Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben. Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden. Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen 2 Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können: 1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader; 2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader. Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen 2 Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader;
2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader.
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen 2 Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader;
2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader.
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen 2 Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader;
2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader.
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Optional soll die Möglichkeit einer Ausrüstung des Kassensystems mit einem Kartenlesegerät für unbare Zahlungen gegeben sein.
Optional soll es Möglichkeiten geben, auch biometrische Daten, Identitätsnachweisdokumente, Barcodes u. a. einlesen zu können.
Neben der Bereitstellung von Kassensystemen soll optional eine zentral und mandantenfähig zu betreibende Buchungssoftware für die Sachbearbeitung beschafft werden. Innerhalb der Buchungssoftware müssen Ein- und Auszahlungsarten über einen Katalog aufrufbar und auswählbar sein. Die Buchungssoftware muss den Anforderungen der geltenden kassenrechtlichen Regelungen genügen.
Neben der Bereitstellung von Kassensystemen soll optional eine zentral und mandantenfähig zu betreibende Buchungssoftware für die Sachbearbeitung beschafft werden. Innerhalb der Buchungssoftware müssen Ein- und Auszahlungsarten über einen Katalog aufrufbar und auswählbar sein. Die Buchungssoftware muss den Anforderungen der geltenden kassenrechtlichen Regelungen genügen.
Folgende Ein- und Auszahlungsarten müssen abgebildet werden können:
— bare Zahlung am Kassensystem;
— bare Zahlung beim Sachbearbeiter;
— unbare Zahlung beim Sachbearbeiter mittels Kartenlesegerät;
— unbare Zahlung am Kassenautomaten mittels Kartenlesegerät.
Kartenzahlungen müssen in der Buchungssoftware abgebildet werden können. Die mit der Buchungssoftware erfassten Daten müssen über die Allgemeine Schnittstelle an SAP RVP (und ggf. an ein Nachfolgeverfahren) übergeben werden können.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber die an ihn von Dataport übermittelten Fehlermeldungen zu den Kassensystemen der Dienststellen bearbeitet. Es muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine Leistungen dienststellenbezogen abzurechnen.
Der Auftraggeber erwartet, dass der Bewerber die an ihn von Dataport übermittelten Fehlermeldungen zu den Kassensystemen der Dienststellen bearbeitet. Es muss ein Accounting realisierbar sein und der Bewerber in der Lage sein, seine Leistungen dienststellenbezogen abzurechnen.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Die Kassensysteme sollen entweder gemietet oder gekauft werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Dabei werden die Angaben zum „Jahresumsatz Gesamt“ nur als Information gefordert und nicht gewertet.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von 500 000 EUR.
Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden darauf überprüft, ob sie mindestens den benannten geforderten Wert beinhalten. Dabei müssen die Angaben aller 3 Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen.
Die Angaben zum „Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“ werden darauf überprüft, ob sie mindestens den benannten geforderten Wert beinhalten. Dabei müssen die Angaben aller 3 Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens den geforderten Mindestwert erreichen.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Referenzen: 50 %
Personalkennzahlen: 30 %
IT-Sicherheitsmanagement: 20 %
Anforderungsblöcke Referenzen:
1. Erfahrungen mit dem Einsatz von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen: 35 %.
2. Erfahrungen mit dem Einsatz einer Buchungssoftware für die Abbildung von Ein- und Auszahlungen über Kassensysteme und Barkassen: 20 %.
3. Erfahrungen mit dem Einsatz von Kassenkarten für Barzahlungsvorgänge an Kassensystemen und Barkassen: 10 %.
4. Erfahrungen mit der Verarbeitung biometrischer Daten: 5 %.
5. Erfahrungen mit der Anbindung von stationären Kartenlesegeräten an die Buchungssoftware: 10 %.
6. Erfahrungen mit der Anbindung von in Kassensystemen inte grierten Kartenlesegeräten: 10 %.
7. Erfahrungen mit der Anbindung der Buchungssoftware an SAP: 10 %.
Details siehe Teilnahmeunterlagen.
Mindeststandards:
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse hinsichtlich der Bewertungskriterien zumindest einen Gesamtnutzwert von 250 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 500 Punkten erreicht.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz;
— Erklärung zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde und Leistungsfähigkeit geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und IT-Sicherheitsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens 3 Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt. Der Auftraggeber behält sich vor, maximal 1 weiteren Bewerber, insgesamt also maximal 4, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn es nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zweckmäßig erscheint.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Eignungsprüfung werden Fachkunde und Leistungsfähigkeit geprüft. Die Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Referenzen, Umsatzkennzahlen, Personalkennzahlen und IT-Sicherheitsmanagement überprüft. Zur Abgabe des Angebots sollen mindestens 3 Bewerber aufgefordert werden, soweit es genug geeignete Bewerber gibt. Der Auftraggeber behält sich vor, maximal 1 weiteren Bewerber, insgesamt also maximal 4, zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, wenn es nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung zweckmäßig erscheint.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage).
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so muss er dies per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse mitteilen. Nur so ist sicher gestellt, dass ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können (siehe dazu weitere Hinweise unter Ziffer 4.2.2. der Teilnahmeunterlage).
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Fragen und erbetene zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind bis zu dem unter Ziffer 4.1 der Teilnahmeunterlage genannten Termin (Schluss des Frageforums) an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu richten.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem unter Ziffer 4.1. aufgeführten Datum per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich der Auftraggeber Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird der Auftraggeber Auskünfte, die nur den fragenden Bewerber betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bewerber nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird der Auftraggeber unter Umständen Auskünfte schon vor dem unter Ziffer 4.1 aufgeführten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage/n eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft der Auftraggeber im jeweiligen Einzelfall, ob er Antworten versendet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042823-1448📞
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet der Auftraggeber, Rügen an die unter I.1) genannte Kontaktadresse per E-Mail zu senden.
Quelle: OJS 2016/S 118-209720 (2016-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen zwei Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader.
2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader.
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Der Auftraggeber wird die Beschaffung (Miete oder Kauf und Aufstellung) von Kassensystemen für Ein- und Auszahlungen und den dafür erforderlichen Systemkomponenten (Hard- und Software) sowie die damit verbundenen Leistungen für Beratung, Lieferung, Installation, Einweisung, Wartung und Pflege für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg im Wege eines Rahmenvertrages vergeben.
Die Laufzeit des Rahmenvertrages soll vier Jahre sein. Das geschätzte Abnahmevolumen beträgt bis zu 20 Geräte, die von den für die Bedarfsdienststellen zuständigen Vergabestellen – verteilt über die Vertragslaufzeit – abgerufen werden. Die Geräte sollen entweder gekauft oder gemietet werden.
Aus dem Rahmenvertrag abgerufen werden sollen zwei Gerätetypen eines Herstellers, die beispielhaft wie folgt gegliedert sein können:
1. Kassensystem hohes Volumen als Hecklader.
2. Kassensystem niedriges Volumen als Frontlader.
Ein- und Auszahlungen von Bargeld sollen mittels Kassenkarten erfolgen.
Gesamtwert des Auftrags: 683 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-05 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,