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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen. Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Nachweise abzugeben:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar;
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen;
— Bestätigung über die Einhaltung der Normreihe EN 50121 für Bahnanwendungen. Für den Betrieb von technischen Geräten ist die Einhaltung der Normreihe 50121, elektromagnetische Verträglichkeit zwingend erforderlich. Die Konformität ist zu bestätigen und falls erforderlich nachzuweisen.
— Angaben Referenzprojekte über die bereits entwickelte Herstellung von in Serienproduktion gefertigten industriell eingesetzten Switche (> 100 Stück) mit Power over Ethernet.
Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“):
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letzt verbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekannt.
Herstellung von in Serienproduktion gefertigten industriell eingesetzten Switche (> 100 Stück) mit Power over Ethernet.
Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“):
(a) Bieter, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag benennen und Art und Umfang des Drittunternehmerleistung bezeichnen. Die benannten Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden.
(b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letzt verbindlichen Angebote erfolgen.
(c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekannt.
Machung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
(d) Spätestens mit Abgabe des Teilnahmeantrags haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 47 Abs. 1 SektVO nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachzuweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
(e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangeln der Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
Hierzu ist die Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 SektVo des Drittunternehmens Vorzulegen auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen und werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.