Arbeitsmedizinische Betreuung und Beratung gem. Arbeitssicherheitsgesetz
Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Aufgaben einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einschließlich der Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen nach den -Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen- für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-06-08 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-08-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Postanschrift: Königstrasse 151
Postleitzahl: 41236
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.sozial-holding.de 🌏
E-Mail: vergabe@sozial-holding.de 📧
Telefon: +49 21664550 📞
Fax: +49 21664554399 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-200123
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Referenznummer: Arbeitsmedizin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Qualität (Ortnähe, flexible kurzfristige Terminvergabe etc.) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mario Cox
Internetadresse: www.sozial-holding.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Arbeitsmedizin
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Postanschrift: Königstraße 151
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sozial-holding.de 📧
Telefon: +49 21664550 📞
Fax: +49 21664099 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: 15 Tage.
Quelle: OJS 2016/S 112-200123 (2016-06-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebliche Gesundheitsfürsorge 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Postanschrift: Königstrasse 151
Postleitzahl: 41236
Postort: Mönchengladbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.sozial-holding.de 🌏
E-Mail: vergabe@sozial-holding.de 📧
Telefon: +49 21664550 📞
Fax: +49 21664554399 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-200123
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister, der für ca. 800 Mitarbeiter/innen verschiedener Branchen u. a. Pflege-, Verwaltung-, Küchen- und Fahrpersonal die Aufgaben einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)* einschließlich der Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen nach den -Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen- für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen kann.
*§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte
(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen.
4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.
(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist der 1.1.2017, ein früherer Auftragsbeginn ist aber aufgrund einer Vertragsauflösung mit dem jetzigen Vertragspartner möglich.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben;
— Nachweise der eigenen Qualifikation bzw. der eingesetzten Mitarbeiter/innen, insbesondere die Arbeitsmedizinische Fachkunde gem. § 3 DGUV 2 (Ärztinnen/Ärzte mit der Berechtigung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin zu führen);
— Erklärungen nach §§ 4,18 und 19 Tariftreue und Vergabegesetz NRW ( TVgG), ggfls. Nachunternehmererklärung. Vordrucke zu den Erklärungen können im Internet heruntergeladen werden bzw. bei der Vergabestelle angefordert werden.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 3 geeignete Bieter ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden.
Bewerbungen werden bis 14 Tage nach Bekanntmachung entgegen genommen und sind an die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH, Herr Jürgen Schmitz, Königstraße 151, 41236 Mönchengladbach zu richten.
Es sind ausschließlich schriftliche Bewerbungen zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgaben einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) einschließlich der Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen nach den -Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen- für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise einzureichen:
Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben;
Nachweise der eigenen Qualifikation bzw. der eingesetzten Mitarbeiter/innen, insbesondere die Arbeitsmedizinische Fachkunde gem. § 3 DGUV 2 (Ärztinnen/Ärzte mit der Berechtigung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin zu führen);
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Erklärungen nach §§ 4,18 und 19 Tariftreue und Vergabegesetz NRW ( TVgG), ggfls. Nachunternehmererklärung.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Qualität (Ortnähe, flexible kurzfristige Terminvergabe etc.) (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Mario Cox
Internetadresse: www.sozial-holding.de 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Arbeitsmedizin
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister, der für ca. 800 Mitarbeiter/innen verschiedener Branchen u. a. Pflege-, Verwaltung-, Küchen- und Fahrpersonal die Aufgaben einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)* einschließlich der Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen nach den -Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen- für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen kann.
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*§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte
(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten, insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
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e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
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b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen.
4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.
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(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist der 1.1.2017, ein früherer Auftragsbeginn ist aber aufgrund einer Vertragsauflösung mit dem jetzigen Vertragspartner möglich.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben;
— Nachweise der eigenen Qualifikation bzw. der eingesetzten Mitarbeiter/innen, insbesondere die Arbeitsmedizinische Fachkunde gem. § 3 DGUV 2 (Ärztinnen/Ärzte mit der Berechtigung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin zu führen);
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— Erklärungen nach §§ 4,18 und 19 Tariftreue und Vergabegesetz NRW ( TVgG), ggfls. Nachunternehmererklärung. Vordrucke zu den Erklärungen können im Internet heruntergeladen werden bzw. bei der Vergabestelle angefordert werden.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 3 geeignete Bieter ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden.
Bewerbungen werden bis 14 Tage nach Bekanntmachung entgegen genommen und sind an die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH, Herr Jürgen Schmitz, Königstraße 151, 41236 Mönchengladbach zu richten.
Es sind ausschließlich schriftliche Bewerbungen zugelassen.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH
Postanschrift: Königstraße 151
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@sozial-holding.de 📧
Telefon: +49 21664550 📞
Fax: +49 21664099 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: 15 Tage.
Quelle: OJS 2016/S 112-200123 (2016-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Königstraße 151
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 159-288711
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 112-200123
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Auftragsvergabe
Name: Kliniken Maria Hilf GmbH
Postanschrift: Viersener Straße 450
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41063
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Königstrasse 151
Quelle: OJS 2016/S 159-288711 (2016-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 60 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Königstraße 151
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 159-288711
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 112-200123
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle sucht einen Dienstleister, der für ca. 800 Mitarbeiter/innen verschiedener Branchen u. a. Pflege-, Verwaltung-, Küchen- und Fahrpersonal die Aufgaben einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)* einschließlich der Erst-, Nach- und nachgehenden Untersuchungen nach den -Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen- für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen kann.
*§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte.
(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere:
1. den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen zu beraten,
insbesondere bei
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,
d) arbeitsphysiologischen, arbeitspsychologischen und sonstigen ergonomischen sowie arbeitshygienischen Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung,
e) der Organisation der "Ersten Hilfe" im Betrieb,
f) Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess,
g) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,
2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu
erfassen und auszuwerten,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit:
a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,
b) auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,
c) Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen zu untersuchen, die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen vorzuschlagen,
4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind,
sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Einsatzplanung und
Schulung der Helfer in "Erster Hilfe" und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.
(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch des Arbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeitsmedizinischer Untersuchungen mitzuteilen; § 8 Abs. 1 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Der voraussichtliche Auftragsbeginn ist der 1.1.2017, ein früherer Auftragsbeginn ist aber aufgrund einer Vertragsauflösung mit dem jetzigen Vertragspartner möglich.
Mit der Bewerbung sind folgende Nachweise einzureichen:
— Eigenerklärung zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben,
— Nachweise der eigenen Qualifikation bzw. der eingesetzten Mitarbeiter/innen, insbesondere die Arbeitsmedizinische Fachkunde gem. § 3 DGUV 2 (Ärztinnen/Ärzte mit der Berechtigung die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin zu führen),
— Erklärungen nach §§ 4,18 und 19 Tariftreue und Vergabegesetz NRW ( TVgG), ggfls. Nachunternehmererklärung. Vordrucke zu den Erklärungen können im Internet heruntergeladen werden bzw. bei der Vergabestelle angefordert werden.
Aus den eingegangenen Bewerbungen werden bis zu 3 geeignete Bieter ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden.
Bewerbungen werden bis 14 Tage nach Bekanntmachung entgegen genommen und sind an die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach GmbH, Herr Jürgen Schmitz, Königstraße 151, 41236 Mönchengladbach zu richten.
Es sind ausschließlich schriftliche Bewerbungen zugelassen.
Mehr anzeigen
Auftragsvergabe
Name: Kliniken Maria Hilf GmbH
Postanschrift: Viersener Straße 450
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41063
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Königstrasse 151
Quelle: OJS 2016/S 159-288711 (2016-08-16)
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