Administration und Umsetzung des Bundesprogramms „Staffel“: Soziale Teilhabe durch Arbeit für jüngere Flüchtlinge und erwerbslose Leistungsberechtigte

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

I. Ziel des Auftrags:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Administration von Modellprojekten im Rahmen der Bundesprogramms „STAFFEL“ zu beauftragen. Der zu vergebende Auftrag soll die Übernahme von verwaltungsmäßigen und programmbegleitenden Aufgaben bei der Prüfung und Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen des Programms umfassen.
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II. Hintergrund des Auftrags:
Aktuell kommen viele Menschen neu nach Deutschland, die über kurz oder lang eine Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt suchen werden. Insbesondere bei jüngeren Flüchtlingen mit guten Bleibechancen geht das BMAS davon aus, dass diese zwar motiviert sind, aber noch keinerlei Erfahrung auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben. Soweit Kenntnisse der deutschen Sprache fehlen, wird dies eine hohe Motivation nicht sofort ausgleichen können. Gleichzeitig gibt es viele jüngere inländische leistungsberechtigte Personen, die ebenfalls eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt suchen und die einen Übergang in reguläre Beschäftigung nicht ohne weiteres schaffen.
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Sowohl jüngere Leistungsberechtigte als auch jüngere Flüchtlinge haben noch ein langes Berufsleben vor sich, daher stehen beide Personengruppen gleichermaßen im Fokus der zu fördernden Modellprojekte. Diese sollen Aktivitäten für zugewanderte Flüchtlinge nach ihrem Rechtskreiswechsel in das SGB II und inländische Leistungsberechtigte im SGB II bündeln, um neue Wege bei der Integration in Arbeit und in die Gesellschaft zu gehen. Konkret werden für einen befristeten Zeitraum Arbeitsverhältnisse gefördert, die mit Leistungsberechtigten und zu-gewanderten Flüchtlingen besetzt werden sollen.
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Geförderte Arbeitsverhältnisse allein reichen allerdings nicht aus, um eine Bündelung der Aktivitäten für beide Personengruppen sinnvoll umzusetzen. Vielmehr bedarf es flankierender Anstrengungen in Form von Anleitung und Begleitung: Für inländische Leistungsberechtigte kann dies etwa Coaching sein, wenn z. B. eine Lebenssituation stabilisiert werden muss. Für zugewanderte Flüchtlinge kann dies psychosoziale Betreuung sein, wenn z. B. Traumata bewältigt werden müssen.
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III. Gegenstand des Auftrags:
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Programmadministration des Bundesprogramms „STAFFEL“. Hierunter fallen insbesondere:
— Übernahme von verwaltungstechnischen/administrativen Aufgaben bei der Vorbereitung und Bewilligung von Zuwendungen, gegebenenfalls einschließlich eigenverantwortlicher Bescheiderteilung im Rahmen einer Beleihung (s. Nr. III.4);
— Übernahme der fachlichen Begleitung der Projekte, vor dem Hintergrund der jeweils gültigen Förderrichtlinie und ihrer zentralen Ziele (s. Nr. III.3);
— Beratung bei der konzeptionellen Fortentwicklung der Projektförderung;
— Unterstützung/Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten.
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III. 1 Umfang der Projektförderung zur Darstellung des Leistungsumfangs:
Der Umfang der Projektförderung bemisst sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Nach der bisherigen unverbindlichen mittelfristigen Finanzplanung des BMAS stehen für die Bewilligung von neuen Projekten im Rahmen des Programms „STAFFEL“ insgesamt ca. 21 000 000 EUR über eine Laufzeit von 3 Jahren zur Verfügung. Inwiefern diese Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, hängt von künftigen Haushaltsaufstellungen ab.
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Im Rahmen des Programms sollen mindestens 15 Projekte bewilligt werden. Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu 3 Jahren.
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Die Programmadministration durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin erfolgt unter Beachtung der
— Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung – BHO (§§ 23, 44 BHO sowie Verwaltungsvorschriften und Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – ANBest-P und den Abrufrichtlinien des Bundes) sowie den
— Vorschriften des Tarifrechts für den öffentlichen Dienst (z. B. Stellenbewertung, Besserstellungsverbot).
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III. 2 Aufgaben im Rahmen der Administration von Projekten
Die Administration der unter III. 1 beschriebenen Projektförderung, einschließlich Weiterführung und Abschluss der vor dem Vertragsbeginn der ausgeschriebenen Leistung bewilligten Projekte umfasst jeweils sämtliche Schritte des Zuwendungsverfahrens gemäß Vorschriften der BHO:
— Beratung von Förderinteressenten und Antragstellern;
— Zuwendungsrechtliche Bearbeitung der vom BMAS abschließend zur Förderung ausgewählten Anträge gem. §§ 23, 44 BHO und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften und den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) einschließlich der Dokumentation der Antragsprüfung;
— Erfassen der Projekte in der Zuwendungsdatenbank des Bundes (ZWDB) und laufende Pflege der Datensätze (technische Voraussetzungen für einen Zugang zur ZWDB sind obligatorisch);
— Pflege und Entwicklung einer Projektdatenbank;
— Pflege und Entwicklung eines Monitoringtools;
— Nachhalten von Terminen zur Abgabe von Sachstands-, Zwischen- und Abschlussberichten), sh. auch III.3;
— Fristgerechte Prüfung der Verwendungsnachweise (Zwischen- und Endverwendungsnachweise) einschließlich der Dokumentation der Prüfungsergebnisse;
— Jährliche Unterrichtung des BMAS (Geschäftsbericht) über
— >Tätigkeiten im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung und ggf. Beleihung
(s. III.4);
— > bisher getätigte Arbeitsschritte und -ergebnisse (fachlich und finanziell);
— > sowie über den geplanten weiteren Arbeitsverlauf in Quartalsberichten (Übersicht der gestellten Projektanträge sowie der beantragten und bewilligten Fördermittel und deren Mittelabfluss);
— > Information des BMAS bei erheblichen Abweichungen vom geplanten Verlauf und bei besonderen Vorkommnissen (z. B. vorzeitige Beendigung eines Vorhabens, notwendige Zieländerungen, erhebliche Abweichungen von der Planung) sowie Dokumentation der Ergebnisse;
— Bericht vorab über Entscheidungen zu Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden, Änderungsbescheiden zwecks zusätzlicher Mittelbewilligung und -auszahlung sowie Maßnahmen der Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von mehr als 2.000,00 Euro und Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem BMAS;
— Zuarbeit zu ad hoc-Anfragen aus dem BMAS (u. a. Erstellung von Übersichten außerhalb der Berichtszeiträume, Textbeiträge zu Anfragen mit Projektbezug);
— Teilnahme an Abstimmungstreffen mit BMAS sowie anderen Dienstleistern des BMAS im Rahmen der Projektförderung;
— Der Austausch von Akten wird per Kurierdienst durch den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin sichergestellt.
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III. 3 Aufgaben im Rahmen der fachlichen Begleitung von Projekten:
— Koordination und Mitarbeit bei der fachlichen Bewertung von Sachstands-, Zwischen- und Abschlussberichten in Abstimmung mit dem BMAS;
— Enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den fachlichen Projektbegleitern vom BMAS;
— Mitwirkung bei der Erstellung von Pressemitteilungen, Newslettern sowie sonstigen öffent-lichkeitswirksamen Maßnahmen;
— Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Programms und bei der Entwicklung von thematischen Förderschwerpunkten.
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Eine präzise Bestimmung des Leistungsumfanges ist hinsichtlich des Umfangs und der Laufzeit der Projekte sowie der Anzahl der Projektbeteiligten im Voraus nicht möglich. Im Rahmen des vorgesehenen Verhandlungsverfahrens werden die vorstehend beschriebenen Leistungen näher zu konkretisieren sein. Ein hoher Stellenwert wird dabei – unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen – einer besonders kunden- und serviceorientierten Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung gegenüber den Zuwendungsnehmern beigemessen, deren konkrete Ausgestaltung (z. B. an einem Fallbeispiel) ebenfalls Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein wird.
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III. 4 Bedarfsposition: Aufgaben im Rahmen der Beleihung:
Eine Beleihung des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin nach § 44 Abs. 3 BHO ist grundsätzlich beabsichtigt. Unter anderem wird die Beleihung davon abhängen, dass die Voraussetzungen gem. § 44 Abs. 3 BHO i. V. m. Nr. 19 und 20 VV-BHO zu § 44 BHO erfüllt und die erforderlichen Einwilligungen erteilt sind. Die Beleihung ist daher eine einseitige Option des BMAS im Einvernehmen mit dem BMF. Ein Anspruch auf Beleihung besteht nicht.
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Im Rahmen der Beleihung sind folgende Tätigkeiten zu erbringen:
— Erlass der Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid (VV Nr. 5 zu § 44 BHO);
— Erlass von Ablehnungs-, Änderungs- und Rückforderungsbescheiden gemäß VwVfG;
— Anhörung gemäß § 28 VwVfG;
— Erhebung von Zinsen gemäß § 49a VwVfG;
— Treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln und Weiterleitung an die Projektnehmer;
— Selbstständige Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten (z. B. bei der Rücknahme oder dem Widerruf von Verwaltungsakten sowie bei der Geltendmachung von Forderungen) in Abstimmung mit dem BMAS. Hierzu wird der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin mit hoheitlichen Rechten zur Bescheiderteilung beliehen. Die konkreten Regelungen zur Beleihung sind im Werkvertrag enthalten. Die Beleihung erfolgt durch Verwaltungsakt nach Maßgabe der Ziffer 20.2 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 BHO (VV-§ 44 BHO).
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IV. Zeitplan und optionale Verlängerung:
Die Programmadministration ist ab dem Tag der Zuschlagserteilung (ggf. auch ohne Aufgaben im Rahmen der Beleihung) in vollem Umfang aufzunehmen. Die Leistungen sind zunächst bis zum 30.6.2020 zu erbringen, beginnend voraussichtlich am 1.9.2016. Das BMAS behält sich eine einseitige Option zur Verlängerung (ggf. auch ohne Aufgaben im Rahmen der Beleihung) des Auftrags um weitere 6 Monate vor.
VI. Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Berlin.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-01 Auftragsbekanntmachung
2016-04-06 Ergänzende Angaben
2016-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge