Architekten- und Ingenieurleistungen zum Umbau und zur Sanierung der Sporthalle des Rheingau-Gymnasiums, Schwalbacher Str. 11, 12161 Berlin

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Serviceeinheit Facility Management

Es sollen Architekten- und Ingenieurleistungen für die bauliche Sanierung und den Umbau der Sporthalle in der Schwalbacher Straße 11, 12161 Berlin-Friedenau, vergeben werden. Die Doppelsporthalle in gestapelter Bauweise wird gegenwärtig von der Rheingau-Oberschule in der Schwalbacher Straße 3-4, der Paul-Natorp-Oberschule in der Goßlerstraße 13/15 und von Sportvereinen genutzt.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung für Gebäude. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphase 2 gemäß § 34 HOAI sowie besondere und zusätzliche Leistungen zu vergeben. Optional ist die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie weiterer besonderer und zusätzlicher Leistungen vorgesehen.
Die Doppelsporthalle wurde 1974 in Stahlbeton-Skellettbauweise mit vorgefertigten Bauelementen als Systemhalle errichtet.
Die Wände und Brüstungen sind als Stahlbeton-Sandwichelemente mit 4 cm Polystyroleinlage ausgeführt worden. Die Fugen der damit ohnehin schlecht gedämmten Außenwände sind teilweise in desolatem Zustand.
Die Lichtöffnungen der Hallenfassade wurden als Glasbausteinwände errichtet. Diese sind nicht ballwurfsicher und weisen entsprechend häufig Beschädigungen auf. Zudem ist die Dämmwirkung sehr gering.
Die Flachdächer sind als Warmdächer konstruiert. Das Hallendach wurde um 1990 mit einer flach geneigten Binderdachkonstruktion aufgedoppelt. Der entstandene Dachhohlraum erhielt eine eingeblasene Dämmung aus künstlichen Mineralfasern. Aufgrund der Bauzeit muss die Dämmung als kanzerogen eingestuft werden.
Die vorhandenen Unterdecken sind als Holzpaneeldecken mit aufliegender Mineralfaser ausgeführt. Der eingelegte Rieselschutz ist stark gestört. Aus diesem Grund wurden Anfang 2011 Raumluftmessungen hinsichtlichtlich lungengängiger, künstlicher Mineralfasern durchgeführt. Die aufliegende Mineralfaser ist kanzerogen. Jedoch lag die Konzentration in der Raumluft bei den Messungen unterhalb des zulässigen Grenzwertes.
Die vorhandenen Decken erfüllen unter heutigen Standards nicht die für Sporthallen erforderliche Ballwurfsicherheit. Erschwerend kommt durch einen Wassereinbruch hinzu, dass zum einen die Wärmedämmung des Hallendaches und zum anderen die Mineralfaserauflagen der Unterdecke der oberen Halle zumindest partiell feuchtegeschädigt sind. Durch die Durchfeuchtung ist die Dämmwirkung nicht mehr gegeben.
Im Zuge der provisorischen Reparaturarbeiten an den bestehenden Regenwasserleitungen musste die Unterdecke der oberen Halle bereits großflächig geöffnet werden. Hierdurch liegt die durchfeuchtete Dämmauflage großflächig offen. Ein Schließen dieser Decke ist aufgrund Schadstoffhaltigkeit nicht zulässig. Die Decke kann somit nur noch komplett erneuert werden. Wird das Hallendach saniert, ändert sich aufgrund der aktuell anzusetzenden Niederschlagsmengen auch die erforderliche Installation der Regenentwässerung.
Bei der Erneuerung der Abhangdecken soll auch die bestehende, ineffektive und teilweise schadhafte Heizungsanlage erneuert werden. Vorzugsweise kommt hierbei eine Deckenstrahlungsheizung in Betracht. Um diese wirtschaftlich zu dimensionieren, ist die zeitnahe Dämmung der Außenhülle notwendig. Somit muss die Sanierung der gesamten Fassade unter Berücksichtigung der aktuellen energetischen Anforderungen erfolgen.
Auch der vorhandene Schwingboden der oberen Halle ist als Folge des Wassereinbruchs geschädigt. Die Trägerplatten aus MDF sind durch die Feuchtigkeit aufgequollen und die Platten selbst haben ihre Tragfähigkeit verloren. Die Feuchteschäden am Schwingboden der unteren Halle blieben auf kleine Teilbereiche beschränkt.
In den Sanitärbereichen steht seit etwa 6 Jahren kein Warmwasser zur Verfügung. Die Duschen sind gesperrt. Eine Kompletterneuerung der Sanitärinstallation ist unabdingbar.
Für die obere Halle ist der 2. bauliche Rettungsweg herzurichten.
Eine erste Kostenschätzung von 2013 anhand von Vergleichswerten anderer Sporthallen im Bezirk wies Gesamtbaukosten in Höhe von etwa 2,6 Mio. EUR aus (inkl. Unvorhergesehenem – ca. 10 %). Unter Berücksichtigung der gestiegenen energetischen Anforderungen und des Baukostenindex liegen die Sanierungskosten (einschl. UV) nunmehr bei geschätzt 3.370.000 EUR.
Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer und Beginn der Bearbeitung: ab April 2016.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z.B. TGA, Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, SiGeKo, Schadstoffuntersuchung.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-11 Auftragsbekanntmachung
2016-05-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Planung sind die Sanierung und der Umbau der Sporthalle des Rheingau-Gymnasiums, Schwalbacher Str. 11, 12161 Berlin.Die unter Ziffer II.3) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Leistungsphase 9 sowie die 4 Jahre für die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Serviceeinheit Facility Management
Postanschrift: John-F.-Kennedy-Platz
Postleitzahl: 10820
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 008-010181
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerberbogen“ ist kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/. Dort ist in der Suchmaske „VOF“ zu markieren und das Vergabeverfahren für die Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung der Sporthalle des Rheingau-Gymnasiums, Schwalbacher Str. 11 in Berlin Tempelhof-Schöneberg zu öffnen. Der Dateiname für den Bewerberbogen lautet: Bewerberbogen_SRG_Arch. 2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen. 2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden. 2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 2 Projektmitarbeiter/innen und maximal 2 Referenzprojekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten 2 Projektmitarbeiter/innen und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Referenzprojekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der geforderten Referenzprojekte) multipliziert. 3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird. 4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird. 5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig. 6. Der Teilnahmeantrag muss auf Deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, sofern sie ins Deutsche übersetzt sind. Deutsche Übersetzungen von Nachweisen oder sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein. 7. Die Bewerberunterlagen (gelocht und auf einem Heftstreifen abgeheftet!) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren SRG_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt. 8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis zum 4.2.2016, an Dr. Szamatolski + Partner GbR, z.Hd. Herrn Butzke, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin, Deutschland, E-Mail: vergabe@szpartner.de, Fax +49 30 2832767 zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per E-Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 1) veröffentlicht. 9. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt. 10. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden voraussichtlich in der 8. KW verschickt. Entsprechend wird der Termin für die Einreichung der Angebote voraussichtlich in der 11. KW sein. Geringfügige Abweichungen sind noch möglich. Ein Termin für Auswahlgespräche wird voraussichtlich in der 12. KW stattfinden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sollen Architekten- und Ingenieurleistungen für die bauliche Sanierung und den Umbau der Sporthalle in der Schwalbacher Straße 11, 12161 Berlin-Friedenau, vergeben werden. Die Doppelsporthalle in gestapelter Bauweise wird gegenwärtig von der Rheingau-Oberschule in der Schwalbacher Straße 3-4, der Paul-Natorp-Oberschule in der Goßlerstraße 13/15 und von Sportvereinen genutzt.
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Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung für Gebäude. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphase 2 gemäß § 34 HOAI sowie besondere und zusätzliche Leistungen zu vergeben. Optional ist die Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 sowie weiterer besonderer und zusätzlicher Leistungen vorgesehen.
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Die Doppelsporthalle wurde 1974 in Stahlbeton-Skellettbauweise mit vorgefertigten Bauelementen als Systemhalle errichtet.
Die Wände und Brüstungen sind als Stahlbeton-Sandwichelemente mit 4 cm Polystyroleinlage ausgeführt worden. Die Fugen der damit ohnehin schlecht gedämmten Außenwände sind teilweise in desolatem Zustand.
Die Lichtöffnungen der Hallenfassade wurden als Glasbausteinwände errichtet. Diese sind nicht ballwurfsicher und weisen entsprechend häufig Beschädigungen auf. Zudem ist die Dämmwirkung sehr gering.
Die Flachdächer sind als Warmdächer konstruiert. Das Hallendach wurde um 1990 mit einer flach geneigten Binderdachkonstruktion aufgedoppelt. Der entstandene Dachhohlraum erhielt eine eingeblasene Dämmung aus künstlichen Mineralfasern. Aufgrund der Bauzeit muss die Dämmung als kanzerogen eingestuft werden.
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Die vorhandenen Unterdecken sind als Holzpaneeldecken mit aufliegender Mineralfaser ausgeführt. Der eingelegte Rieselschutz ist stark gestört. Aus diesem Grund wurden Anfang 2011 Raumluftmessungen hinsichtlichtlich lungengängiger, künstlicher Mineralfasern durchgeführt. Die aufliegende Mineralfaser ist kanzerogen. Jedoch lag die Konzentration in der Raumluft bei den Messungen unterhalb des zulässigen Grenzwertes.
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Die vorhandenen Decken erfüllen unter heutigen Standards nicht die für Sporthallen erforderliche Ballwurfsicherheit. Erschwerend kommt durch einen Wassereinbruch hinzu, dass zum einen die Wärmedämmung des Hallendaches und zum anderen die Mineralfaserauflagen der Unterdecke der oberen Halle zumindest partiell feuchtegeschädigt sind. Durch die Durchfeuchtung ist die Dämmwirkung nicht mehr gegeben.
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Im Zuge der provisorischen Reparaturarbeiten an den bestehenden Regenwasserleitungen musste die Unterdecke der oberen Halle bereits großflächig geöffnet werden. Hierdurch liegt die durchfeuchtete Dämmauflage großflächig offen. Ein Schließen dieser Decke ist aufgrund Schadstoffhaltigkeit nicht zulässig. Die Decke kann somit nur noch komplett erneuert werden. Wird das Hallendach saniert, ändert sich aufgrund der aktuell anzusetzenden Niederschlagsmengen auch die erforderliche Installation der Regenentwässerung.
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Bei der Erneuerung der Abhangdecken soll auch die bestehende, ineffektive und teilweise schadhafte Heizungsanlage erneuert werden. Vorzugsweise kommt hierbei eine Deckenstrahlungsheizung in Betracht. Um diese wirtschaftlich zu dimensionieren, ist die zeitnahe Dämmung der Außenhülle notwendig. Somit muss die Sanierung der gesamten Fassade unter Berücksichtigung der aktuellen energetischen Anforderungen erfolgen.
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Auch der vorhandene Schwingboden der oberen Halle ist als Folge des Wassereinbruchs geschädigt. Die Trägerplatten aus MDF sind durch die Feuchtigkeit aufgequollen und die Platten selbst haben ihre Tragfähigkeit verloren. Die Feuchteschäden am Schwingboden der unteren Halle blieben auf kleine Teilbereiche beschränkt.
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In den Sanitärbereichen steht seit etwa 6 Jahren kein Warmwasser zur Verfügung. Die Duschen sind gesperrt. Eine Kompletterneuerung der Sanitärinstallation ist unabdingbar.
Für die obere Halle ist der 2. bauliche Rettungsweg herzurichten.
Eine erste Kostenschätzung von 2013 anhand von Vergleichswerten anderer Sporthallen im Bezirk wies Gesamtbaukosten in Höhe von etwa 2,6 Mio. EUR aus (inkl. Unvorhergesehenem – ca. 10 %). Unter Berücksichtigung der gestiegenen energetischen Anforderungen und des Baukostenindex liegen die Sanierungskosten (einschl. UV) nunmehr bei geschätzt 3.370.000 EUR.
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Für die Planung ist der folgende Zeitrahmen einzuhalten:
Beauftragung der Planer und Beginn der Bearbeitung: ab April 2016.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Diese sind z.B. TGA, Brandschutzgutachter, Bauphysik (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik), Tragwerksplanung, Freianlagenplanung, SiGeKo, Schadstoffuntersuchung.
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Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/).
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Planung sind die Sanierung und der Umbau der Sporthalle des Rheingau-Gymnasiums, Schwalbacher Str. 11, 12161 Berlin.
Die unter Ziffer II.3) angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Leistungsphase 9 sowie die 4 Jahre für die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weiterhin die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 entsprechend § 34 HOAI zu beauftragen.
Es sind ggf. weitere besondere und sonstige Leistungen zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwalbacher Str. 11, 12161 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:
1. Ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bewerberbogen sowie unterzeichnete Erklärungen. (Siehe auch Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben, Punkt 1),
2. Unternehmensdarstellung (Büro/Unternehmen, Anschrift, Land, Rechtsform, Büroinhaber/in bzw. bevollm. Vertreter/in bei jur. Person), Telefon, Fax, Email, Ansprechpartner/in),
3. Unterzeichnete Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit (Anlage 1 zum Bewerberbogen),
4. Unterzeichnete Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und 9 VOF (Anlage 2 zum Bewerberbogen),
5. Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) (formlos),
6. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer (Anlage zum Bewerberbogen). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten im gleichen Maße für verbundene Unternehmen.
Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Nachweise der Punkte 1 bis 6 führt ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf dem Bewerberbogen unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
7. Planungs- und Kommunikationssprache für das Vergabeverfahren und die gesamte Dienstleistung ist Deutsch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nach § 5 (4c) VOF – Erklärung über:
8. Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Ziffer III.1.1),
9. den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) und,
10. den Umsatz (netto) für die entsprechenden Dienstleistungen, in den letzten 3 Jahren (20132/2014/2015). Bei der Ermittlung der Umsätze für entsprechende Dienstleistungen sind nur leistungsbezogene Umsätze (Planungsleistungen und Bauüberwachung bei der Sanierung / dem Umbau im Hochbau) zu berücksichtigen.
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Mindeststandards:
Zu 8. Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins oder der unwiderruflichen Erklärung des Versicherungsgebers gemäß Ziffer III.1.1) muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Bewerberbogen sind folgende Angaben und Erklärungen zu machen und folgende Nachweise beizufügen:
11. Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter/innen und der Leitung des Büros/Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015), aufgeteilt nach Architekten/innen mit mindestens 5 Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, nach anderen Ingenieuren/innen sowie nach sonstigen Mitarbeitern/innen. Zudem hat eine Aufteilung der Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter/innen und der Leitung des Büros/Unternehmens nach Architekten/innen und nach anderen Ingenieuren/innen mit mindestens 2 Jahren Büro- bzw. Unternehmenszugehörigkeit und nach sonstigen Mitarbeitern/innen zu erfolgen.
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12. Angaben zu den vorgesehenen (max. 2) Mitarbeitern/innen gemäß § 5(5a); § 4(3) VOF wie:
— Name, Vorname;
— Berufsausbildung;
— Qualifikation/Abschlüsse;
— beruflicher Werdegang einschließlich der Zeiträume/Positionen/Tätigkeiten im jeweiligen Unternehmen sowie Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom- oder vergleichbare Abschlüsse sowie eine Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung; eine Liste von Referenzen mit vergleichbaren Projekten (Name/Bezeichnung mit Angaben zu den Kosten nach DIN 276 KG 200 bis 600 brutto, der Leistungen nach HOAI Leistungsumfang / Leistungsphasen / Leistungszeit) als Nachweis der Planungs- bzw. Baustellenpraxis, an denen die genannten Projektmitarbeiter maßgeblich beteiligt waren (mind. 1 bis max. 3 Referenzen);
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Angaben für
— eine/n Hauptbearbeiter/in,
— eine/n stellvertretende/n Bearbeiter/in.
13. Vorstellung von zwei Referenzgebäuden mit Architektenleistungen des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft.
— die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,
— die Referenz muss im unter „Name (Büro/Unternehmen)“ auf Seite 1 dieses Bewerberbogens angegebenen Büro/Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,
— Referenzen von Projektmitarbeitern/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,
— jede Referenz muss in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossen und an den Bauherrn übergeben worden sein (d. h. Übergabe des Objektes HOAI § 33 – LP 8 bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung),
— in der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2 bis 9 erbracht worden sein,
— es muss ein Projekt der Sanierung bzw. des Umbaus einer Schule bzw. Sporthalle sein
— die Bauwerkskosten (brutto) des Referenzprojektes nach DIN 276 KG 200 bis 600 müssen mindestens 1 000 000,00 EUR (brutto) betragen.
Jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben beizufügen:
— Projektbezeichnung und Anschrift des Entwurfsverfassers,
— Kurze Beschreibung des Projektes und der Aufgaben des Bewerbers einschl. der Art der Maßnahmen (Umbau, Modernisierung, Sanierung, Neubau etc.),
— Bauwerkskosten nach DIN 276 der KG 200 bis 600 in EUR brutto,
— Art bzw. Nutzung des Gebäudes,
— Angaben zur Einhaltung einer Baukostenobergrenze,
— Leistungszeit mit Zeitpunkt der Fertigstellung, (Übergabe an den Bauherrn),
— Name und berufliche Qualifikation derer, die die Leistung erbracht haben sowie Tätigkeit, Eigenerklärung erforderlich,
— Angaben, ob Schadstoffsanierung und –entsorgung ein wesentlicher Bestandteil der Leistung war,
— Referenzschreiben des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen.
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Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsunternehmer eine Versicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Mit Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen – AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Liste der Technischen Baubestimmungen; Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
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(Keine abschließende Auflistung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine
von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adressen benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen (Mitgliedschaften in mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. die Einzelbewerbung und gleichzeitige Mitgliedschaft in einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig und führen zum Ausschluss des jeweiligen Bewerbers bzw. der jeweiligen Bewerbergemeinschaft.
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Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) i. d. F. vom 19.7.2011 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 362) müssen Bieter mit Abgabe des Angebotes eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl.S.399 vom 22.7.2010), zuletzt geändert am 5.6.2012 (GVBl.S.159 vom 16.6.2012). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nach § 19 VOF Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehrere Bewerber/innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Besteht eine Punktgleichheit auf den weiteren Rängen, die zu einer Auswahl führen, so dass die aufzufordernde Höchstzahl überschritten wird (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.1. Gesamtumsatz und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Ziff. III.2.2 / § 5 (4c) VOF): max. 10 Pkt. Das Kriterium wird als Summe der nachfolgenden Unterkriterien bewertet: 1.1 – 5 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in Höhe von mindestens 150.000 EUR (netto) ausweist. 1.2 – 5 Pkt. erhält der Teilnahmeantrag, der einen mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Umbau und Sanierung im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) in Höhe von mindestens 100 000 EUR (netto) ausweist.2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (Ziff. III.2.3 / § 5 (5d) VOF): – max. 10 Pkt.Das Kriterium wird als Summe der nachfolgenden Unterkriterien 2.1 und 2.2 bewertet:2.1 – 5 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, der in der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerberbögen im Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) mindestens 2 Architekten/innen nachweist (Summe aus Büroleitung und fest angestellte Mitarbeiter/innen), davon mindestens 50 %, wenigstens aber 2 Architekten/innen, mit einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren 2.2 – 5 Pkt. erhält ein Teilnahmeantrag, wenn er in der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerberbögen im Mittel der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) mindestens 50 %, wenigstens aber 2 Architekten/innen, ausweist, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Büro/Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern/innen (Ziff. III.2.2 / § 4(3) § 5(5c) VOF): – max. 16 Pkt. Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter/innen (Hauptbearbeiter, stellvertretende Bearbeiter) nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen. Werden die Anforderungen erfüllt, wird das Kriterium als Summe der Unterkriterien 3.1 bis 3.3 bewertet:3.1 – 6 Pkt. erhält der/die Hauptbearbeiter/in, wenn er/sie mehr als 10 Jahre Berufserfahrung mit der Sanierung bzw. Modernisierung im Hochbau nach Diplom oder gleichwertig verfügt. Nachweis der Berufserfahrung durch 3 persönliche Referenzen, davon mind. eine Referenz für die Sanierung bzw. Modernisierung einer Sporthalle. –oder- – 4 Pkt. erhält der/die Hauptbearbeiter/in, wenn er/sie über 5 bis 10 Jahre Berufserfahrung mit der Sanierung bzw. Modernisierung im Hochbau nach Diplom oder gleichwertig verfügt. Nachweis der Berufserfahrung durch 2 persönliche Referenzen, davon mind. eine Referenz von einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 GWB.–oder- – 2 Pkt. erhält der/die Hauptbearbeiter/in, wenn er/sie über 3 bis 5 Jahre Berufserfahrung mit der Sanierung bzw. Modernisierung im Hochbau nach Diplom oder gleichwertig verfügt. Nachweis der Berufserfahrung durch 2 persönliche Referenzen. 3.2 – 4 Pkt. erhält der/die stellvertretende Bearbeiter/in, wenn er/sie über mehr als 6 Jahre Berufserfahrung mit der Sanierung bzw. Modernisierung im Hochbau nach Diplom oder gleichwertig verfügt. Nachweis der Berufserfahrung durch 2 persönliche Referenzen, davon mind. eine Referenz von einem öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 GWB –oder- – 2 Pkt. erhält der/die stellvertretende Bearbeiter/in, wenn er/sie über 3 bis 5 Jahre Berufserfahrung mit der Sanierung bzw. Modernisierung im Hochbau nach Diplom oder gleichwertig verfügt. Nachweis der Berufserfahrung durch mind. 1 persönliche Referenz.3.3 – 6 Pkt. erhält die Bewerbung, wenn durch die vorgesehenen Projektmitarbeiter insgesamt ein Nachweis sowohl über Planungserfahrung als auch über Baustellenerfahrung (Bauleitung) erbracht wird (Aussagen über Leistungsumfang bzw. Leistungsphasen in den persönlichen Referenzen sind maßgeblich!)4. Angaben zu den Referenzprojekten gemäß § 5 (5b) VOF, Ziffer III.2.3: max. 58 Pkt. (2 x 29 Pkt.) Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 29 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle nachstehend aufgeführten Bedingungen a-g erfüllt sind: a) die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein,b) die Referenz muss im unter „Name (Büro/Unternehmen)“ auf Seite 1 dieses Bewerberbogens angegebenen Büro/Unternehmen oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein,c) Referenzen von Projektmitarbeitern/innen, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden,d) jede Referenz muss in den vergangenen 5 Jahren abgeschlossen und an den Bauherrn übergeben worden sein (d.h. Übergabe des Objektes HOAI § 33-LP 8 bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung.),e) in der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2 bis 9 erbracht worden sein,f) es muss ein Projekt der Sanierung bzw. des Umbaus einer Schule bzw. Sporthalle sein,g) die Bauwerkskosten (brutto) des Referenzprojektes nach DIN 276 KG 200 bis 600 müssen mindestens 1 000 000,00 EUR (brutto) betragen.Werden diese Anforderungen erfüllt, wird das Kriterium als Summe der nachfolgenden Unterkriterien bewertet: 4.1 – 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 mindestens 2 Mio. EUR betragen.4.2 – 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn ein positives Referenzschreiben des Bauherrn vorliegt.4.3 – 5 Pkt. erhält ein Referenzobjekt, wenn es sich um ein Gebäude mit einer Sporthalle handelt.4.4 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt mit einer Baukostenobergrenze.4.5 – 5 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn die Sanierung und Entsorgung von Schadstoffen ein wesentlicher Gegenstand der Baumaßnahme war.4.6 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Hauptbearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, maßgeblich, d.h. als Projektleiter, stellvertretender Projektleiter am Referenzprojekt tätig war. 4.7 – 3 Pkt. erhält ein Referenzprojekt, wenn es für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden ist.In der Summe aller Kriterien werden maximal 94 Punkte vergeben.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: Dr. Szamatolski + Partner GbR
Postanschrift: Brunnenstraße 181
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: Herrn Butzke
Telefon: +49 302808144 📞
E-Mail: vergabe@szpartner.de 📧
Fax: +49 302832767 📠

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag besteht aus einem bzw. mehreren vollständig auszufüllenden Bewerberbögen mit den geforderten Angaben und nummerierten Anlagen. Das Formular „Bewerberbogen“ ist kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/. Dort ist in der Suchmaske „VOF“ zu markieren und das Vergabeverfahren für die Architektenleistungen für den Umbau und die Sanierung der Sporthalle des Rheingau-Gymnasiums, Schwalbacher Str. 11 in Berlin Tempelhof-Schöneberg zu öffnen. Der Dateiname für den Bewerberbogen lautet: Bewerberbogen_SRG_Arch.
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2. Geforderte Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis einer/ihrer Eignung des Nachunternehmers bedient. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten in gleichem Maße für verbundene Unternehmen.
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2.1 Bei Bewerbergemeinschaften sowie Bewerbungen mit Nachunternehmern muss pro Mitglied und pro Nachunternehmer ein Bewerberbogen vollständig ausgefüllt werden.
2.2 Pro Teilnahmeantrag dürfen maximal 2 Projektmitarbeiter/innen und maximal 2 Referenzprojekte vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den Bewerberbögen genannten 2 Projektmitarbeiter/innen und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen. Sofern mehr als 2 Referenzprojekte angegeben werden, wird aus allen gewerteten Referenzprojekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der geforderten Referenzprojekte) multipliziert.
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3. Die Umsätze des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
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4. Die Mitarbeiterzahlen und die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und der Nachunternehmer werden im Rahmen der Prüfung der Teilnahmeanträge addiert. Die Mitarbeiterangaben und Referenzen von Nachunternehmern werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er dem Bewerber/die Bewerbergemeinschaft seine Ressourcen im Auftragsfall zur Verfügung stellen wird.
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5. Abgesehen von den geforderten Eintragungen, die dazu führen werden, dass der Bewerberbogen an Länge gewinnt, sind Änderungen im Bewerberbogen nicht zulässig.
6. Der Teilnahmeantrag muss auf Deutsch gestellt werden, gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes sind ausreichend, sofern sie ins Deutsche übersetzt sind. Deutsche Übersetzungen von Nachweisen oder sonstigen Angaben müssen beglaubigt sein.
7. Die Bewerberunterlagen (gelocht und auf einem Heftstreifen abgeheftet!) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VOF-Vergabeverfahren SRG_Arch“ gekennzeichnet bei Dr. Szamatolski + Partner GbR, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig. Der Teilnahmeantrag wird nur auf Anforderung und erst nach Abschluss des Verfahrens zurückgesandt.
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8. Zusätzliche Auskünfte sind frühzeitig schriftlich, jedoch spätestens bis zum 4.2.2016, an Dr. Szamatolski + Partner GbR, z.Hd. Herrn Butzke, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin, Deutschland, E-Mail: vergabe@szpartner.de, Fax +49 30 2832767 zu richten. Auskunftserteilung erfolgt nur nach schriftlicher Anforderung (d. h. per E-Mail, Fax oder Brief), von der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten im Internet unter der oben genannten Internetadresse (s. Punkt 1) veröffentlicht.
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9. Die Zuschlagskriterien werden im Rahmen der Aufforderung zur Verhandlung sowie zur Abgabe eines Angebotes benannt.
10. Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe werden voraussichtlich in der 8. KW verschickt. Entsprechend wird der Termin für die Einreichung der Angebote voraussichtlich in der 11. KW sein. Geringfügige Abweichungen sind noch möglich. Ein Termin für Auswahlgespräche wird voraussichtlich in der 12. KW stattfinden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist GWB; 4. Teil vom 24.4.2009 § 107 Abs. 3 Nr. 1-4 wird hingewiesen. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Geschäftsstelle Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Telefon: +49 309013-8316 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2016/S 008-010181 (2016-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 105-187898
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 008-010181
ABl. S-Ausgabe: 105

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung eines Personaleinsatzplanes und Sicherstellung der laufenden Verfügbarkeit eines auskunftsfähigen Ansprechpartners für den AG (10)
2. Sicherstellung der Einhaltung der Kosten; Nachweis der Wirtschaftlichkeit; Einhaltung der Kostenobergrenze (10)
3. Sicherstellung der Qualität der Planungs- und Bauleistungen; Verfügbarkeit von Datenaustauschformaten z. B. GEAB, eVergabe; Organisation der Qualitätskontrolle (10)
4. Darstellung der besonderen Anforderungen an die geplante Maßnahme einschließlich der Erörterung von Lösungsideen (25)
5. Umgang mit Rückfragen des Auswahlgremiums und Gesamteindruck der Präsentation (5)
6. Beantwortung der Ad-hoc-Aufgabe (10)
7. Angebot für die Gesamtleistung der Architektenleistungen einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen (25)
8. Stundensätze (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-31 📅
Name: Frank Goller Dipl.-Ing. Architekten
Postanschrift: Bamberger Straße 41
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10779
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Geschäftsstelle, Martin-Luther-Str. 105
Quelle: OJS 2016/S 105-187898 (2016-05-31)