Aufgaben der Projektentwicklung für hamburgische Flächenressourcen bis einschließlich zur Vermarktung

Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)

Der LIG überblickt das gesamtstädtische Angebot an städtischen und entwicklungsfähigen Flächen und kauft sowie verkauft Grundstücke unter strategischen, dem Gemeinwohl der Stadt verpflichtenden Geschichtspunkten. Der LIG sucht mit dieser Ausschreibung Rahmenvertragspartner, die ihn im Zusammenhang mit unterschiedlichen Flächenressourcen – vorrangig für Wohnungsbauprojekte – bei der Projektentwicklung unterstützen. Hierzu identifiziert der LIG die in Betracht kommenden Flächen und fasst sie in Projektgebieten zusammen. In den jeweiligen Projektgebieten soll der Wohnungsbau mit entsprechender Infrastruktur und ggf. Gewerbeanteilen zügig realisiert und nach Schaffung des Planrechts vermarktet werden. Hierfür soll ein Rahmenvertrag über voraussichtlich 4 Jahre mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Dem jeweils mittels Einzelabruf ausgewählten Rahmenvertragspartner/ Projektentwickler werden die entsprechenden Flächen für einen flächenabhängigen Zeitraum zugeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Referenznummer: FB 4.6.10.001-003/0001.01
Kurze Beschreibung:
Der LIG überblickt das gesamtstädtische Angebot an städtischen und entwicklungsfähigen Flächen und kauft sowie verkauft Grundstücke unter strategischen, dem Gemeinwohl der Stadt verpflichtenden Geschichtspunkten. Der LIG sucht mit dieser Ausschreibung Rahmenvertragspartner, die ihn im Zusammenhang mit unterschiedlichen Flächenressourcen – vorrangig für Wohnungsbauprojekte – bei der Projektentwicklung unterstützen. Hierzu identifiziert der LIG die in Betracht kommenden Flächen und fasst sie in Projektgebieten zusammen. In den jeweiligen Projektgebieten soll der Wohnungsbau mit entsprechender Infrastruktur und ggf. Gewerbeanteilen zügig realisiert und nach Schaffung des Planrechts vermarktet werden. Hierfür soll ein Rahmenvertrag über voraussichtlich 4 Jahre mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern geschlossen werden. Dem jeweils mittels Einzelabruf ausgewählten Rahmenvertragspartner/ Projektentwickler werden die entsprechenden Flächen für einen flächenabhängigen Zeitraum zugeteilt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Projektaufsicht und Dokumentation 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Finanzbehörde – Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG)
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Postleitzahl: 20359
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://immobilien-lig.hamburg.de/ 🌏
E-Mail: jscharf@goerg.de 📧
Telefon: +49 40500360485 📞
Fax: +49 40500360444 📠
URL der Dokumente: http://immobilien-lig.hamburg.de/7075752 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 195-351224
ABl. S-Ausgabe: 195
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter anderem folgende Aufgaben sollen den Rahmenvertragspartnern übertragen werden (nicht abschließend, Spezifizierungen im weiteren Verfahren):
— Gesamtkoordination aller im Projektgebiet anstehenden Planungs- und Bauaufgaben im Sinne einer beschleunigten, qualitätsvollen und wirtschaftlichen Entwicklung und Neubebauung (die originären fachlichen und hoheitlichen Aufgaben der Bezirke und der beteiligten Behörden und Ämter bleiben bei der Beauftragung unberührt).
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— Konzeptionelle Vorbereitung der Entwicklung des Projekts.
— Ordnungsmaßnahmen, wie z. B. Rückbau, Organisation der Kampfmittelbeseitigung, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen, Veranlassung und Koordination von Altlasten- und anderen Voruntersuchungen, Artenschutz, je nach Projektgebiet.
— Entwicklung und Vermarktung des jeweiligen Projekts nach Schaffung des entsprechenden Planrechts durch den städtischen Plangeber (Bezirksamt).
— Koordination der Erschließung für das jeweilige Projektgebiet in Abstimmung mit den zuständigen Dienststellen der FHH.
— Baumaßnahmen nach Schaffung des entsprechenden Planrechts (z. B. Stellungnahmen zu Bauvoranfragen/ Bauanträgen, Koordination der privaten und öffentlichen Baumaßnahmen).
— Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplanung.
— Eigentümeraufgaben (Unterhaltung und Bewirtschaftung der Flächen und Gebäude einschließlich Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten).
— Sonstige Aufgaben (z. B. Akquisition von Dritt- und Fördermitteln, einzelfallbezogene Bauherrnwahrnehmung, Durchführung der Bürgerbeteiligung).
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Laufzeit und etwaige Verlängerungen sind Gegenstand der Verhandlungen.
Beschreibung der Optionen:
Optionen (z. B. Verlängerungsoptionen) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Optionen bleibt vorbehalten.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.2.10): Varianten/ Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Varianten/ Alternativangeboten bleibt vorbehalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Millerntorplatz 1, 20359 Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
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PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen– Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
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PL3. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und von einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend, auch wenn die Gültigkeit der Bescheinigung auf das Original beschränkt ist; das Ausstellungsdatum darf nicht älter als sechs Monate sein), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
WL2. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssumme oder Erklärung, eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird.
LIG behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom LIG für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
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Mindeststandards:
Zu WL2: Die Deckungssumme der nachgewiesenen oder zu erklärenden Versicherung muss mindestens 2 500 000 EUR je Schadensfall betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten jeweils für die letzten drei Jahre insgesamt und für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstiges). Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
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TL2. Mindestens fünf erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag (Projektentwicklung von unbebauten oder freizuräumenden Grundstücken) in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärung) mit den Angaben gemäß Bewerbungsformular. Bitte fügen Sie Beschreibungen des Auftrags bei, aus denen sich die Vergleichbarkeit der Referenz mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag ableiten lässt. Die Referenz ist gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als zehn Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
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Mindeststandards:
Zu TL2. Mindestens fünf Referenzen müssen jeweils durch Bebauung im Anschluss an die Projektentwicklung erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein.
Zu TL2. Mindestens drei der fünf Referenzen müssen jeweils
durch Bebauung für die öffentliche Hand (Bund, Länder oder Kommunen) als Auftraggeber/Grundstückseigentümer im Anschluss an die Projektentwicklung erfolgreich realisiert und umgesetzt worden sein.
Projektentwicklungen zumindest im Schwerpunkt der späteren Bebauung im Bereich Wohnungsbau mit mindestens 50 Wohneinheiten betreffen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter haben im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG) abzugeben. Das in den später ausgehändigten Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
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2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nach § 5 Abs. 1 HmbMinLohnG nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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3. Auf die Bestimmungen der §§ 3, 5, 7 Abs. 2 und § 10 HmbVgG bei der evtl. Einbindung von Nachunternehmern wird hingewiesen.
4. In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungsklauseln vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet.
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Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 40 % (Leistungsfähigkeit) zu 60 % (Fachkunde). Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2) (WL1 und WL2) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3) (TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden (Punkte)Skala/Notenstufen.
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Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben:
— 10 P. = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt;
— 8 P. = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt;
— 6 P. = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnittsbereich;
— 4 P. = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt;
— 2 P. = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 2 und 10 Punkten können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (3 P., 5 P., 7 P., 9 P.), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Punktezahl zugeordnet werden. Eine Bewertung eines Eignungskriteriums mit 0 Punkten würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, in dem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Jan Scharf
Dokumente URL: http://immobilien-lig.hamburg.de/7075752 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Postanschrift: Dammtorstraße 12
Postleitzahl: 20354
Kontaktperson: Dr. Jan Scharf
Land: Hamburg 🏙️
Internetadresse: http://www.goerg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) müssen unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Teilnahewettbewerbes weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden.
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2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 24.10.2016 an folgenden E-Mail-Adressen gerichtet werden: jscharf@goerg.de sowie gleichzeitig ojauch@goerg.de. Der LIG behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
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3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Information dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
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4. Teilnahmeanträge sind in Papierform (einfach, kopierfähig, nicht gebunden) sowie in elektronischer Form (CD/DVD/USB-Stick) ausschließlich über den Postweg oder direkt an die in Ziffer I.3) benannte Stelle zu übermitteln (GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB). Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Bewerber haben den Umschlag neben der Anschrift mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag LIG Projektentwicklung“: Nicht vor dem 4.11.2016, 15:00 Uhr, öffnen“ zu versehen. Bitte beachten Sie: Nach unserer Erfahrung benötigt die Versendung des Angebotes mit der „gelben“ Post einen großen Sicherheitsvorlauf von mehreren Tagen. Wenn Ihr Angebot erst kurz – also wenige Tage – vor der Bewerbungsfrist versandfertig ist, empfehlen wir dringend, die Versendung mittels Kurier oder durch persönliche Übergabe vorzunehmen.
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5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
6. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind (vgl. § 7 Abs. 1 HmbVgG). Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
7. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
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9. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
10. Auf § 10 Abs. 2 Hmb. Transparenzgesetz wird hingewiesen.
11. LIG behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).
12. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde – Organisation und Zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten (Abtlg. 11)
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448 📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2016/S 195-351224 (2016-10-04)