Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang:
“Die Planungsleistungen umfassen:a) Erstellung der Haushaltssunterlage -Bau gemäß RLBau, Abschnitt E auf der Grundlage vorliegender Unterlagen (baufachliche...”
Menge oder Umfang
Die Planungsleistungen umfassen:a) Erstellung der Haushaltssunterlage -Bau gemäß RLBau, Abschnitt E auf der Grundlage vorliegender Unterlagen (baufachliche Gutachten, Studie zur langfristigen Entwicklung des Standortes). Die Haushaltsunterlage-Bau umfasst Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die Bereiche für Objektplanung, Abschnitt 1 – Gebäude und raumbildende Ausbauten. Die Leistungen müssen eine verlässliche Maßnahmenbeschreibung und Kostenberechnung nach DIN 276 ergeben.b) Mitwirkung beim Zustimmungsverfahren nach Thüringer Bauordnung (ThürBO) § 75 und sonstigen Genehmigungsverfahren.Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen Landesamt für Bau und Verkehr – Abteilung 5, Hochbau
Postanschrift: Europaplatz 3
Postleitzahl: 99091
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: zentrale.vergabe@tlbv.thueringen.de📧
Telefon: +49 361574156543📞
Fax: +49 361574156570 📠
“Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind...”
Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bietergemeinschaften an mehreren Bietergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluß aller betroffenen Bietergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bieter.
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Quelle: OJS 2016/S 076-134451 (2016-04-14)