Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau einer Sporthalle am Standort der Christoph-Földerich-Grundschule, Földerichstraße 29, 13595 Berlin
Es sollen Architekten- und Ingenieurleistungen für den Neubau einer Sporthalle am Standort der Christoph-Földerich-Grundschule, Földerichstraße 29, 13595 Berlin vergeben werden.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung für Gebäude. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere und zusätzliche Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Leistungsphase 1 und 2. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Die Christoph-Földerich-Grundschule ist eine dreizügig organisierte Schule und wird als Ganztagsschule in offener Form geführt. Neben zwei Schulgebäuden existieren auf dem Schulgelände eine Turn- und eine Gymnastikhalle.
Als einzige Spandauer Einrichtung im Grundschulbereich verfügt die Christoph-Földerich-Grundschule über einen musikbetonten Zug. Aufgrund fehlender Platzkapazitäten für Aufführungen und Konzerte nutzt die Grundschule provisorisch die auf dem Schulgelände vorhandene Turnhalle. Perspektivisch bestehen daher generelle Überlegungen die Turnhalle in einen Mehrzweckraum umzubauen.
Zwingende Voraussetzung für den Umbau der Turnhalle ist jedoch der Neubau einer Sporthalle.
Mit dem Bau einer Sporthalle kann auch die stark sanierungsbedürftige Gymnastikhalle ersetzt werden, deren Abriss aus wirtschaftlichen Gründen zwar angedacht, aber ohne einen Neubau nicht umsetzbar wäre. Mit einem Sporthallenneubau kann somit der Bedarf an gedeckter Sportfläche und – als spätere Folgemaßnahme – der Wunsch nach einem Veranstaltungsraum realisiert werden.
Die Christoph-Földerich-Grundschule unterliegt mit ihren beiden Unterrichtsgebäuden, der Turnhalle und den Außenanlagen dem Denkmalschutz und wurde in die Berliner Denkmalliste als Denkmalbereich (Gesamtanlage) eingetragen. Die Gymnastikhalle steht nicht unter Denkmalschutz. Das U-förmige Hauptgebäude am Földerichplatz 5, das 1877/78 errichtet wurde, steht etwas zurückversetzt von der Straßenflucht. Es handelt sich um ein 2-3 geschossiges Gebäude, das unterkellert ist und ein Mansardwalmdach besitzt.
Das zweite, kleinere Unterrichtsgebäude befindet sich an der Konkordiastraße 10. Es ist ebenfalls 2-3 geschossig, unterkellert und weist ein Mansardwalmdach auf.
Zwischen den beiden Schulgebäuden befindet sich die Turnhalle. Sie ist eingeschossig und besitzt, wie das Haupt- und das Nebengebäude, ein Mansardwalmdach. Der Umkleidetrakt wurde nach Westen angebaut. 1959/60 kam ein Außengeräteraum hinzu. Südlich des Nebengebäudes entstand 1972 an der Konkordiastraße eine Gymnastikhalle. Alle Gebäude wurden mehrfach umgebaut bzw. saniert. 1984 wurden die Außenanlagen geplant und umgebaut.
Das genehmigte Bedarfsprogramm stellt die verbindliche Vorgabe für die Aufstellung der weiteren Planungsunterlagen dar. Grundlage der Planung von Schulsporthallen und deren Ausstattung ist das Planungshandbuch Schulsporthallen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Stand: Januar 2012, Aktualisierung: Juli 2013). Maßgebend sind zudem insbesondere die Vorgaben der DIN 18032 und 18040-1 in der jeweils aktuellen Fassung. Der Sporthallenneubau ist behindertengerecht auszuführen und
soll auf dem Schulhof der Christoph-Földerich-Grundschule errichtet werden. Er soll an der südlichen Grenze der Schule, auf der Fläche des Mehrzweckspielfeldes / Bolzplatzes entstehen. Eine Ersatzfläche für das Mehrzweckspielfeld wurde bereits auf dem Földerichplatz errichtet. Nach Musterraumprogramm ist eine dreizügige Grundschule mit zwei Sporthallenteilen mit den Maßen 22 m x 44 m zu versorgen. Bei einer Zweifeldhalle soll die Halle mittels eines Trennvorhanges in jeweils zwei Einheiten à 22 m x 22 m unterteilt werden können. Jeder Hallenteil muss separat zugänglich sein. Ein zweiter Fluchtweg aus jedem Hallenteil ist nachzuweisen. Die Sporthalle soll über einen gesonderten Zuschauer-/ Galeriebereich verfügen. Die erforderliche Hallenhöhe für eine Zweifeldsporthalle beträgt 7,0 m. Aus Sicht der Denkmalpflege hat sich der Gebäudekörper der Sporthalle in das denkmalgeschützte Ensemble einzufügen und unterzuordnen.
Weitere funktionale Anforderungen an die Sporthalle sind der Maßnahmenbeschreibung aus dem Bedarfsprogramm, welches bereits erstellt wurde, zu entnehmen. Das Bedarfsprogramm wird im Rahmen der 2. Stufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt wird.
Gemäß Bedarfsprogramm umfasst das Projekt geplante Gesamtkosten in Höhe von 4 924 000 EUR. Für das Vorhaben stehen Mittel des Städtebauförderprogramms „Aktive Zentren“ zur Verfügung.
Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer und Beginn der Bearbeitung: 09.2016
Erstellung VPU bis 11.2016
Erstellung BPU bis 07.2017
Genehmigungsplanung bis 12.2017
Baubeginn 09.2018
Fertigstellung und Übergabe 09.2020
Es werden vom Auftraggeber weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z.B. TGA, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, SiGeKo, Bodengutachter, Kampfmittelabfrage. Die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) werden im Rahmen eines parallel laufenden VOF-Verfahrens vergeben.
In der zweiten Stufe des Vergabeverfahrens sind neben der Erstellung eines Angebotes von den Bietern Planungsleistungen zu erbringen, die Bestandteil der Auswahlentscheidung werden. Die Ideenskizzen, die noch unterhalb der Anforderung eines Vorentwurfes liegen werden mit einem Honorar von etwa 7.000 EUR vergütet. genaue Informationen zu den Anforderungen an die Ideenskizzen werden den Bietern im Rahmen der 2. Stufe des Vergabeverfahrens mitgeteilt.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-10
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Auftragsbekanntmachung
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2016-09-20
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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