Arzneimittel-Rahmenrabattvereinbarung Blutgerinnungsfaktor VIII-Präparate
Die DAK-Gesundheit beabsichtigt die Versorgung ihrer Versicherten mit den nachfolgend aufgezählten 3 Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen (vgl. „Angaben zu den Losen“) durch den Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen nach § 130 a Abs. 8 SGB V in entsprechender Anwendung (Rahmenvereinbarung gem. § 4 VOL/A EG) zu optimieren. Ausgenommen davon sind Verordnungen die als Sprechstundenbedarf oder mit dem Institutskennzeichen 260531876 abgerechnet wurden. Für die Lose 01 und 03 soll mit jeweils drei pharmazeutischen Unternehmen ein Rabattvertrag abgeschlossen werden, für das Los 02 mit einem pharmazeutischen Unternehmen. Die Verträge beginnen frühestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich also am 1.10.2016 und enden am 30.9.2018. Der Vertrag kann einseitig durch die DAK-G zweimal bis zu 6 Monate über das jeweilige Vertragsende hinaus verlängert werden. Für die ausgeschriebenen Lose besteht keine Austauschverpflichtung gemäß §129 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB V i.V.m. mit der jeweils gültigen Rahmenvereinbarung gemäß §129 Abs. 2 SGB V. D.h. die Auswahl des konkreten Präparates trifft einzig der verordnende Arzt, der zwischen den Produkten der verschiedenen Anbieter auswählen kann. Es ist geplant, unmittelbar nach Bezuschlagung die Ärzte, die an Hämophilie erkrankte Versicherte der DAK-G betreuen, über die Ausschreibungsgewinner schriftlich zu informieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-05-26
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Ergänzende Angaben
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2016-06-03
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Ergänzende Angaben
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