SGB V angeboten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-22 Auftragsbekanntmachung