Architektur, Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume und Leistungsbild Bebauungsplan: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch

Stadt Neustadt an der Aisch

VOF-Verfahren: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch
Die Stadt Neustadt an der Aisch plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in Neustadt a.d. Aisch auf einem noch nicht erschlossenen ehemaligen Bahngelände.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Feuerwehrhaus wird auf voraussichtlich 14 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll vornehmlich funktionell – entsprechend den Vorgaben des Fördergebers – sein, aber auch architektonischen Ansprüchen einer städtebaulichen Dominante am Stadteingang gerecht werden.
Gelände:
Das zu überplanende ca. 1,0 ha große Gelände liegt verkehrsgünstig etwas außerhalb der Altstadt, am Ende der Bahnhofstraße, die in die Rothenburger Straße (Bundesstraße 470) einmündet. Die Maßnahmenfläche befindet sich größtenteils im Eigentum der Stadt. Einen Randbereich entlang der Bundesstraße 470 muss die Stadt noch erwerben. Über das Baugelände verlief ehemals die Bahntrasse Neustadt – Demantsfürth (Aischtalbahn), die jedoch bereits seit 1993 aufgelassen wurde. Der Bahndamm aus dem frühen 20. Jahrhundert ist noch vorhanden und muss beseitigt werden. Die verkehrliche Anbindung des Feuerwehrhauses kann zum einen über die Bahnhofstraße (Einfahrt) erfolgen, zum anderen über die Bundesstraße (Ausfahrt im Einsatzfall).
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 4 800 000 EUR geschätzt.
Die Beauftragung und Beginn der Leistungsphase 1 sollen im September 2016 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Herbst 2017 eingereicht werden. Baubeginn soll Mitte 2018 erfolgen, der Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2019.
Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden in folgenden Stufen:
Stufe 1: Bebauungsplanung Lph. 1 und Gebäudeplanung Lph. 1 und 2
Stufe 2: Bebauungsplanung Lph. 2 und Gebäudeplanung Lph. 3
Stufe 3: Bebauungsplanung Lph. 3
Stufe 4: Gebäudeplanung Lph. 4
Stufe 5: Gebäudeplanung Lph. 5 bis 8
Stufe 6: Gebäudeplanung Lph. 9
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
vorläufiger geschätzter Rahmenterminplan:
Beginn der Planungsmaßnahme: September 2016
Beginn der Baumaßnahmen: Mitte 2018
Abschluss der Baumaßnahme/Inbetriebnahme: Herbst 2019
Abschluss der Leistungsphase 9: Herbst 2023.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-13 Auftragsbekanntmachung
2016-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: 276 000
Gesamtwert des Auftrags: 276 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Neustadt an der Aisch
Postanschrift: Marktplatz 5
Postleitzahl: 91413
Postort: Neustadt an der Aisch
Kontakt
Internetadresse: http://www.neustadt-aisch.de 🌏
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de 📧
Telefon: +49 94194583000 📞
Fax: +49 94194583999 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 075-131942
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet. 2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden. 3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform! 4. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Dr. Schrems und Partner mbB) und nur per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de angefordert werden. 5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen. 6. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o.ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbigePapiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen. 7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. 8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. 9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. 10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt. 11. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personenoder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen. 12. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle, Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg (nicht bei der Vergabestelle!), eingereicht werden. 13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend! 14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B.auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt! 15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen]. 16. Bewerbergemeinschaften (ARGE): a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“). b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen. c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben. 17. Subunternehmer: a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B.Subplaner], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen. b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen! c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht. 18. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
VOF-Verfahren: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch
Die Stadt Neustadt an der Aisch plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in Neustadt a.d. Aisch auf einem noch nicht erschlossenen ehemaligen Bahngelände.
Zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Das Feuerwehrhaus wird auf voraussichtlich 14 Feuerwehrfahrzeuge ausgelegt. Das Gebäude soll vornehmlich funktionell – entsprechend den Vorgaben des Fördergebers – sein, aber auch architektonischen Ansprüchen einer städtebaulichen Dominante am Stadteingang gerecht werden.
Mehr anzeigen
Gelände:
Das zu überplanende ca. 1,0 ha große Gelände liegt verkehrsgünstig etwas außerhalb der Altstadt, am Ende der Bahnhofstraße, die in die Rothenburger Straße (Bundesstraße 470) einmündet. Die Maßnahmenfläche befindet sich größtenteils im Eigentum der Stadt. Einen Randbereich entlang der Bundesstraße 470 muss die Stadt noch erwerben. Über das Baugelände verlief ehemals die Bahntrasse Neustadt – Demantsfürth (Aischtalbahn), die jedoch bereits seit 1993 aufgelassen wurde. Der Bahndamm aus dem frühen 20. Jahrhundert ist noch vorhanden und muss beseitigt werden. Die verkehrliche Anbindung des Feuerwehrhauses kann zum einen über die Bahnhofstraße (Einfahrt) erfolgen, zum anderen über die Bundesstraße (Ausfahrt im Einsatzfall).
Mehr anzeigen
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 4 800 000 EUR geschätzt.
Die Beauftragung und Beginn der Leistungsphase 1 sollen im September 2016 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Herbst 2017 eingereicht werden. Baubeginn soll Mitte 2018 erfolgen, der Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2019.
Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden in folgenden Stufen:
Stufe 1: Bebauungsplanung Lph. 1 und Gebäudeplanung Lph. 1 und 2
Stufe 2: Bebauungsplanung Lph. 2 und Gebäudeplanung Lph. 3
Stufe 3: Bebauungsplanung Lph. 3
Stufe 4: Gebäudeplanung Lph. 4
Stufe 5: Gebäudeplanung Lph. 5 bis 8
Stufe 6: Gebäudeplanung Lph. 9
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
vorläufiger geschätzter Rahmenterminplan:
Beginn der Planungsmaßnahme: September 2016
Beginn der Baumaßnahmen: Mitte 2018
Abschluss der Baumaßnahme/Inbetriebnahme: Herbst 2019
Abschluss der Leistungsphase 9: Herbst 2023.
Beschreibung der Optionen: Die Beauftagung erfolgt stufenweise, siehe bereits oben II.1.5).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt a. d. Aisch.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bei juristischen Personen: Nachweis der Eintragung im Handelsregister (nicht älter als diese Bekanntmachung), bei Kommanditgesellschaften sind die HR-Auszüge sowohl der Kommanditgesellschaft als auch der persönlich haftenden Gesellschafterin einzureichen.
Mehr anzeigen
2. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als diese Bekanntmachung).
3. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 VOF nicht vorliegen.
4. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers, dass Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
5. Erklärung jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gemäß § 4 Abs. 2 VOF.
6. Erklärung und Nachweise jedes Bewerbers oder Mitglieds einer ARGE sowie jedes Subunternehmers gem. §4 Abs. 3 VOF.
7. Verpflichtungserklärung, den Mindestlohn zu zahlen.
8. Versicherungsbestätigung gem. III.1.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1.) Angaben des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI
2.) Angaben des spezifischen Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und Innenräume im Sinne des § 34 HOAI für Feuerwehrhäuser, Rettungsstationen und vergleichbare Gebäudearten
Mehr anzeigen
3.) Angabe der Personalstärke (nur Architekten/Ingenieure/Techniker) des Bewerbers für Planer und Bauleiter mit Angabe der Vollzeitstellen (> 38 h/Woche).
Mindeststandards:
Ausschlusskriterium zu 2.) (spezifischer Umsatz): mind. 50 000 EUR netto Jahresumsatz für der Aufgabe entsprechende Leistungen des Bewerbers im Durchschnitt der letzten 3 Jahre; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen
Mehr anzeigen
Ausschlusskriterium zu 3.) (Personalstärke): mind. 2 Architekten/Ingenieure/Techniker in Vollzeit notwendig, davon 1 Bauleiter; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.) Referenzportfolio 1 = Liste A der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.04.2011 begonnen sein darf) für das Leistungsbild Gebäudeplanung und Innenräume iSd. § 34 HOAI mit mind. der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bereits vollständig erbracht für spezifisch Um-/Neu- oder Erweiterungsbauten eines Feuerwehrgebäudes, einer Rettungsstation oder vergleichbarer Gebäudearten, mit Angaben zu:
Mehr anzeigen
a) Auftraggeber mit Anschrift,
b) Art des Gebäudes/Bauprojekts im Hinblick auf Anforderungen an Feuerwehrgebäude und Rettungseinsatzzentralen
c) Art der Baumaßnahme (z.B. Umbau, Neubau ...)
d) erbrachten Leistungsphasen
e) Größenordnung des Projekts (Kosten der Kostengruppen 200 bis 700)
f) ob der zuständige Projektverantwortliche oder stellvertretend Projektverantwortliche des Referenzprojektes noch beim Bewerber arbeitet
g) zur Kostensicherheit (Nachweis beim öffentlichen Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung)
h) zur Terminsicherheit (Nachweis beim öffentlichen Auftraggeber: Referenzschreiben; Nachweis bei privatem Auftraggeber: Referenzschreiben oder Eigenerklärung mit nachvollziehbarer Begründung).
2.) Referenzportfolio 2 = Liste B der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen (wobei die Leistungsphase 6 nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein darf) für das Leistungsbild Gebäudeplanung und Innenräume iSd § 34 HOAI oder Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI mit mind. den Leistungsphasen 6 und 7 bereits erbracht hinsichtlich Erfahrungen mit der Durchführung von öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A oder VOB/A EU; gewertet werden nur Projekte, bei welchen die Ausschreibung nach VOB/A und VOB/A EU vom Bewerber betreut wurde (die Thematik kann aber natürlich auch mit einem anderen Bauprojekt aus Liste A in Zusammenhang stehen).
Mehr anzeigen
3.) Referenzportfolio 3 = Liste C der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen mit mind. den Leistungsphasen 3, 4 und 5 vollständig und der Leistungsphase 8 bis incl. Rechnungsprüfung erbracht, bei welchem vom Bewerber Fördermittel betreut wurden
Mehr anzeigen
4.) Referenzportfolio 4 = Liste D der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen im Leistungsbild Bebauungsplanung iSd § 19 HOAI (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.04.2011 begonnen sein darf); gewertet werden nur Projekte, bei welchen Bebauungspläne erstellt wurden (diese Thematik kann aber natürlich mit einem anderen Bauprojekt aus Liste A in Zusammenhang stehen)
Mehr anzeigen
5.) Referenzportfolio 5 = Liste E der in den letzten 5 Jahren vor Absendung dieser Bekanntmachung erbrachten Planungsleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung iSd § 47 HOAI (wobei die Leistungsphase 2 nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein darf); gewertet werden nur Projekte, bei welchen die Anbindung von Feuerwehrhäusern, Rettungsstationen und ähnlichen Gebäudearten an Verkehrsflächen geplant wurde.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Ausschlusskriterium zu 1.) = Liste A: mindestens bei einem Projekt müssen die Leistungsphasen 3, 4, 5 und 8 im Referenzzeitraum erbracht sein, wobei bei der Leistungsphase 8 die Inbetriebnahme des Objekts ausreichend für die Erfüllung der Leistungsphase 8 ist; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung insgesamt sofort ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Voraussetzung zu 1.) = Liste A für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium):
mind. die Leistungsphase 3 muss vollständig im Referenzzeitraum erbracht sein; liegt dies nicht vor, wird die Referenz nicht gewertet
Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein, wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Voraussetzung zu 1.g) = Liste A (Kostensicherheit) für die Wertung des Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): sämtliche Bedingungen der Liste A erfüllt
Ausschlusskriterium zu 1.h) = Liste A (Terminsicherheit): mindestens 1 positive Referenz/Eigenerklärung notwendig, liegt diese nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Voraussetzung zu 1.h) = Liste A (Terminsicherheit) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): sämtliche Bedingungen der Liste A erfüllt
Voraussetzung zu 2.) = Liste B für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium):
gewertet werden nur Referenzen, bei welchen die Vergabe nach VOB/A oder VOB/A EU erfolgt ist und die Leistungsphasen 6 und 7 im Referenzzeitraum erbracht wurden
Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 6 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen sein, wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Ausschlusskriterium zu 3.) = Liste C (Fördermittel): mindestens 1 Projekt muss vorliegen, liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung sofort ausgeschlossen.
Voraussetzung zu 3) = Liste C (Fördermittel) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): gewertet werden nur Referenzen, bei welchen nachweislich Zuarbeiten zur Fördermittelerlangung, von der Zuarbeit zur Ermittlung und Beantragung von Fördermittel bis inklusive Zuarbeit für das Erstellen des Verwendungsnachweises, erbracht sind, also die Leistungsphasen 3, 4, 5 vollständig und die Leistungsphase 8 bis inkl. Rechnungsprüfung der Hauptgewerke im Referenzzeitraum erbracht ist.
Mehr anzeigen
Ausschlusskriterium zu 4.) = Liste D (Bebauungsplanung): mind. 2 Projekte notwendig; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen
Voraussetzung zu 4.) = Liste D (Bebauungsplanung) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen worden sein; wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet
Mehr anzeigen
Ausschlusskriterium zu 5.) = Liste E (Verkehrsplanung): mind. 1 Projekt notwendig; liegt dies nicht vor, wird die Bewerbung ausgeschlossen
Voraussetzung zu 5.) = Liste E (Verkehrsplanung) für die Wertung eines Projekts (aber kein Ausschlusskriterium): Referenzzeitraum eingehalten; die Leistungsphase 2 darf nicht vor dem 13.4.2011 begonnen worden sein; wurde sie früher begonnen, wird das Projekt nicht gewertet.
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung:
Höhe Personenschäden: 2 500 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Höhe sonstige Schäden: 1 500 000 EUR (muss bei durchlaufender Haftpflichtversicherung 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen; bei Projektversicherung 2-fach für die gesamte Laufzeit).
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein.
Aktueller Nachweis über das Bestehen der Versicherung (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) erforderlich. Ausreichend ist auch das Vorliegen einer unwiderruflichen und vorbehaltlosen (!) Erklärung einer Versicherung, dass im Auftragsfall mit dem Versicherungsnehmer eine Versicherung mit den o.g. Mindestdeckungssummen geschlossen werden wird. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bis zur Vorlage eines gültigen Versicherungsscheins können Zahlungen zurückgehalten werden.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
HAV-KOM Vertragsmuster in der bei Auftragserteilung geltenden Fassung samt AVB und ZVB sowie weitere Vertragsbedingungen der Stadt Neustadt a. d. Aisch, die den Bietern der Verhandlungsphase zur Verfügung gestellt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekten und Ingenieure sowie sonstige Bauvorlageberechtigte für das konkrete Vorhaben gem. Art. 61 BayBO; Art. 61 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 5 BayBO sowie Art. 61 Abs. 4 Nr. 1 BayBO sind hier nicht einschlägig.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen, § 10 Abs. 3 VOF. Weitere allgemeine Angaben zur Bewertung gemäß Matrix: je Kriterium in der linken Spalte wird eine Punktzahl von 0 bis 5 Punkten entsprechend der beim jeweiligen Kriterium angegebenen Parameter vergeben. 0 Punkte entspricht dabei einer Nichterfüllung/Nichtangabe zu dem Kriterium. 5 Punkte entspricht der besten Bewertung. Die Bewertung entspricht den Schulnoten in Bayern, soweit nicht in der mit den Bewerbungsunterlagen versendeten Matrix anders angegeben, wobei 5 Punkte der Note 1 = sehr gut, 0 Punkte der Note 6 = ungenügend entsprechen. In der rechten Spalte ist die jeweilige Gewichtung des Kriteriums angegeben. Es gibt insgesamt 100 Gewichtungspunkte/Gewichtungszahl, wird das Kriterium 1 mit 10 Gewichtungspunkten/Gewichtungszahl angegeben, trägt also dieses Kriterium max. 10 % zur Gesamtbewertung bei. Die jeweilige Bewertung mit Punkten 0 bis 5 je Kriterium multipliziert mit der jeweiligen Gewichtungszahl ergibt dann die Gesamtpunktzahl je Kriterium. Die Summe der Gesamtpunktzahl der Kriterien ergibt dann die Gesamtpunktzahl. Maximal erreichbar sind 100 Gewichtungszahl x 5 Bewertungspunkte = 500 Punkte. Werden in einem Kriterium „Mindestkriterien“ oder „Ausschlusskriterien“ angegeben, so führt die Nichterfüllung der Mindestkriterien entweder zur Nichtwertung der Referenz, oder, soweit ausdrücklich angegeben, nicht nur zur Bewertung mit 0 Punkten, sondern zum Gesamtausschluss der Bewerbung. Werden Voraussetzungen für die Wertung einer Referenz angegeben (etwa Einhaltung Referenzzeitraum) so wird die Referenz nur gewertet, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllt. Die einzelnen Kriterien werden gewichtet und bewertet wie folgt, es werden nachfolgend die Gewichtungszahlen (GZ) angegeben, die in der Summe 100 GZ ergeben: 1.) durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen: 7 GZ; 2.) durchschnittlicher spezifischer Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf Planungsleistungen beim Leistungsbild Architektur, technische Beratung und Planung für Feuerwehrhäuser, Rettungsstationen und vergleichbare Gebäudearten: 7 GZ; 3.) Personalstärke des Bewerbers für Planer und Bauleiter, berechnet nach Vollzeitstellen (> 38 h/Woche): 7 GZ; 4.) Referenzen vergleichbarer Projekte Feuerwehrgebäude, Rettungsstationen oder vergleichbarer Gebäudearten (Referenzportfolio 1 = Liste A): 15 GZ; 5.) Referenzen VERGABEN nach VOB/A EU und VOB/A (Referenzportfolio 2 = Liste B): 8 GZ; 6.) Referenzen Fördermittel (Referenzportfolio 3 = Liste C): 7 GZ; 7.) Referenzen Bauleitplanung (Referenzportfolio 4 = Liste D): 10 GZ; 8.) Referenzen Verkehrsplanung (Referenzportfolio 5 = Liste E): 7 GZ; 9.) Kostensicherheit (zu Liste A): 8 GZ; 10.) Terminsicherheit (zu Liste A): 8 GZ; 10.) Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Planers: 8 GZ; 11.) Berufserfahrung des konkret für das Projekt vorgesehenen Bauleiters: 8 GZ. Summe: 100 GZ (x 5 Punkte = max. 500 Punkte).
Mehr anzeigen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: RAe Dr. Schrems und Partner mbB
RA Dr. Florian Schrems
Internetadresse: www.neustadt-aisch.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Der Name des VOF-Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
Mehr anzeigen
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen. Die Kontaktstelle kann jedoch (nur ausdrücklich!) verlangen, dass zusätzlich zu den Papierunterlagen die Unterlagen als editierbare Datei zugemailt werden; dies gilt jedoch nur bei ausdrücklicher Anforderung durch die Kontaktstelle. Verbindlich sind in jedem Fall nur die Unterlagen in Papierform!
Mehr anzeigen
4. Die Bewerbungsunterlagen können nur bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (RAe Dr. Schrems und Partner mbB) und nur per E-Mail an vergabe@schrems-partner.de angefordert werden.
5. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o.ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbigePapiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
Mehr anzeigen
7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
Mehr anzeigen
9. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.3.4)) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Mehr anzeigen
10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
Mehr anzeigen
11. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personenoder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
Mehr anzeigen
12. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle, Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg (nicht bei der Vergabestelle!), eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend!
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B.auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt!
Mehr anzeigen
15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
Mehr anzeigen
16. Bewerbergemeinschaften (ARGE):
a. Bewerbergemeinschaften (ARGE) haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine ARGE bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen (Formular „ARGE-Erklärung“).
Mehr anzeigen
b. Jedes ARGE-Mitglied muss das Formular „Bewerbererklärung“ ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen.
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber und späterem Vertragspartner erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung einer ARGE und/oder benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Mehr anzeigen
d. Bei einer ARGE sind die geforderten Unterlagen für alle Mitglieder vorzulegen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, die Aufteilung der Leistungsbereiche ist anzugeben.
17. Subunternehmer:
a. Will ein Bewerber [auch als Mitglied einer ARGE] sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen [z. B.Subplaner], so ist der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht, z. B. durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten, hier: „Formular Subplaner-Erklärung“; in diesem Fall sind auch für den Dritten die für den Bewerber erforderlichen Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen.
Mehr anzeigen
b. Jeder Subplaner muss das Formular Bewerbererklärung ausfüllen und die dort geforderten Nachweise erbringen!
c. Es ist rechtliche Identität zwischen Bewerber-Struktur (ARGE, Einbeziehung von Subplanern usw.) und Struktur des späteren Vertragspartners erforderlich. Im Verfahren tritt mit der Bewerbung [Teilnahmeantrag] grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Zusammensetzung benannter Subunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Mehr anzeigen
18. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
Mehr anzeigen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB:
Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Im übrigen sei auf das Merkblatt der Vergabekammer Nordbayern hingewiesen: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/Vergabe/MerkblattVergabekammer2014.pdf
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 075-131942 (2016-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 075-131942
Kurze Beschreibung:
VOF-Verfahren: Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Gebäudeplanung für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Neustadt a. d. Aisch Die Stadt Neustadt an der Aisch plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in Neustadt a. d. Aisch auf einem noch nicht erschlossenen ehemaligen Bahngelände. Zur Vorbereitung der Baumaßnahme ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 4,8 Mio. EUR geschätzt. Die Beauftragung und Beginn der Leistungsphase 1 sollen im September 2016 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Herbst 2017 eingereicht werden. Baubeginn soll Mitte 2018 erfolgen, der Abschluss der Baumaßnahme im Herbst 2019. Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden. Siehe hierzu Punkt II.2.4).
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 294850.22 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 161-291109
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 075-131942
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Neustadt an der Aisch plant die Errichtung eines Feuerwehrhauses in Neustadt a. d. Aisch auf einem noch nicht erschlossenen ehemaligen Bahngelände.
Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit auf etwa 4,8 Mio. EUR geschätzt.
Die Leistungen sollen stufenweise abgerufen werden.
Siehe hierzu Punkt II.2.4).
Stufe 1: Bebauungsplanung Lph. 1 und Gebäudeplanung Lph. 1 und 2;
Stufe 2: Bebauungsplanung Lph. 2 und Gebäudeplanung Lph. 3;
Stufe 3: Bebauungsplanung Lph. 3;
Stufe 4: Gebäudeplanung Lph. 4;
Stufe 5: Gebäudeplanung Lph. 5 bis 8;
Stufe 6: Gebäudeplanung Lph. 9.
Beginn der Planungsmaßnahme: September 2016;
Beginn der Baumaßnahmen: Mitte 2018;
Abschluss der Baumaßnahme/Inbetriebnahme: Herbst 2019;;
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt stufenweise, siehe Punkt II.2.4).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.) Herangehensweise an das Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 2.) Umgang mit der Öffentlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 3.) Bauablauf und Terminsicherheit
4.) Besondere Ideen/Innovative Ideen und Konzepte
5.) Zusammenarbeit mit den Fachplanern
6.) Fördermittel
7.) Budgetüberwachung/Kostensicherheit
8.) Örtliche Verfügbarkeit
9.) Vertrag
10.) Gesamteindruck
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Gewichtung des Preises: 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-26 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations-und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 161-291109 (2016-08-18)