Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur. Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten. Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt. Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Referenznummer: 9.40.16VGV EM21-CSC-01-16
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Kanzler der Johann Wolfgang Goethe-Universität, Bereich Finanzen, Einkaufsmanagement
Postanschrift: Theodor-W.-Adorno-Platz 1, PA-Gebäude, 2.OG Zimmer 2.P62
Postleitzahl: 60323
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-frankfurt.de🌏
E-Mail: denise.uhlschmid@em.uni-frankfurt.de📧
Telefon: +49 6979812799📞
Fax: +49 6979812799 📠
URL der Dokumente: http://ausschreibung.cgi-host2.rz.uni-frankfurt.de/?p=224🌏
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Geschätzter Gesamtwert: 420168.07 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420168.07 EUR 💰
Dauer: 2 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: ERC Synergy Grant 610058 BlackHoleCam.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Industriepark Höchst, Gebäude D250
Brüningstraße 50
65929 Frankfurt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
— Eigenerklärung Einhaltung AGG
— Nachweis (Kopie) einer Betriebshaftpflichtversicherung, nicht vor dem 1.5.2016 ausgestellt, welche die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Mindestsummen (Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachschäden 1 000 000 EUR, Vermögensschäden 100 000 EUR je 1-fach maximiert p. a.) abdeckt. Ersatzweise genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass die entsprechende Police zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unverzüglich in Deckung genommen wird.
— Nachweis (Kopie) einer Betriebshaftpflichtversicherung, nicht vor dem 1.5.2016 ausgestellt, welche die in den Besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Mindestsummen (Personenschäden 1 500 000 EUR, Sachschäden 1 000 000 EUR, Vermögensschäden 100 000 EUR je 1-fach maximiert p. a.) abdeckt. Ersatzweise genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherers, dass die entsprechende Police zum Zeitpunkt der Auftragserteilung unverzüglich in Deckung genommen wird.
— Kopie des Handelsregistereintrags (in Abhängigkeit der Rechtsform des Bieters), nicht vor dem 1.5.2016 ausgestellt
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Entrichtung der steuerlichen Abgaben und der Abführung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
— Eigenerklärung oder aktuelle Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der berufsgenossenschaftlichen Beiträge
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in der ausgeschriebenen Dienstleistung in den letzten 3 Geschäftsjahre (Anforderungen siehe Vergabeunterlagen)
Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich beim Auftraggeber vorzulegen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat folgende Unterlagen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
Da die zu liefernden Rechenknoten in die bestehende Infrastruktur des HLR LOEWE-CSC zu integrieren sind und sich der HLR innerhalb eines abgeschlossenen Industriegeländes befin-det, wird Bietern dringend die Durchführung einer Ortsbesichtigung, vor Abgabe eines Angebotes empfohlen.
Da die zu liefernden Rechenknoten in die bestehende Infrastruktur des HLR LOEWE-CSC zu integrieren sind und sich der HLR innerhalb eines abgeschlossenen Industriegeländes befin-det, wird Bietern dringend die Durchführung einer Ortsbesichtigung, vor Abgabe eines Angebotes empfohlen.
Terminvereinbarungen sind bis zum 15.7.2016, 10:00 Uhr durchzuführen und sind, auch aus Gründen der Gegebenheiten vor Ort, Voraussetzung für die Teilnahme der Objektbesichtigung. Eine Nichtanmeldung führt zum Ausschluss des Bewerbers von der Ortsbegehung.
Terminvereinbarungen sind bis zum 15.7.2016, 10:00 Uhr durchzuführen und sind, auch aus Gründen der Gegebenheiten vor Ort, Voraussetzung für die Teilnahme der Objektbesichtigung. Eine Nichtanmeldung führt zum Ausschluss des Bewerbers von der Ortsbegehung.
Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an den in den Vergabeunterlagen genannten Ansprechpartner.
Die Begehung findet voraussichtlich am 21.7.2016 um 10:00 Uhr am Standort des HLR (Frankfurt Höchst) statt.
Der genaueTreffpunkt wird nach ihrer Anmeldung bekannt gegeben.
Bitte kommen Sie zu dem vereinbarten Termin pünktlich und führen einen Nachweis Ihres Unternehmens mit sich.
Sofern der Bewerber auf die Durchführung einer Ortsbesichtigung verzichtet, ist dies als Übernahme eines kalkulatorischen Risikos durch den Bewerber zu werten und die Einrede eines Kalkulationsirrtums, aufgrund fehlender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und Lieferanforderungen, vom Bieter/ vom Auftragnehmer, ausgeschlossen.
Sofern der Bewerber auf die Durchführung einer Ortsbesichtigung verzichtet, ist dies als Übernahme eines kalkulatorischen Risikos durch den Bewerber zu werten und die Einrede eines Kalkulationsirrtums, aufgrund fehlender Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten und Lieferanforderungen, vom Bieter/ vom Auftragnehmer, ausgeschlossen.
Die detailierten Anforderungen der Eigenerklärungen, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Nachweise zu den Aussagen des Bieters, vor Auftragsvergabe von diesem einzufordern. Der Bieter hat solche unverzüglich beim Auftraggeber vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften zusätzlich einzureichen:
— Formblatt 234 Erklärung über Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
— Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
— Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
— Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen.
— Im Falle einer Bietergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners der Bietergemeinschaft. Mehrfachbewerbungen von Unternehmen als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind ausgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise – soweit einschlägig – grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gem. III.1 bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Weitere Inhalte der Eigenerklärung, bzw. vorzulegende Nachweise, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Alle in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise sind entsprechend der einschlägigen Bestimmungen des Herkunftslandes zu erbringen. Sofern nichts anderes beschrieben ist, dürfen die Nachweise nicht älter als 6 Monate sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
siehe Vergabeunterlagen
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Siehe Vergabeunterlage.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren kann bei der in Ziff. VI.4.1 genannten Stelle schriftlich mit Begründung (Geltendmachung von Rechtsverletzung, Darlegung von aktuellen oder drohenden Schäden des Antragstellers) unter Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland vor Zuschlagserteilung beantragt werden.
Das Verfahren vor der Vergabekammer richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB.
Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit wird ergänzend mitgeteilt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Antragsfrist) gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind.
Der Antrag ist ebenso unzulässig, sofern der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Erweist sich der Antrag nach § 160 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 171 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweist sich der Antrag nach § 160 GWB oder die sofortige Beschwerde nach § 171 GWB als von Anfang an ungerechtfertigt, ist der Antragsteller oder der Beschwerdeführer verpflichtet, dem Gegner und den Beteiligten den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch den Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts entstanden ist.
Ein Missbrauch ist es insbesondere,
— die Aussetzung oder die weitere Aussetzung des Vergabeverfahrens durch vorsätzlich oder grob fahrlässig vorgetragene falsche Angaben zu erwirken;
— die Überprüfung mit dem Ziel zu beantragen, das Vergabeverfahren zu behindern oder Konkurrenten zu schädigen;
— einen Antrag in der Absicht zu stellen, ihn später gegen Geld oder andere Vorteile zurückzunehmen.
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erweisen sich die von der Vergabekammer entsprechend einem besonderen Antrag nach § 169 Abs. 3 GWB getroffenen vorläufigen Maßnahmen als von Anfang an ungerechtfertigt, hat der Antragsteller dem Auftraggeber den aus der Vollziehung der angeordneten Maßnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.
Quelle: OJS 2016/S 126-225087 (2016-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erweiterung und Modernisierung des Hochleistungsrechners (HLR) LOEWE-CSC des Center for Scientific Computing (CSC) der Goethe-Universität. Dazu plant die Goethe-Universität die Beschaffung moderner Rechenknoten zur Integration in die bestehende Infrastruktur.
Das CSC beabsichtigt eine möglichst große Zahl von Rechenknoten zu ersetzen. Dabei bleibt die Rechner Infrastruktur erhalten.
Der Auftragnehmer installiert die neue Hardware in den Racks und sorgt für die Lauffähigkeit der Systeme innerhalb des HLR. Dabei wird der Auftragnehmer durch den Auftraggeber, soweit es sich um die für den Betrieb von LOEWE-CSC notwendige Software handelt, unterstützt.
Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Gesamtwert des Auftrags: 419 802 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Das finanzielle Auftragsvolumen darf brutto 500 000 EUR nicht überschreiten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Industriepark Höchst, Gebäude D250, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-12 📅