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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
– Nachweis zum Betrieb einer Apotheke nach § 14 Apothekengesetz (ApoG),
— Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über eine Haftpflichtversicherung gemäß §§ 84 – 94a Arzneimittelgesetz (AMG) oder eine Freistellungs- und Gewährleistungsverpflichtung eines inländischen Kreditinstituts oder eines Kreditinstituts eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum nach § 94 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 AMG verfügt,
— Eigenerklärung des Bieters, dass dieser über ein Qualitätsmanagement gemäß § 2a der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO) verfügt,
— Der Bieter hat zu gewährleisten, dass der Auftraggeberin Arzneimittel, die diese zur akuten medizinischen Versorgung besonders dringlich benötigt, unverzüglich und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Bieter hat zudem zu gewährleisten, dass eine persönliche Beratung des Personals der Krankenhäuser durch den Leiter der Apotheke oder den von ihm beauftragten Apotheker bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich erfolgt. Die zu gewährleistende Unverzüglichkeit der Notfallbereitstellung von Arzneimitteln (Fahrzeit inkl. Rüstzeit- und Richtzeit in der Apotheke sowie Transport auf die Krankenhausstation) sowie der Notfallberatung wird auf maximal 75 Min. festgelegt, beginnend mit dem Eingang der Notfallbestellung bei dem Bieter und endend mit der Zustellung des Arzneimittels, bzw. Erscheinen des beratenden Apothekers auf der anfordernden Krankenhausstation. Die Einhaltung der vorgenannten Notfallzeiten stellt ein Ausschlusskriterium dar. Ein Überschreiten führt in jedem Fall zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat darzustellen, wie er die Einhaltung der vorgenannten Notfalllieferzeiten zu erfüllen beabsichtigt. Dabei hat er insbesondere die folgenden Angaben zu machen:
betreffend die Belieferung des Klinikums Erding:
— Standort der Lieferapotheke, bzw. der Niederlassung von der die Lieferung der Arzneimittel erfolgt unter Angabe der genauen Adresse,
— Entfernung in Kilometern von dem angegebenen Standort bis zur Klinikum Landkreis Erding AöR, Bajuwarenstraße 5, 85435 Erding,
— Genaue Fahrtzeit in Minuten von dem angegebenen Standort bis zur Klinikum Landkreis Erding AöR, Bajuwarenstraße 5, 85435 Erding jeweils um 10:00 Uhr und 16:00 Uhr an einem Dienstag und einem Donnerstag,
— Genaue Rüstzeit in Minuten, d. h. die Zeit zwischen Annahme der Notfallbestellung und Abfahrt bei der angegebenen Lieferstelle betreffend die Belieferung der Klinik Dorfen – Standort der Lieferapotheke, bzw. der Niederlassung von der die Lieferung der Arzneimittel erfolgt unter Angabe der genauen Adresse,
— Entfernung in Kilometern von dem angegebenen Standort bis zur Klinik Dorfen, Erdinger Str. 17, 84405 Dorfen,
— Genaue Fahrtzeit in Minuten von dem angegebenen Standort bis zur Klinik Dorfen, Erdinger Str. 17, 84405 Dorfen, jeweils um 10:00 Uhr und 16:00 Uhr an einem Dinestag und einem Donnerstag,
— Genaue Rüstzeit in Minuten, d. h. die Zeit zwischen Annahme der Notfallbestellung und Abfahrt bei der angegebenen Lieferstelle.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
keine Angabe.