Ankauf von Mörsermunition 60 mm

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie im Kaliber 60 mm für das Waffensystem „Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer“ vorgesehen. Diese beinhalten:
— Patrone 60 mm SPRENG-IHE (Insensitiv High Explosiv);
— Patrone 60 mm LEUCHT-IR (Infrarot);
— Patrone 60 mm LEUCHT-VIS (visuell);
— Patrone 60 mm NEBEL-msd (multispektral deckend);
— Patrone 60 mm Ausbildungsmittel.
Die angebotene Munition muß aus Mörsern in verschiedenen Konfigurationen verschossen werden können(„Kommando-Version“ und „Zweibein-Version“). Die beiden Waffenversionen unterscheiden sich in Munitionsrelevanten Punkten hauptsächlich in Rohrlänge und Rohrwandstärke.
Die folgenden Punkte stellen die wesentlichen funktionalen Anforderungen dar, welche zu erfüllen sind:
— Reichweitenband: 100-3 500 m (je nach Mörser-Version);
— Gewicht der kompletten Patrone: < 2 kg;
— Patrone Spreng-IHE: Optimierte Splitterwirkung auf weiche und halbharte Ziel;
— Patrone Leucht-VIS: Leuchtzeit > 40 s;
— Patrone Leucht-IR: Leuchtzeit > 30 s;
— Patrone Nebel: Ein Punktziel muss > 60 s im multispektralen Bereich gedeckt sein. (kein weißer Phosphor).
Es ist auf geltende nationale und europäische Vorschriften und Gesetze zu achten.
REACH-Verordnung, Umweltschutzvorschriften, Gefahrstoffe und Chemikaliensicherheit, Arbeitsschutzvorschriften, Produktionssicherheitsgesetz, STANAG, AQAP, …)
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Vergleichserprobung durchgeführt, welche in die Bewertung der Angebote einfließt. Dafür ist es geplant von jedem Patronenmodell ca. 50 EA zu beschaffen. Nach erfolgreichem Abschluss der Angebotsbewertung erfolgt die Beauftragung für die noch festzulegende Qualifikationsmenge. Nach erfolgreicher Qualifikation wird die Erstausstattung (geplant: 2020-2023, ca. 24 400 EA) für die nutzenden Einheiten beschafft. Die Qualifikation kann für Modelle auch von mehreren Herstellern erfolgen.
Neben den Patronen beinhaltet der Leistungsumfang die gesetzlich notwendigen Dokumentation und Information. Bei der Angebotsabgabe, sind folgende Dokumente zu liefern:
— Produktbeschreibung;
— Stoffinhaltsliste der Explosivstoffe;
— Auflistung aller Komponenten die bereits durch die Bw qualifiziert wurden (falls vorhanden);
— Die erreichbare IM-Signatur der Patronen gemäß STANAG 4439 und AOP-39.
Die für die Logistik und Ausbildung benötigte Dokumentation und Information sind im Rahmen der Qualifikation zu liefern. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Technische Spezifikationen werden den Interessenten bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Patronen
Menge oder Umfang: 250 EA Qualifikationsmuster20 EA Vergleichserprobungsmuster.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Patronen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de 🌏
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 26140014282 📞
Fax: +49 26140014222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-266468
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die unter A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannte Kontaktstelle zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – EU – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren Q/K2BC/GA069/EA032, Schlusstermin: 19.9.2016, 14:00 Uhr. Es gilt die „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist“. Erforderliche Nachweise: — Auszug Strafregister; — Auszug Handelsregister; — Umsatzsteuererklärung; — Bescheinigung Qualitätskontrolle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durch die Bundeswehr ist die Beschaffung einer Mörsermunitionsfamilie im Kaliber 60 mm für das Waffensystem „Leichtes Wirkmittel indirektes Feuer“ vorgesehen. Diese beinhalten:
— Patrone 60 mm SPRENG-IHE (Insensitiv High Explosiv);
— Patrone 60 mm LEUCHT-IR (Infrarot);
— Patrone 60 mm LEUCHT-VIS (visuell);
— Patrone 60 mm NEBEL-msd (multispektral deckend);
— Patrone 60 mm Ausbildungsmittel.
Die angebotene Munition muß aus Mörsern in verschiedenen Konfigurationen verschossen werden können(„Kommando-Version“ und „Zweibein-Version“). Die beiden Waffenversionen unterscheiden sich in Munitionsrelevanten Punkten hauptsächlich in Rohrlänge und Rohrwandstärke.
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Die folgenden Punkte stellen die wesentlichen funktionalen Anforderungen dar, welche zu erfüllen sind:
— Reichweitenband: 100-3 500 m (je nach Mörser-Version);
— Gewicht der kompletten Patrone: < 2 kg;
— Patrone Spreng-IHE: Optimierte Splitterwirkung auf weiche und halbharte Ziel;
— Patrone Leucht-VIS: Leuchtzeit > 40 s;
— Patrone Leucht-IR: Leuchtzeit > 30 s;
— Patrone Nebel: Ein Punktziel muss > 60 s im multispektralen Bereich gedeckt sein. (kein weißer Phosphor).
Es ist auf geltende nationale und europäische Vorschriften und Gesetze zu achten.
REACH-Verordnung, Umweltschutzvorschriften, Gefahrstoffe und Chemikaliensicherheit, Arbeitsschutzvorschriften, Produktionssicherheitsgesetz, STANAG, AQAP, …)
Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Vergleichserprobung durchgeführt, welche in die Bewertung der Angebote einfließt. Dafür ist es geplant von jedem Patronenmodell ca. 50 EA zu beschaffen. Nach erfolgreichem Abschluss der Angebotsbewertung erfolgt die Beauftragung für die noch festzulegende Qualifikationsmenge. Nach erfolgreicher Qualifikation wird die Erstausstattung (geplant: 2020-2023, ca. 24 400 EA) für die nutzenden Einheiten beschafft. Die Qualifikation kann für Modelle auch von mehreren Herstellern erfolgen.
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Neben den Patronen beinhaltet der Leistungsumfang die gesetzlich notwendigen Dokumentation und Information. Bei der Angebotsabgabe, sind folgende Dokumente zu liefern:
— Produktbeschreibung;
— Stoffinhaltsliste der Explosivstoffe;
— Auflistung aller Komponenten die bereits durch die Bw qualifiziert wurden (falls vorhanden);
— Die erreichbare IM-Signatur der Patronen gemäß STANAG 4439 und AOP-39.
Die für die Logistik und Ausbildung benötigte Dokumentation und Information sind im Rahmen der Qualifikation zu liefern. Alle Dokumente sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Technische Spezifikationen werden den Interessenten bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
Menge oder Umfang:
250 EA Qualifikationsmuster
20 EA Vergleichserprobungsmuster.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: E/K2BL/GA133/GE320
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wehrtechnische Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91), Am Schießplatz, 49716 Meppen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Nachweise gemäß §§ 23 (3) und (4), 24 (2), 25 (1) 1 VSVgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweise gemäß § 26 (1) 3, (2) und (3) VSVgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gemäß § 27 (1) 1. lit. c) VSVgV, dass die Forderungen der AQAP 2130 eingehalten werden, und § 28 (1) VSVgV.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach jeder (Teil-) Lieferung gemäß § 8 der Allgemeinen Auftragsbedingungen BAAINBw-B 111a (inländische Auftragnehmer) bzw. BAAINBw B 111d (ausländische Auftragnehmer) – zu beziehen über http.//baainbw.de
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Teilnahmeantrag muss die gemäß § 8 (2) Nrn. 1 bis 8 VSVgV geforderten Angaben enthalten.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat K 2.2
Herrn Oliver Steuer
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Kontaktperson: Referat K 6.5
Frau Annett Schilling
Telefon: +49 26140014659 📞
Kontaktperson: Referat E 1.3 Angebotssammelstelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E/K2BL/GA133/GE320
Zusätzliche Informationen
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten
Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder
elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist
ausschließlich an die unter A.III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannte Kontaktstelle zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU – Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren Q/K2BC/GA069/EA032,
Schlusstermin: 19.9.2016, 14:00 Uhr.
Es gilt die „Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 12.4.2016 (BGBl. I S. 624) geändert worden ist“.
Erforderliche Nachweise:
— Auszug Strafregister;
— Auszug Handelsregister;
— Umsatzsteuererklärung;
— Bescheinigung Qualitätskontrolle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bitte ich die §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
Nach § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorgenannte Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 147-266468 (2016-07-28)