Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten in Baden-Württemberg mit saisonalen Impfstoffen gegen Influenza für Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V für den Zeitraum vom 1.7.2017 bis zum 30.6.2019 – „Impfstoffe III“

AOK Baden-Württemberg

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit saisonalen Impfstoffen gegen Influenza nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat (ohne Altersobergrenze) für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Verträgen zur Durchführung von Schutzimpfungen nach § 132e Abs. 1 SGB V (in Verbindung mit § 20i Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V) zu Lasten der Auftraggeber oder eines der Auftraggeber verordnet werden.
Es werden gemäß den Angaben in Anhang B zwei Fachlose gebildet, wobei Fachlos 1 den Impfstoff als Fertigspritze mit Kanüle und Fachlos 2 den Impfstoff als Fertigspritze ohne Kanüle umfasst.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jedes Fachlos erteilt; ein Bieter kann jedoch höchstens für ein Fachlos den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung; das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen). Pro Fachlos wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-15 Auftragsbekanntmachung
2016-06-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Menge oder Umfang:
Näheres dazu, insbesondere zu den in der Vergangenheit abgegebenen Mengen der Impfstoffe, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. Der Schwellenwert für die Anwendung des Kartellvergaberechts ist überschritten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/baden-wuerttemberg 🌏
E-Mail: impfstoffe@bw.aok.de 📧
Fax: +49 7112593-917963 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 077-136293
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch. b) Auskünfte an die interessierten Unternehmen werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss/müssen in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet. **Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚Impfstoffe III‘ an folgende Adresse: Pharmaunternehmen, Ansprechpartner, Straße, PLZ Ort. Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden: ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“. ** Die Auftraggeber werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen interessierten Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n): — Nach Eingang der Interessensbekundung erhält das interessierte Unternehmen von der AOK Baden-Württemberg eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n). — Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat das interessierte Unternehmen der AOK Baden-Württemberg gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde. — Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK Baden-Württemberg vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen. Das interessierte Unternehmen erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Baden-Württemberg die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen per E-Mail übersandt. c) Die Pharmazentralnummern (PZN) der Impfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmern zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 31.05.2017, 12:00 Uhr nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird: — Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen), — Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung. Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN. Innerhalb derselben Frist ist ferner für die Impfstoffe die jeweilige Zulassung mittels eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorzulegen, für die nicht bereits die Vorlage im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt ist. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Impfstoffes ergeben: aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffs, bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss, cc) Darreichungsform und Angabe, ob es sich um einen Impfstoff mit oder ohne Kanüle handelt, sowie Angaben zur Verkehrsfähigkeit. Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen. Sind Verträge zum jeweiligen Fristablauf bereits geschlossen, handelt es sich bei dieser Mitteilungs- und Nachweispflicht hinsichtlich der konkreten PZN der Impfstoffe, die der Vertragspartner ab Vertragsbeginn in Verkehr bringt, um eine vertragliche Pflicht. d) Die Anschrift der Knappschaft, Regionaldirektion München (siehe Anhang A) lautet ab 1. Mai 2016 wie folgt: Putzbrunner Straße 73, 81739 München.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V zur Versorgung von Versicherten der Krankenkassen in Baden-Württemberg mit saisonalen Impfstoffen gegen Influenza nach § 20i Abs. 1 und 2 SGB V zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat (ohne Altersobergrenze) für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2019. Mit den ausgeschriebenen Verträgen werden gemäß § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V rabattierte Abgabepreise des pharmazeutischen Unternehmers (Rabatt-ApUs) vereinbart, die bei der Abgabe von Impfstoffen gelten, die nach Maßgabe von bestehenden oder zukünftigen Verträgen zur Durchführung von Schutzimpfungen nach § 132e Abs. 1 SGB V (in Verbindung mit § 20i Abs. 1 oder Abs. 2 SGB V) zu Lasten der Auftraggeber oder eines der Auftraggeber verordnet werden.
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Es werden gemäß den Angaben in Anhang B zwei Fachlose gebildet, wobei Fachlos 1 den Impfstoff als Fertigspritze mit Kanüle und Fachlos 2 den Impfstoff als Fertigspritze ohne Kanüle umfasst.
Die Bieter entscheiden selbst, für welche Fachlose sie Rabattangebote abgeben wollen. Der Zuschlag wird gesondert für jedes Fachlos erteilt; ein Bieter kann jedoch höchstens für ein Fachlos den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung; das Nähere hierzu ergibt sich aus den Vergabeunterlagen). Pro Fachlos wird ein Vertrag nur mit einem pharmazeutischen Unternehmer (Bieter oder Bietergemeinschaft) geschlossen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt die Versorgung der Versicherten gem. § 132e Abs. 2 Satz 2 SGB V nach näherer Maßgabe des Vertrages jeweils ausschließlich mit dem vereinbarten Impfstoff.
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Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Saisonale Impfstoffe gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunit-Impfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe): zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat, ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze mit Kanüle, 1er- und 10er-Packungen sowie ggf. weitere Packungsgrößen
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Saisonale Impfstoffe gegen Influenza (nichtadjuvantierte Spalt- und/oder Subunit-Impfstoffe einschließlich virosomale Impfstoffe): zur Impfung der Versicherten ab dem vollendeten 6. Lebensmonat, ohne Altersobergrenze, als Fertigspritze ohne Kanüle, 1er- und 10er-Packungen sowie ggf. weitere Packungsgrößen
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Die Bieter haben mit dem Angebot nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit einzureichen.
b) Die Bieter haben mit dem Angebot einen einfachen Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1.1.2016) vorzulegen; ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
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c) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG bzw. Art. 40 RL 2001/83 EG nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
d) Die Bieter haben mit dem Angebot eine Bescheinigung einer Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt. Dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1.1.2016 sein. Ausländische Bieter haben den geforderten Nachweis durch eine entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, zu erbringen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen mit dem Angebot eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Impfstoffe vorzulegen.
b) die jeweilige Zulassung zu den vom Angebot umfassten Impfstoffen durch Vorlage eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), vorzulegen. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Impfstoffes ergeben:
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aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffs,
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters/Vertragspartners als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss,
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cc) Darreichungsform und Angabe, ob es sich um einen Impfstoff in einer Fertigspritze mit oder ohne Kanüle handelt, sowie
dd) Angaben zur Verkehrsfähigkeit.
Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z.B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen.
b) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insb. beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) hat der Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) oder eine Ablichtung eines entsprechenden abgeschlossenen Liefervertrages oder eines Auszuges daraus bezogen auf den ausgeschriebenen Impfstoff vorlegt, aus dem sich (jeweils nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen) mindestens die Lieferverpflichtung des Drittunternehmens dem Bieter gegenüber einschließlich der zur Verfügung gestellten Produktionskapazitäten und die Vertragsdauer ergeben, (§ 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Zu den – bereits in der Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (s.o. a)) – zu benennenden Drittunternehmen zählen:
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— die Auftragshersteller der Impfstoffe i. S. des § 9 AMWHV, in deren Produktionsstätten die angebotenen Impfstoffe hergestellt werden (Hersteller des Impfstoffs aus Grundstoffen und/oder Abfüller; nicht jedoch dritte Unternehmen, die lediglich die Tätigkeiten des Verpackens und des Herstellens des Grundstoffs übernehmen sollen), und ggf. zwischen Bieter und Auftragshersteller zwischengeschaltete Unternehmen,
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— nicht dagegen Postdienstleister, Ärzte, Apotheker und pharmazeutische Großhändler sowie Auftragsprüfer von Arzneimitteln i. S. des § 9 AMWHV und Unternehmen, die ausschließlich mit der Freigabe i. S. des § 25 AMWHV beauftragt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts Drittunternehmen sein können („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
Die Verpflichtungserklärungen der benannten Drittunternehmen können wahlweise in der deutschen oder der englischen Fassung abgegeben werden. Sie sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) einzureichen. Die Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen müssen den Auftraggebern – im Gegensatz zu vorangegangenen Ausschreibungsrunden – mit Abgabe des Angebots (innerhalb der Angebotsfrist) im Original vorgelegt werden; eine Kopie reicht nicht aus. Legt der Bieter die Ablichtung eines Liefervertrages oder eines Auszuges daraus vor, behalten sich die Auftraggeber vor, nach Ablauf der Angebotsfrist die Nachreichung einer beglaubigten Ablichtung zu verlangen. Ist der Liefervertrag nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst, ist innerhalb der Angebotsfrist zudem eine unbeglaubigte deutschsprachige Übersetzung des Liefervertrages bzw. des Auszuges daraus einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten: S. o. III.2.2.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vgl. Vergabe- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform, bei der die einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Gem. § 132e Abs. 2 i. V. m. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die ausgeschriebenen Impfstoffe, in Betracht. Im Fall einer Bietergemeinschaft sind die in Abschnitt III.2.1) und III.2.2) genannten Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Zusätzlich ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-14 📅
Öffnungsort: AOK Baden-Württemberg, Presselstr. 19, 70191 Stuttgart.
Ort des Eröffnungstermins: AOK Baden-Württemberg, Presselstr. 19, 70191 Stuttgart.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DAK-Gesundheit
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: HEK – Hanseatische Krankenkasse
Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Postleitzahl: 22041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Handelskrankenkasse (hkk)
Postanschrift: Martinistraße 26
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Name des öffentlichen Auftraggebers: BKK Landesverband Süd, Regionaldirektion Baden-Württemberg
Postanschrift: Stuttgarter Straße 105
Postort: Kornwestheim
Postleitzahl: 70806
Name des öffentlichen Auftraggebers: IKK Classic
Postanschrift: Tannenstraße 4b
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Name des öffentlichen Auftraggebers: Barmer gek
Postanschrift: Axel-Springer-Straße 44
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Name des öffentlichen Auftraggebers: Techniker Krankenkasse (TK)
Postanschrift: Bramfelder Straße 140
Postleitzahl: 22305
Name des öffentlichen Auftraggebers: Knappschaft, Regionaldirektion München
Postanschrift: Friedrichstr. 19
Postort: München
Postleitzahl: 80801
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Landwirtschaftliche Krankenkasse
Postanschrift: Weißensteinstraße 70-72
Postort: Kassel
Postleitzahl: 34131
Kontakt
Kontaktperson: AOK Baden-Württemberg
Herrn Frank Wienands

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die AOK Baden-Württemberg führt die Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der in Anhang A genannten Krankenkassen und Krankenkassenverbände durch.
b) Auskünfte an die interessierten Unternehmen werden ausschließlich per E-Mail erfolgen. Um eine geordnete E-Mail-Kommunikation sicherzustellen, werden alle interessierten Unternehmen aufgefordert, bei Anforderung der Vergabeunterlagen das Unternehmen, die Adresse des Unternehmens und Ansprechpartner sowie eine oder mehrere E-Mail-Adresse(n) zu benennen, über welche die Kommunikation auch während des weiteren Verfahrens abgewickelt werden soll. Diese E-Mail-Adresse(n) muss/müssen in korrekter Schreibweise im Textfeld der E-Mail enthalten sein (nicht im Signaturfeld), mit der ein interessiertes Unternehmen sein Interesse an der Ausschreibung bekundet.
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**Beispiel für eine solche E-Mail: „Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten Sie um Zusendung der Vergabeunterlagen zu Ihrer im TED veröffentlichten Ausschreibung ‚Impfstoffe III‘ an folgende Adresse:
Pharmaunternehmen,
Ansprechpartner,
Straße,
PLZ Ort.
Für die E-Mail-Kommunikation bitten wir Sie, folgende Mailadressen(n) zu verwenden:
ansprechpartner1@pharmaunternehmen.de (ansprechpartner2@pharmaunternehmen.de)“. **
Die Auftraggeber werden diese E-Mail-Adresse(n) für die weitere Kommunikation mit dem jeweiligen interessierten Unternehmen im Rahmen des Vergabeverfahrens verwenden, sofern sie mittels des folgenden Verfahrens verifiziert werden konnte(n):
— Nach Eingang der Interessensbekundung erhält das interessierte Unternehmen von der AOK Baden-Württemberg eine Testnachricht an die von ihm benannte(n) E-Mail-Adresse(n).
— Den ordnungsgemäßen Empfang dieser Testnachricht hat das interessierte Unternehmen der AOK Baden-Württemberg gegenüber unverzüglich per Antwort-E-Mail zu bestätigen. Die Antwort-E-Mail ist unter derselben E-Mail-Adresse abzusenden, unter der die Testnachricht empfangen wurde.
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— Sobald die Empfangsbestätigung der Testnachricht der AOK Baden-Württemberg vorliegt, ist die Verifizierung für die jeweilige E-Mail-Adresse abgeschlossen.
Das interessierte Unternehmen erhält nach erfolgreicher Verifizierung mindestens einer E-Mail-Adresse von der AOK Baden-Württemberg die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen per E-Mail übersandt.
c) Die Pharmazentralnummern (PZN) der Impfstoffe, die der Bieter im Falle des Zuschlags ab Beginn der Vertragslaufzeit in den Verkehr bringt und die nach Maßgabe des Vertrages in seinen Anwendungsbereich fallen, müssen nicht schon mit dem Angebot mitgeteilt werden. Sie sind von den als Zuschlagsempfänger ausgewählten pharmazeutischen Unternehmern zwei Wochen nach Erhalt der Vorabinformation, spätestens jedoch bis zum 31.05.2017, 12:00 Uhr nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen der angegebenen Kontaktstelle in Schriftform mitzuteilen, und zwar unter Beifügung der folgenden Nachweise, soweit die PZN zum Zeitpunkt der Meldung nicht bereits in der Lauer-Taxe geführt wird:
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— Unterlagen zur Meldung von Produktspezifika an die IFA GmbH (Auftragsdeckblatt der IFA GmbH mit allen produktspezifischen Anlagen),
— Unterlagen der IFA GmbH zum Nachweis der PZN-Zuteilung/-Vorabzuteilung.
Wird die PZN bereits in der Lauer-Taxe geführt, genügt die Mitteilung der jeweiligen PZN. Innerhalb derselben Frist ist ferner für die Impfstoffe die jeweilige Zulassung mittels eines Auszugs aus dem öffentlichen Teil (AJ29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vorzulegen, für die nicht bereits die Vorlage im Rahmen der Angebotsabgabe erfolgt ist. Dabei müssen sich aus dem Auszug die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation des vereinbarten Impfstoffes ergeben:
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aa) Name/Bezeichnung des Impfstoffs,
bb) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Impfstoffs berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des pharmazeutischen Unternehmers als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf den vereinbarten Impfstoff nachgewiesen werden muss,
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cc) Darreichungsform und Angabe, ob es sich um einen Impfstoff mit oder ohne Kanüle handelt, sowie Angaben zur Verkehrsfähigkeit.
Fehlende Angaben sind durch geeignete ergänzende Unterlagen (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) nachzuweisen. Sind Verträge zum jeweiligen Fristablauf bereits geschlossen, handelt es sich bei dieser Mitteilungs- und Nachweispflicht hinsichtlich der konkreten PZN der Impfstoffe, die der Vertragspartner ab Vertragsbeginn in Verkehr bringt, um eine vertragliche Pflicht.
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d) Die Anschrift der Knappschaft, Regionaldirektion München (siehe Anhang A) lautet ab 1. Mai 2016 wie folgt: Putzbrunner Straße 73, 81739 München.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 077-136293 (2016-04-15)
Ergänzende Angaben (2016-06-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-17 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 119-212022
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 077-136293
ABl. S-Ausgabe: 119
Quelle: OJS 2016/S 119-212022 (2016-06-17)