Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Annahme- und Umladeleistung für Altpapier (PPK) sowie der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Coburg sowie aus den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels führen. Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung der Verwertungsleistung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Der Auftragnehmer hat für die Verwertungsleistung die Möglichkeit, mit den kommunalen Eigenbetrieben der Städte Coburg und Neustadt bei Coburg sowie mit den örtlichen privaten Sammelunternehmen in den einzelnen ZAW-Gebieten, eine Regelung zur Verwertung des Anteils der Systembetreiber, d. h. der lizenzierten Verpackungsabfälle aus PPK, zu treffen. Hinweis des Auftraggebers zur Altpapiermenge sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Annahme- und Umladeleistung für Altpapier (PPK) sowie der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Coburg sowie aus den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels führen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung der Verwertungsleistung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Der Auftragnehmer hat für die Verwertungsleistung die Möglichkeit, mit den kommunalen Eigenbetrieben der Städte Coburg und Neustadt bei Coburg sowie mit den örtlichen privaten Sammelunternehmen in den einzelnen ZAW-Gebieten, eine Regelung zur Verwertung des Anteils der Systembetreiber, d. h. der lizenzierten Verpackungsabfälle aus PPK, zu treffen.
Hinweis des Auftraggebers zur Altpapiermenge sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Annahme- und Umladeleistung für Altpapier (PPK) sowie der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Coburg sowie aus den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels führen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung der Verwertungsleistung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Der Auftragnehmer hat für die Verwertungsleistung die Möglichkeit, mit den kommunalen Eigenbetrieben der Städte Coburg und Neustadt bei Coburg sowie mit den örtlichen privaten Sammelunternehmen in den einzelnen ZAW-Gebieten, eine Regelung zur Verwertung des Anteils der Systembetreiber, d. h. der lizenzierten Verpackungsabfälle aus PPK, zu treffen.
Hinweis des Auftraggebers zur Altpapiermenge sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband für Abfallwirtschaft in Nordwest-Oberfranken
Postanschrift: Von-Werthern-Straße 6
Postleitzahl: 96487
Postort: Dörfles-Esbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaw-coburg.de🌏
E-Mail: r.mueller@zaw-coburg.de📧
Telefon: +49 95618580-13📞
Fax: +49 95618580-82 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E37467399🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-10 📅
Datum des Beginns: 2017-05-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 175-314207
ABl. S-Ausgabe: 175
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung soll zur Neuvergabe der Annahme- und Umladeleistung für Altpapier (PPK) sowie der Verwertung von Altpapier (PPK) aus der Stadt Coburg sowie aus den Landkreisen Coburg, Kronach und Lichtenfels führen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung der Verwertungsleistung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Der Auftragnehmer hat für die Verwertungsleistung die Möglichkeit, mit den kommunalen Eigenbetrieben der Städte Coburg und Neustadt bei Coburg sowie mit den örtlichen privaten Sammelunternehmen in den einzelnen ZAW-Gebieten, eine Regelung zur Verwertung des Anteils der Systembetreiber, d. h. der lizenzierten Verpackungsabfälle aus PPK, zu treffen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung der Verwertungsleistung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Der Auftragnehmer hat für die Verwertungsleistung die Möglichkeit, mit den kommunalen Eigenbetrieben der Städte Coburg und Neustadt bei Coburg sowie mit den örtlichen privaten Sammelunternehmen in den einzelnen ZAW-Gebieten, eine Regelung zur Verwertung des Anteils der Systembetreiber, d. h. der lizenzierten Verpackungsabfälle aus PPK, zu treffen.
Hinweis des Auftraggebers zur Altpapiermenge sowie Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags gem. Auftragsunterlagen Ziffer 2.1.1.
Bezeichnung des Loses: Annahme und Umladung von Altpapier (PPK)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Annahme und Umladung von Altpapier (PPK).
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, 2 Mal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 15.12.2018 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2020 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2019 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, 2 Mal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 15.12.2018 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2020 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2019 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, 2 Mal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 15.12.2018 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2020 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2019 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, 2 Mal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 15.12.2018 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2020 ausgeübt werden bzw. spätestens bis zum 15.12.2019 für eine Vertragsverlängerung bis zum 30.6.2021 ausgeübt werden.
Bezeichnung des Loses: Übernahme, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (PPK)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Übernahme, Transport und Verwertung des kommunalen Altpapieranteils (PPK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Coburg, Landkreise Coburg, Kronach und Lichtenfels.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgenden Nachweis vorzulegen:
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder andere geeignete Mittel, die die erlaubte Berufsausübung nachweisen, je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Verlässlichkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach §…
… 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 123 Abs. 1 und Abs. 2 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
… 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 bis Nr. 9 GWB aufgeführt sind (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
— dass gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 125 Abs. 1 GWB nachweislich erbracht wurden und die Nachweise dem Auftraggeber auf Wunsch jederzeit vorgelegt werden können (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt ist. (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen;
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Verlässlichkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Verlässlichkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ausgeschlossen von der Wertung werden Angebote nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB. Außerdem können Angebote nach § 124 Abs. 1 GWB ausgeschlossen werden. Die Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB werden berücksichtigt.
— Geforderte Kautionen und Sicherheitsleistungen gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.1.;
— Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.2.;
— Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird gem. Vergabeunterlagen Ziffer 3.1.3.;
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium: Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf den Angebotspreis
Gewichtung der Kosten: 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelungen des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er muss ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 175-314207 (2016-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 175-314207
Gesamtwert des Auftrags: 7 962 120 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge