Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim. Für die genannten Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich. Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben: — Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2; — Stufe 2: Verhandlungsverfahren. Für die Maßnahme wurde bereits eine Voruntersuchung erstellt, welche interessierten Bietern über den PKM-Server (siehe I.3)) zur Verfügung gestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim.
Für die genannten Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Für die Maßnahme wurde bereits eine Voruntersuchung erstellt, welche interessierten Bietern über den PKM-Server (siehe I.3)) zur Verfügung gestellt wird.
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim.
Für die genannten Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Für die Maßnahme wurde bereits eine Voruntersuchung erstellt, welche interessierten Bietern über den PKM-Server (siehe I.3)) zur Verfügung gestellt wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Crailsheim – Albert-Schweitzer Gymnasium Crailsheim
Postanschrift: Marktplatz 1+2
Postleitzahl: 74564
Postort: Crailsheim
Kontakt
Internetadresse: https://www.crailsheim.de/🌏
E-Mail: siegfried.hundt@crailsheim.de📧
Telefon: +49 79514031305📞
Fax: +49 79514031142 📠
URL der Dokumente: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-20 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 138-249984
ABl. S-Ausgabe: 138
Zusätzliche Informationen
1) Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Crailsheim, vgl. I.1). Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanko-Bewerbungsunterlagen downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Bewerbungsunterlagen entsprechen nicht der Ausschreibung (Formblätter Bewerbung) gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV;
— Nicht fristgerechter Eingang der Bewerbung (19.8.2016, 12:00 Uhr) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125;
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. kein Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125;
— Keine Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
— Keine Berufshaftpflichtversicherung, bzw. keine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 2 000 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.
6) Bietergemeinschaften/ Eignungsleihe/ Unterauftragsvergabe:
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Crailsheim, vgl. I.1). Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanko-Bewerbungsunterlagen downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Bewerbungsunterlagen entsprechen nicht der Ausschreibung (Formblätter Bewerbung) gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV;
— Nicht fristgerechter Eingang der Bewerbung (19.8.2016, 12:00 Uhr) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125;
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. kein Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125;
— Keine Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
— Keine Berufshaftpflichtversicherung, bzw. keine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 2 000 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim.
Für die genannten Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, zweistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 3-5 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Für die Maßnahme wurde bereits eine Voruntersuchung erstellt, welche interessierten Bietern über den PKM-Server (siehe I.3)) zur Verfügung gestellt wird.
Objektplanungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI.
Die zu erbringenden Leistungen sollen nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
— Stufe 1: LPH 1-4;
— Stufe 2: LPH 5-7;
— Stufe 3: LPH 8-9.
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. ändern.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Darüberhinaus behält sich der Auftraggeber vor, die Bauleitung regional einzufordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auswahlkriterium:
— Bestätigung der Berufszulassung gem. § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV (Wichtung 5 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auswahlkriterium:
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Wichtung 10 %).
Mindeststandards:
— Berufshaftpflichtversicherung, siehe hierzu wirtschaftliche Ausschlusskriterien unter VI.3) der Bekanntmachung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auswahlkriterien Büroorganisation und Projektteam:
— Referenzprojektliste des vorgesehenen Projektleiters gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (Wichtung 5 %);
— Herstellkosten gemäß HOAI für KG 300+400 in Summe in Höhe von mind. 2 000 000 EUR netto (4 %);
— Projektbeschreibung in Wort inkl. Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen (3 %);
— Bildnachweis der Referenz (2 %);
— Referenzschreiben von Bauherr/ Auftraggeber vorhanden (3 %);
— Ausdrückliche Bestätigung der Kostentreue im Referenzschreiben (3 %);
— Ausdrückliche Bestätigung der Termintreue im Referenzschreiben (3 %);
— Positive Nennung des vorgesehenen Projektleiters im Referenzschreiben (4 %).
Mindeststandards:
— Zur Wertung der jeweiligen Referenzprojekte muss bei jeder Referenz…
… mindestens die Leistung über die Leistungsphasen 2-8 erbracht worden sein.
… zwingend der geforderte Projekttyp gegeben sein.
— Zur Wertung des 3. Referenzprojektes (Referenzprojekt des vorgesehenen Projektleiters) muss der Name des vorgesehenen Projektleiters angegeben werden.
— Für die drei geforderten Referenzen müssen drei verschiedene Referenzen eingereicht werden.
— Es darf lediglich eine Referenz pro gefordertem Referenzprojekt eingereicht werden.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Büros eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein durch welches Büro das Referenzprojekt erbracht wurde.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Siegfried Hundt
Dokumente URL: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Obere Waldplätze 13
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70569
Kontaktperson: Yvonne Graff
Telefon: +49 7111317-2101📞
E-Mail: yvonne.graff@dreso.com📧
Fax: +49 7111317-402101 📠
Land: Stuttgart
🏙️
Internetadresse: http://www.dreso.com/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rathaus Stadt Crailsheim
Kontaktperson: Frau Annina Dundon, Zimmer-Nr.: 2.09
Telefon: +49 7951403-1307📞
E-Mail: annina.dundon@crailsheim.de📧
Fax: +49 7951403-2142 📠
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Fehlende Unterlagen:
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/ abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
2) Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Crailsheim, vgl. I.1). Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Ausschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der „Drees & Sommer Stuttgart Bieterplattform“ heruntergeladen werden kann (schriftlich an die Kontaktadresse Stadt Crailsheim, vgl. I.1). Die Internetadresse lautet: https://pkm.conclude.com/asg-crailsheim
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Registrierung und können sich die Blanko-Bewerbungsunterlagen downloaden.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z. B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.
Es wird darauf hingewiesen, dass den Bewerbern die Bewerbungsunterlagen der Stufe 1 (Präqualifikation) nicht zurück gesandt werden.
3) Formale Ausschlusskriterien:
— Bewerbungsunterlagen entsprechen nicht der Ausschreibung (Formblätter Bewerbung) gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV;
— Nicht fristgerechter Eingang der Bewerbung (19.8.2016, 12:00 Uhr) gem. § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
4) Rechtliche Ausschlusskriterien:
— Keine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach§ 125;
… 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. kein Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB;
… 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. kein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125;
— Keine Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressenvorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV.
5) Wirtschaftliche Ausschlusskriterien:
— Keine Berufshaftpflichtversicherung, bzw. keine Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2 000 000 EUR, sonstige Schäden mind. 2 000 000 EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 VgV.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit:
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 138-249984 (2016-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim. Für diese Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich. Diese wurden im zweistufigen, europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikation mit Auswahl 3-5 Bewerber für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim. Für diese Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich. Diese wurden im zweistufigen, europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikation mit Auswahl 3-5 Bewerber für die Teilnahme an Stufe 2;
— Stufe 2: Verhandlungsverfahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Crailsheim
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim. Für diese Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich. Diese wurden im zweistufigen, europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
Die Stadt Crailsheim plant die Umstrukturierung und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums (ASG) in Crailsheim. Für diese Maßnahmen werden Objektplanungsleistungen erforderlich. Diese wurden im zweistufigen, europaweiten Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikation mit Auswahl 3-5 Bewerber für die Teilnahme an Stufe 2;
Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden:
Die Stufen-Aufteilung kann sich ggf. noch ändern.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Büros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehensweise zur Projektabwicklung, Darstellung/Erläuterung der Schwerpunkte innerhalb der Projektabwicklung
Gewichtung des Preises: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
— § 135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
— § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu