Abtransport und Verwertung/Entsorgung von Klärschlamm (ca. 25-30 % TS) für den Zeitraum November 2016 bis Dezember 2020 (ca. 50 000 t Klärschlamm). Für den im Klärwerk der Stadt Würzburg anfallenden, entwässerten Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung, Mainaustraße 54, 97082 Würzburg, ist vom Auftragnehmer ein gesichertes Verwertungskonzept nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung wie auch der sonstigen Vertragsbedingungen anzubieten und dieses im Auftragsfalle umzusetzten. Hierin ist unter anderem auch die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlagen sowie die angedachten Verwertungs- / Entsorgungskonzept und Absatzmöglichkeiten für das aus dem Klärschlamm erzeugte Substrat lückenlos darzustellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Menge oder Umfang:
Abtransport und Verwertung/Entsorgung von Klärschlamm (ca. 25-30 % TS) für den Zeitraum November 2016 bis Dezember 2020 (ca. 50 000 t Klärschlamm).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Postleitzahl: 97080
Postort: Würzburg
Kontakt
E-Mail: christine.neuland@stadt.wuerzburg.de📧
Telefon: +49 931374130📞
Fax: +49 931374199 📠
Abtransport und Verwertung/Entsorgung von Klärschlamm (ca. 25-30 % TS) für den Zeitraum November 2016 bis Dezember 2020 (ca. 50 000 t Klärschlamm).
Für den im Klärwerk der Stadt Würzburg anfallenden, entwässerten Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung, Mainaustraße 54, 97082 Würzburg, ist vom Auftragnehmer ein gesichertes Verwertungskonzept nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung wie auch der sonstigen Vertragsbedingungen anzubieten und dieses im Auftragsfalle umzusetzten.
Für den im Klärwerk der Stadt Würzburg anfallenden, entwässerten Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle zur Verwertung, Mainaustraße 54, 97082 Würzburg, ist vom Auftragnehmer ein gesichertes Verwertungskonzept nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung wie auch der sonstigen Vertragsbedingungen anzubieten und dieses im Auftragsfalle umzusetzten.
Hierin ist unter anderem auch die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Anlagen sowie die angedachten Verwertungs- / Entsorgungskonzept und Absatzmöglichkeiten für das aus dem Klärschlamm erzeugte Substrat lückenlos darzustellen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auf § 122 GWB i.V.m. § 42 VGV wird hingewiesen.
Die Eignung ist unter anderem durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) oder durch Abgabe der Eigenerklärung gem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage 2 und 2a) nachzuweisen.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, vorzulegen. Auf Anlage 2a „Eigenerklärungen“, Nr. 2 wird hingewiesen.
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, vorzulegen. Auf Anlage 2a „Eigenerklärungen“, Nr. 2 wird hingewiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit Angebotsabgabe den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen und diese für die Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten:
Personenschäden 5 000 000 EUR;
Sachschäden: 5 000 000 EUR;
Vermögensschäden: 5 000 000 EUR.
Der Nachweis ist durch Vorlage einer Bestätigung der entsprechenden Haftplichtversicherung zu führen.
b)
Ebenso ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren i. H. v. 5 500 000 EUR im Bereich der Klärschlammentsorgung nachzuweisen
Der Nachweis ist durch Abgabe der Eigenerklärung gem. Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage 2a) zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist vom Auftragnehmer die als Anlage 15 beigefügte Eigenerklärung abzugeben, in welchem die vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungs- und Entsorgungswege lückenlos darzustellen sind.
Insbesondere hat der Auftragnehmer seine Eignung für einen ordnungsgemäßen Abtransport sowie einer ordnungsgemäßen Verwertung / Entsorgung des Klärschlammes durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 52 KrW-/AbfG, durch Vorlage einer Transportgenehmigung gem. § 49 KrW/AbfG, durch Vorlage der Genehmigungsbescheide nach BImSchG für den Betrieb einer oder mehrerer Kompostierungsanlagen und Zwischenlager (freigehaltene Zwischenlagermenge mind. 500 t), der Darstellung der kurzfristigen Fahrzeugdisposition (2 Stunden nach Abruf), der Angabe der insgesamt verwerteten Klärschlammmenge in den letzten drei Jahren, sowie durch Angabe von 5 Referenzobjekten innerhalb der letzten 3 Jahre mit Ansprechpartner, über jeweils ein jährliches Kontingent von mindestens 8 000 t zu verwertenden oder zu entsorgenden Klärschlamms, lückenlos nachzuweisen.
Insbesondere hat der Auftragnehmer seine Eignung für einen ordnungsgemäßen Abtransport sowie einer ordnungsgemäßen Verwertung / Entsorgung des Klärschlammes durch Vorlage einer Zertifizierung nach § 52 KrW-/AbfG, durch Vorlage einer Transportgenehmigung gem. § 49 KrW/AbfG, durch Vorlage der Genehmigungsbescheide nach BImSchG für den Betrieb einer oder mehrerer Kompostierungsanlagen und Zwischenlager (freigehaltene Zwischenlagermenge mind. 500 t), der Darstellung der kurzfristigen Fahrzeugdisposition (2 Stunden nach Abruf), der Angabe der insgesamt verwerteten Klärschlammmenge in den letzten drei Jahren, sowie durch Angabe von 5 Referenzobjekten innerhalb der letzten 3 Jahre mit Ansprechpartner, über jeweils ein jährliches Kontingent von mindestens 8 000 t zu verwertenden oder zu entsorgenden Klärschlamms, lückenlos nachzuweisen.
Sämtliche geforderten Eigenerklärungen sowie Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach den tatsächlich verladenen und Verwerte-ten/Entsorgten nachgewiesenen Mengen. Als Grundlage für die Abrechnung dienen die an der geeichten Waage des Klärwerkes der Stadt Würzburg erstellten Wiegescheine.
Ergänzung zu § 13 ZVB/L:
Zahlungen werden im Allgemeinen monatlich, jedoch nicht öfter als alle 2 Wochen, gewährt. Die Rechnungen sind durch Wiegescheine und Begleitscheine zu belegen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Sonstige Ausführungsbedingungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 6) sowie dem Verwertungskonzept (Anlage 15).
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Verrechnungsscheck, der der Anforderung beiliegen muss. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
Alternativ ist die Kostenerstattung per Banküberweisung auf folgende Konten des Entwässerungsbetriebes der Stadt Würzburg möglich.
Sparkasse Mainfranken Würzburg
BLZ 790 500 00 × Konto: 42 00 00 67
IBAN DE92 7905 0000 0042 0000 67
BIC BYLADEM1SWU
Fürstlich Castell'sche Bank Würzburg
BLZ 790 300 01 × Konto: 90 00
IBAN DE93 7903 0001 0000 0090 00
BIC FUCEDE77XXX
HypoVereinsbank Würzburg
BLZ 790 200 76 × Konto: 81 31 25
IBAN DE16 7902 0076 0000 8131 25
BIC HYVEDEMM455
Postbank Nürnberg
BLZ 760 100 85 × Konto: 64 78 85 2
IBAN DE88 7601 0085 0006 4788 52
BIC PBNKDEFF760
Bei Kostenerstattung per Banküberweisung ist es jedoch zwingend erforderlich eine Kopie der Überweisung beizulegen dem Anforderungsschreiben beizufügen.
Als Verwendungszweck ist „Ausschreigung Klärschlamm Klärwerk Würzburg“, anzugeben.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️