Architekten- und Ingenieurleistungen für die komplexe Sanierung und Instandsetzung von 6 Mehrfamilienhäusern (WBS 70/IW 86F)

Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH

Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH (im Folgenden Vergabestelle) plant, die Wohn- und Geschäftshäuser Rosengasse 3, 4 und 5, Rosa-Luxemburg-Straße 43a und Wollenweberstraße 21 und 24 grundlegend zu sanieren und instand zu setzen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH
Postanschrift: Heinrich-Hildebrand-Straße 20 b
Postleitzahl: 15232
Postort: Frankfurt (Oder)
Kontakt
Internetadresse: http://www.wowi-ffo.de 🌏
E-Mail: amueller@wowi-ffo.de 📧
Telefon: +49 3358695050 📞
Fax: +49 335549984 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 070-122651
ABl. S-Ausgabe: 70
Zusätzliche Informationen
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber geprüft. Es werden bis zu drei (3) von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Gegenstand des ersten Angebotes werden auch konkrete Überlegungen der Bieter sein, durch welche Maßnahmen die verbindliche Baukostenobergrenze von 8 350 000 EUR brutto inkl. Nebenkosten (rund 1 400 EUR brutto pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche über die KG 200 – 700) eingehalten werden kann. Für diesen Aufwand wird die Vergabestelle den am Ende unterlegenen Bietern eine Entschädigung von 2 500 EUR zzgl. 19 % USt. zahlen. Im Nachgang zur ersten Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt. Die Bewerber sind zunächst auf der Grundlage dieser Bekanntmachung zur Einreichung ihrer Teilnahmeanträge aufgefordert (= 1. Stufe). Die ausgewählten Bewerber erhalten von der Vergabestelle dann die Vergabeunterlagen per Post zugeschickt (= 2. Stufe). Anfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu richten. Anfragen nach Ablauf des 13.6.2016 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Die Vergabestelle bittet darum, dass Nachfragen ausschließlich schriftlich, per Telefax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktadresse gerichtet werden. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren – Sanierung und Instandsetzung Rosengasse 3,4 und 5, Wollenweberstraße 21 und 24 und R.-Luxemburg-Straße 43a (Wollenweberstraße II)“ an die Vergabestelle per Post zu schicken. Formblätter und weitere Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und die Bewerbung gibt es nicht. Die Vergabestelle führt nach vorheriger Terminabstimmung Ortstermine durch. Bekanntmachungs-ID: CXP9YL2YN3P.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH (im Folgenden Vergabestelle) plant, die Wohn- und Geschäftshäuser Rosengasse 3, 4 und 5, Rosa-Luxemburg-Straße 43a und Wollenweberstraße 21 und 24 grundlegend zu sanieren und instand zu setzen.
Die Sanierungsarbeiten sollen voraussichtlich in den Jahren 2017/2018 stattfinden. Die Arbeiten sollen überwiegend unter bewohnten Bedingungen erfolgen. Die Häuser Rosengasse 3 und 5, sowie sämtliche Funktionsunterlagerungen sind voraussichtlich freigezogen.
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Alle Gebäude wurden 1989 als Außenganghäuser des Bautyps WBS 70 / IW 86 F mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und vier Obergeschossen errichtet. In den Kellergeschossen befinden sich Mieterkeller und Technikräume, im Erdgeschoss Gewerbeeinheiten (bis auf Rosengasse 5) und in den Obergeschossen überwiegend Ein-Raum-WE. Die Erschließung innerhalb der Häuser erfolgt über ein zentral liegendes Treppenhaus mit Fenstern und Außengängen in den Wohnetagen. Das Achsmass der überwiegend in Querwandbauweise errichteten Gebäude beträgt 3 600 mm.
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Insgesamt sind 129 Wohnungen und 6 Gewerbeeinheiten mit einer Wohn- und Nutzfläche von z. Zt. 5 901,80 m
Grundlage für die Sanierungsarbeiten ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg, der Stadt Frankfurt (Oder) und der Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH. Gegenstand der Vereinbarung ist u.a. die komplexe Aufwertung des innerstädtischen Wohnquartiers Wollenweberstraße. Planerische Grundlage der Kooperationsvereinbarung ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Frankfurt (Oder).
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Das Quartier soll generationsgerecht saniert und zeitgemäß aufgewertet werden, bei Sicherstellung sozial verträglicher Mietpreise. Dabei sollen in einem Teil dieser Bestände besondere Qualitäten wie bspw. Barrierefreiheit, Erhöhung der Energieeffizienz, moderne Wohnungsgrundrisse Berücksichtigung finden. Besonderes Augenmerk wird auf eine anspruchsvolle Gestaltung der Häuser Wollenweberstraße 21 und 24 gelegt, welche als städtebaulich prägende Kopfbauten fungieren.
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Die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg ist vorgesehen.
Bei den zu erbringenden Leistungen handelt es sich um:
(1) Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI Leistungsphasen 1-8;
(2) Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI;
(3) Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI Leistungsphasen 1-8.
Im Zusammenhang mit der technischen Ausrüstung wird der Leistungsinhalt voraussichtlich die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5 und 6 betreffen.
Als besondere Leistung soll die Erstellung der Gebäudeaufmaße und der Brandschutzkonzepte pauschal vereinbart werden.
Die Leistungen sollen insgesamt für alle Gebäude beauftragt werden (Generalplanervertrag). Im abzuschließenden Vertrag wird es eine verbindliche Baukostenobergrenze (brutto) von 8,35 Mio. EUR über KG 200 – 700 (rund 1 400 EUR/m
Für die insoweit zu erbringenden konzeptionellen Leistungen erhalten die Bieter eine Aufwandsentschädigung von 2 500,00 EUR zzgl. 19 % USt.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: WII-P-2016-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rosengasse 3,4 und 5, Wollenweberstraße 21 und 24; R.-Luxemburg-Str. 43a, 15230 Frankfurt (Oder).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachfolgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
— Kopie der Zulassungsurkunden der jeweils zuständigen Architekten- bzw. Ingenieurkammern der für das Projekt vorgesehenen Architekten (Objektplanung) und Ingenieure (TGA);
— Eigenerklärung im Original, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 VOF und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen, insbesondere auch darüber, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Krankenversicherungsbeiträgen und Sozialabgaben erfüllt, sofern „Subplaner“ eingesetzt werden, ist auch von diesen eine solche Erklärung abzugeben;
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— ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung, aus der sich die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtigte Vertreter ergeben, ferner gilt die gesamtschuldnerische Haftung.
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Nachweise und Erklärungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in einer Übersetzung vorzulegen. Soweit im Zusammenhang mit der Berufszulassung amtliche Bestätigungen gefordert werden, ist die Vorlage einer amtlichen Übersetzung notwendig.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass die vorgenannten Ausführungen zu Erklärungen und Nachweisen aus anderen Mitgliedstaaten auch für die Darlegung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen Leistungsfähigkeit der Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Maßgabe von III.2.2) und III.2.3) gelten.
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Der Teilnahmeantrag ist formlos im Original einzureichen. Erklärungen und Nachweise können, falls sich aus den Ausführungen zu III.2.1), III.2.2) und III.2.3) nichts anderes ergibt, auch als Kopie eingereicht werden. Die Vergabestelle behält sich aber vor, zur näheren Überprüfung die Nachreichung von Originalen zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben über den Umsatz in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2012 bis 2014), soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen und unter Angabe des Rechnungswertes, der jeweiligen Laufzeit der Verträge und der Benennung eines Ansprechpartners sowie des Auftraggebers samt Kontaktdaten.
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Zur Überprüfung der Jahresumsätze ist eine schriftliche Bestätigung des Steuerberaters über die Richtigkeit dieser Angaben vorzulegen.
Mindeststandards:
— Die Vergabestelle erwartet einen Mindestjahresumsatz von 1 000 000 Euro/Jahr in den vergangenen letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierbei handelt es sich um eine vergaberechtliche Mindestbedingung. Für Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz von Subplanern kann dieser Mindestumsatz insgesamt, also durch Addition der Einzelumsätze erbracht werden.
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— Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssumme. Sollten die Summen niedriger als unter III.1.1) ausgeführt sein, so ist eine Bereitstellungserklärung der Versicherung über die verlangten Versicherungssummen vorzulegen.
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Der Nachweis über den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung und die Bereitstellungserklärung stellen vergaberechtliche Mindestbedingungen dar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eine Beschreibung des vorgesehenen Projektteams, auch Anzahl der Mitarbeiter zum Startzeitpunkt, einschließlich Übersendung der Lebensläufe der Mitarbeiter, aus denen deren Qualifikation, insbesondere auch in der Bestandssanierung, hervorgeben;
Angaben zur personellen Ausstattung, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.
Mindeststandards:
Als Mindestbedingung erwartet die Vergabestelle:
Erfahrungen und mindestens (3) vergleichbare Referenzen im Bereich der Gebäudesanierung von Wohn- und Geschäftshäusern (500 m² Mindestwohnfläche/Haus) für die ausgeschriebenen Leistungsbilder.
Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die diese Erfahrungen vorweisen können. Als Nachweis sind Referenzen hierüber innerhalb der letzten drei (3) Jahre unter Nennung der Auftraggeber sowie eines Ansprechpartners, der Projektsumme, unter Angabe der Baukosten pro Quadratmeter, der Beschreibung der Tätigkeiten, des eingesetzten Personals und der Projektdauer vorzulegen.
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Ferner ist eine Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 5 b) VOF der damaligen Auftraggeber vorzulegen.
Auch hierbei handelt es sich um Mindestbedingungen, die zwingend einzuhalten sind. Bewerbergemeinschaften und Bieter mit „Subplanern“ können diese Referenzen gemeinsam vorlegen.
Als Mindestmitarbeiterzahl erwartet die Vergabestelle acht (8) dauerhaft beschäftigte Mitarbeiter. Davon müssen mindestens 2 eingetragene Architekten und mindestens 2 eingetragene Ingenieure sein. Diese Mitarbeiterzahl muss bei Bewerbergemeinschaften insgesamt erfüllt sein und kann bei Einzelbietern auch durch den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmen erbracht werden, wobei nicht mehr Nachunternehmerbeschäftigte als eigene Beschäftigte eingesetzt werden dürfen. Auch Bewerbergemeinschaften dürfen sich Nachunternehmer bedienen. Für das Projekt müssen beim Bewerber sowohl zwei (2) zugelassene Architekten als auch zwei (2) Ingenieure zur Verfügung stehen (Mindestbedingung).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung; Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung:
— für Personenschäden 5 000 000 EUR, zweifach maximiert;
— für sonstige Schäden 2 000 000 EUR, zweifach maximiert.
Die Vergabestelle verlangt den Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Unterschreitet die vorhandene Berufshaftpflichtversicherung die vorgenannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsschluss eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
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Zunächst ist in diesem Verfahren neben dem Nachweis des grundsätzlichen Abschlusses einer Berufshaftpflichtversicherung eine Bereitstellungserklärung der Versicherung über die verlangten Mindestdeckungssummen vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die zu verhandelnden Planungsverträge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nur die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes ist unzulässig. Sofern sich Bewerbergemeinschaften im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes beteiligen, so müssen sie schon im Teilnahmeantrag jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen und sich verpflichten, gesamtschuldnerisch zu haften. Der Einsatz von Nachunternehmern („Subplanern“) ist ebenfalls zulässig. Es ist dann eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Fehlt eine solche Verpflichtungserklärung, können etwaige Referenzen des „Subplaners“ dem Bewerber nicht zugerechnet werden. Es dürfen nicht mehr externe Mitarbeiter („Subplaner“) als eigene eingesetzt werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Planungsverträge und spezifische Leistungspflichten für die einzelnen Entwurfsphasen. Öffentlich-rechtliche Aspekte (insbesondere Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) wurden bisher nicht geprüft. Dies ist integraler Bestandteil der Leistungspflichten.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Vergabestelle lässt ausschließlich Architekten (für die Objekt- und Freianlagenplanungen) sowie Ingenieure (für die technische Ausrüstung) für dieses Projekt zu (§ 19 VOF). Architekten sind diejenigen, die nach den Architektengesetzen der Länder oder entsprechender Regelungen ausländischer Staaten berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen. Ingenieure sind diejenigen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn die für die Durchführung der Aufgabe eingesetzten Mitarbeiter jeweils zugelassene Architekten und Ingenieure sind.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Vergabestelle überprüft zunächst die Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Mindeststandards (= Mindestbedingungen) erfüllen. Bewerber, die dies nicht erfüllen, scheiden aus. Unter den dann noch verbleibenden Bewerbern findet eine Bewertung in der Weise statt, dass die Vergabestelle aus der Gesamtheit aller Angaben des Bewerbers (insbesondere Projektteam, Referenzprojekte und deren Baukosten) bewertet, ob sie den Bewerber für fachlich geeignet hält, die ausgeschriebenen Leistungen fachgerecht unter Einhaltung der mitgeteilten Baukostenobergrenze zu erfüllen. Eine weitergehende Ausdifferenzierung nach Punkten hat nach Auffassung der Vergabestelle keinen weitergehenden Erkenntniswert. Die Vergabestelle wird daher unter den Bewerbern, die nach den obigen Schritten als geeignet eingestuft werden, in einem Losverfahren insgesamt drei (3) Bieter auswählen. Sollte der Kreis der verbleibenden Bieter kleiner oder gleich drei (3) sein, so findet kein Losverfahren statt und die verbleibenden Bewerber werden dann direkt als Bieter ausgewählt.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-05-26 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Alrun Müller
URL der Dokumente: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: WII-P-2016-001
Zusätzliche Informationen
Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb statt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber geprüft. Es werden bis zu drei (3) von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebotes aufgefordert. Gegenstand des ersten Angebotes werden auch konkrete Überlegungen der Bieter sein, durch welche Maßnahmen die verbindliche Baukostenobergrenze von 8 350 000 EUR brutto inkl. Nebenkosten (rund 1 400 EUR brutto pro Quadratmeter Wohn-/Nutzfläche über die KG 200 – 700) eingehalten werden kann. Für diesen Aufwand wird die Vergabestelle den am Ende unterlegenen Bietern eine Entschädigung von 2 500 EUR zzgl. 19 % USt. zahlen. Im Nachgang zur ersten Angebotsprüfung finden Verhandlungen mit den Bietern statt. Die Bewerber sind zunächst auf der Grundlage dieser Bekanntmachung zur Einreichung ihrer Teilnahmeanträge aufgefordert (= 1. Stufe). Die ausgewählten Bewerber erhalten von der Vergabestelle dann die Vergabeunterlagen per Post zugeschickt (= 2. Stufe).
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Anfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu richten. Anfragen nach Ablauf des 13.6.2016 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Die Vergabestelle bittet darum, dass Nachfragen ausschließlich schriftlich, per Telefax oder E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktadresse gerichtet werden. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „VOF-Verfahren – Sanierung und Instandsetzung Rosengasse 3,4 und 5, Wollenweberstraße 21 und 24 und R.-Luxemburg-Straße 43a (Wollenweberstraße II)“ an die Vergabestelle per Post zu schicken. Formblätter und weitere Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und die Bewerbung gibt es nicht.
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Die Vergabestelle führt nach vorheriger Terminabstimmung Ortstermine durch.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL2YN3P.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.07.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (BGBl. I S.3044).
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist hiernach ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der von der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschrift, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden;
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist demnach ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht fristgerecht nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB wird eine Rüge nur dann erhoben, wenn sie spätestens sieben (7) Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes bei der Vergabestelle eingeht. Die Rechtsbehelfspflichten und Präklusionsbestimmungen nach § 107 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
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Quelle: OJS 2016/S 070-122651 (2016-04-05)