Administration und Weiterentwicklung der Webanwendung AOK-Pflegenavigator

AOK-Bundesverband GbR

Gegenstand der Ausschreibung sind die Sicherstellung des Betriebes, der Support und die Weiterentwicklung des AOK-Pflegenavigators (siehe http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/). Hardware und Quellcodes sind Eigentum der AOK und der Zugriff/Zugang wird durch den Service Provider der AOK zur Verfügung gestellt. Mit der Sicherstellung des Betriebes ist die Verfügbarkeit der Anwendung und ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen verbunden. Der Support muss für die Administratoren der AOKs, dem Ansprechpartner des AOK-Bundesverbandes und dem Service Provider der AOK gewährleistet werden. Bei der Weiterentwicklung sind aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das 2. Pflegestärkungsgesetz bis zum 31.12.2016 erforderliche Anpassungen an den Schnittstellen mit den Datenimporten der AOKs (Anpassung der Datenstruktur, des XML-Importes), der Aufbereitung der Daten in der Administratoren-Schnittstellen, sowie in der Darstellung der Weboberfläche (z.B. Darstellung der Preise, Umstellung Pflegestufe auf Pflegegrade) umzusetzen. Ebenfalls anzupassen ist die Darstellung der sog. Pflege-Transparenzberichte entsprechend der Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes inkl. der Anpassung des Datenimportes durch den Service Provider der DatenClearingsstelle DCS Pflege.
Die Weiterentwicklung sieht darüber hinaus die Umsetzung der Veröffentlichung der Preisvergleichslisten für niedrigschwellige Angebote der Betreuung und Entlastung vor. Hierfür ist die Weboberfläche um die Suchfunktion und Anzeige dieser Angebote weiterzuentwickeln sowie der Datenimport von der DCS Pflege sicherzustellen. Während der Vertragslaufzeit sind darüber hinaus weitere Weiterentwicklungen geplant: Umstellung des Pflege-Navigators auf das Zeichensatzencoding UTF-8, Erweiterung des Sicherheitspaketes (z.B. bei der Passwortvergabe), Suchmaschinen Optimierung (SEO), Layout-Anpassung an www.aok.de – Ansicht auf mobile Endgeräte, Verbesserung der Geodatenkoordinatenbasis für die Umkreissuche.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-15 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 056-094292
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. (2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern. (3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. (4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren AOK-Pflegenavigator“. (5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 15.04.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei: AOK-Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, — Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin, — Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin. Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden. (6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren AOK-Pflegenavigator“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten. (7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften: (a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. (b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird. (8) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe: (a) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. (b) Will der Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bewerber seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will. (c) Die erforderlichen Eignungsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. (d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). (9) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern: (a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt. (b) Will der Bewerber Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. (c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich. (d) Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen der vom Bewerber benannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt. (e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind die Sicherstellung des Betriebes, der Support und die Weiterentwicklung des AOK-Pflegenavigators (siehe http://www.aok-pflegeheimnavigator.de/). Hardware und Quellcodes sind Eigentum der AOK und der Zugriff/Zugang wird durch den Service Provider der AOK zur Verfügung gestellt. Mit der Sicherstellung des Betriebes ist die Verfügbarkeit der Anwendung und ggf. Einleitung entsprechender Maßnahmen verbunden. Der Support muss für die Administratoren der AOKs, dem Ansprechpartner des AOK-Bundesverbandes und dem Service Provider der AOK gewährleistet werden. Bei der Weiterentwicklung sind aufgrund gesetzlicher Änderungen durch das 2. Pflegestärkungsgesetz bis zum 31.12.2016 erforderliche Anpassungen an den Schnittstellen mit den Datenimporten der AOKs (Anpassung der Datenstruktur, des XML-Importes), der Aufbereitung der Daten in der Administratoren-Schnittstellen, sowie in der Darstellung der Weboberfläche (z.B. Darstellung der Preise, Umstellung Pflegestufe auf Pflegegrade) umzusetzen. Ebenfalls anzupassen ist die Darstellung der sog. Pflege-Transparenzberichte entsprechend der Vorgaben des GKV-Spitzenverbandes inkl. der Anpassung des Datenimportes durch den Service Provider der DatenClearingsstelle DCS Pflege.
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Die Weiterentwicklung sieht darüber hinaus die Umsetzung der Veröffentlichung der Preisvergleichslisten für niedrigschwellige Angebote der Betreuung und Entlastung vor. Hierfür ist die Weboberfläche um die Suchfunktion und Anzeige dieser Angebote weiterzuentwickeln sowie der Datenimport von der DCS Pflege sicherzustellen. Während der Vertragslaufzeit sind darüber hinaus weitere Weiterentwicklungen geplant: Umstellung des Pflege-Navigators auf das Zeichensatzencoding UTF-8, Erweiterung des Sicherheitspaketes (z.B. bei der Passwortvergabe), Suchmaschinen Optimierung (SEO), Layout-Anpassung an www.aok.de – Ansicht auf mobile Endgeräte, Verbesserung der Geodatenkoordinatenbasis für die Umkreissuche.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr sofern sie nicht ein halbes Jahr vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register eines EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in Kopie, der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages nicht älter als vom 1.10.2015 ist.
(2) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit: Zusicherung, dass keiner der in § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG genannten Fälle vorliegt.
(3) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber hat dabei jeweils einen Jahresgesamtumsatz in Höhe von mindestens 600.000 EUR nachzuweisen.
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(2) Nachweis (Kopie) einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall für Sach– und Vermögensschäden abgedeckt sind:
— 500.000 EUR für Sachschäden,
— 1.000.000 EUR für Vermögensschäden.
Sofern und soweit keine entsprechende Versicherung besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen bzw. die bestehende Versicherung entsprechend erweitert wird.
(3) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe von mindestens 2 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzleistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbrachten wurden, mit Angabe der Internetadresse, des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers, einer Darstellung von Inhalt und Umfang der Leistung sowie Angaben zur Vergleichbarkeit des benannten Referenzprojektes mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand. Vergleichbar sind insbesondere der Betrieb, der Support und die Verantwortung für ein Onlineportal mit offenen und geschützten Bereichen (Login).
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(2) Benennung und Darstellung der deutschsprachigen, für die Projektleitung verantwortlichen Personen und deren Stellvertreter in einem Kurzlebenslauf unter Angabe der Berufserfahrung im Aufbau/Betrieb von Online-Informationsportalen, der Berufsjahre als Projektleiter in dem genannten Segment sowie Darlegung der fachlichen Ausbildung.
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(3) Angabe der Anzahl Mitarbeiter, die für die Durchführung des Projektes vorgesehen sind, sowie Vorlage von Kurzlebensläufen, aus denen deren Ausbildung und projektspezifische Berufserfahrung hervorgeht.
(3) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben die Hinweise in Ziffer VI.3) (7) dieser Bekanntmachung zu beachten.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird.
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
(1) Mindestens zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare und in den letzten 3 Jahren erbrachte Referenzleistungen: 40 %, (2) Berufliche Befähigung und Ausbildung der für die Projektleitung verantwortlichen Personen: 20 %, (3) Anzahl, Ausbildung und projektspezifische Berufserfahrung der Mitarbeiter, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind: 40 %. Für weitere Einzelheiten wird auf die sich in den Vergabeunterlagen befindende Wertungsmatrix verwiesen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
(1) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 Abs. 3 Buchst. b) und c) VOL/A-EG vergeben. Die Bekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb.
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(2) Die zwingend zu verwendenden Formblätter sind unter folgendem Link https://www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/bekanntmachung-von-ausschreibungen/ abrufbar. Der Auftraggeber wird nach Eingang aller Teilnahmeanträge im Sinne von § 10 VOL/A-EG eine Auswahlentscheidung treffen und die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes und später ggf. zur Teilnahme an Verhandlungen auffordern.
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(3) Die Teilnahmeanträge sind schriftlich im Original sowie zusätzlich in digitaler Form auf einem geeigneten Datenträger im Format PDF einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax/E-Mail ist unzulässig. Auf diesem Weg zugeleitete Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
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(4) Um die Vertraulichkeit des Teilnahmeantrages sicherzustellen, muss der Antrag als solches gekennzeichnet sein und in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton übermittelt werden und mit folgender Aufschriftversehen sein: Nicht öffnen – „Teilnahmeantrag zum Vergabeverfahren AOK-Pflegenavigator“.
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(5) Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 15.04.2015, 7:30 Uhr (Teilnahmefrist) per Post eingehen bei:
AOK-Bundesverband GbR,
Zentrale Vergabestelle,
Frau Silke Beckmann,
— Postfachanschrift: Postfach 11 02 46, 10832 Berlin,
— Hausanschrift: Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Die Teilnahmeanträge können alternativ auch persönlich oder per Boten in der Poststelle im AOK-Bundesverband unter der oben genannten Hausanschrift, am letzten Abgabetag jedoch nur bis 7:30 Uhr, abgegeben werden. Die Poststelle des AOK-Bundesverbandes ist montags bis freitags von 7:00 bis 16:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Teilnahmeanträge nicht abgegeben werden.
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(6) Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sowie alle sonstigen Fragen, die mit dem Vergabeverfahren im Zusammenhang stehen, sind umgehend nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung mittels E-Mail unter dem Betreff „Vergabeverfahren AOK-Pflegenavigator“ und mit dem Hinweis „Bitte sofort weiterleiten “ an die unter Ziffer VI.3.) (5) genannte Ansprechpartnerin der Zentralen Vergabestelle zu richten.
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(7) Allgemeiner Hinweis für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften:
(a) Bewerber-/Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft oder einer vergleichbaren Rechtsperson mit gesamtschuldnerischer Haftung zugesichert wird. Es sind sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu benennen. Ferner haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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(b) Die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Nachweise können von den Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich der Leistungen zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zuschlagsfall übernehmen wird.
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(8) Allgemeine Hinweise zur Eignungsleihe:
(a) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe), § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. In diesem Fall hat er den Auftraggebern nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
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(b) Will der Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
die Drittunternehmen zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf diejenigen Eignungsgesichtspunkte zu beziehen, hinsichtlich derer das Drittunternehmen dem Bewerber seine Fähigkeiten zur Verfügung stellen will.
(c) Die erforderlichen Eignungsnachweise der vom Bewerber benannten Drittunternehmen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmen können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
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(d) Der Einstufung als Eignungsleihe steht es nicht entgegen, wenn das Drittunternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist („andere Unternehmen“ i. S. v. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG).
(9) Allgemeine Hinweise zum Einsatz von Unterauftragnehmern:
(a) Die Weitergabe von Teilleistungen an andere Unternehmen (Unterauftragnehmer) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber, die diese nur aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern dürfen. Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat der Bewerber deren Verfügbarkeit den Auftraggebern nachzuweisen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer vorlegt.
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(b) Will der Bewerber Teilleistungen an einen Unterauftragnehmer weitergeben, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) dieser Bekanntmachung auch für
den Unterauftragnehmer mit dem Teilnahmeantrag zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bewerbern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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(c) Die Eigenerklärung des Bewerbers, welche Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), muss innerhalb der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.3.4) dieser Bekanntmachung) eingereicht werden. Änderungen sind bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe möglich.
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(d) Die erforderlichen Verpflichtungserklärungen der vom Bewerber benannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeber zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
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(e) Der Einstufung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bewerber verbundenes Unternehmen i. S. des Konzernrechts ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 056-094292 (2016-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Rosenthaler Straße 31
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 227-414402
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 056-094292
ABl. S-Ausgabe: 227

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (60)
2. Preis (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-27 📅
Name: Quintra Business Communication & Consulting GmbH
Postanschrift: Rudower Chaussee 29
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2016/S 227-414402 (2016-11-21)